Sgt. Elias hat es ja schon gesagt, dass solche Vorsatzgeräte erlaubt sind, wenn sie nicht explizit für Zielfernrohre gebaut sind.
Man kann die Teile auch vor Kameras, Ferngläser schrauben oder zum Teil gibt es auch Okulare dafür, mit denen man sie als Stand alone Lösung nutzen kann.
Reine Nachtzielgeräte sind klar verboten.
Wobei man sagen muss, dass in diesem Bereich gerade Bewegung ist.
Bayern und ich glaube Sachsen-Anhalt fahren gerade die Schiene, in ausgewählten Fällen Vorsatzgeräte an Waffen zur Bejagung von Wildschweinen zu erlauben.
Das klappt über die Ausnahmeregelung, dass vom Verbot ausgenommen ist, wer im behördlichen Auftrag handelt. Also werden einige Jäger offiziell mit der Schwarzwildbejagung beauftragt.
Ein Nachtsichtgerät für ein Zielfernrohr benötige ich nicht, aber wie sähe es aus wenn ich ein Nachtsichtgerät auf dem Kopf hätte und damit durch das Zielfernrohr schauen würde
Als weltbekannter Katzenpilot brauche ich jedoch sowas nicht
Das ist tatsächlich eine rechtlich zulässige Option, Nachtsichtbrille plus Nachtsichttaugliche Optik, etwa ein Rotpunktvisier mit IR-tauglichem Rotpunkt.
Wird aber kaum genutzt. Rotpunkt hat halt keine Vergrößerung und bei ZF hast du Probleme, NSG und ZF sauber in eine Reihe zu bekommen, dass du auch was siehst.
Parallaxefehler sind da auch ein größeres Thema.