Bekanntermaßen sind aus scharfen Waffen umgebaute LEP-Waffen erlaubnispflichtig.
Wie sieht das aber mit Einsteckläufen selbst aus, die als herausnehmbare Einsteckläufe im Kal 4,5 mm für Revolver im Kal. 38/357 konzipiert sind?
Gleiche Frage für ein Einstecklaufsystem im Kal. 4,5 mm für eine Walther P38 mit Ladehülsen im Kal. 9x19, die aber Dias od. Rundkugeln über Zündhütchen verschießt.