Pfefferspray - eure Einschätzung erbeten

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 805 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2018 um 15:49) ist von pandur.

  • Ich hatte neulich ein interessantes Gespräch über die Zulässigkeit von Pfefferspray.
    In Deutschland vertriebenes Pfefferspray muss bekanntlich auf der Dose einen Text tragen, der nur die Anwendung bei aggressiven Tieren erlaubt. Das ist einfach vom Hersteller mit dem allgemeinen Text auf der Dose gedruckt.
    Ebenso bekannt ist wohl auch, dass im Ausland eingekauft Pfefferspraydosen diesen Textzusatz nicht haben und in Deutschland dann sogar als verbotener Gegenstand gelten.
    So weit, so verständlich und eindeutig.
    Nun scheint der geforderte Textzusatz aber nicht im Wortlaut vorgeschrieben zu sein, denn ich habe da durchaus verschiedene Texte gelesen, die aber alle sinngemäß die Anwendung gegenüber Tieren aussagen.

    Nun habe ich Dosen gesehen, die in den (Hand)Taschen arg gelitten haben und dessen Beschriftung nicht mehr zu lesen war.
    Wird so eine Dose dann unzulässig, wenn sich der Aufdruck und die Herkunft der Dose nicht mehr belegen lassen?

    Was ist, wenn man eine unleserliche oder gar verbotene Dose mittels selbst hergestelltem Aufkleber mit besagtem Text versieht? Immerhin stellt die Herstellerbeschriftung kein Prüfzeichen oder (amtliches) Siegel dar. Der Gesetzgeber verlangt nur einen Aufdruck mit bestimmter Textaussage.

    Ich war da überfragt, fand das aber eine durchaus interessante Frage.

  • Was ist, wenn man eine unleserliche oder gar verbotene Dose mittels selbst hergestelltem Aufkleber mit besagtem Text versieht?

    Sehe ich völlig unkritisch.
    Bei nicht-lesbarkeit entweder die Dose in den Müll oder der Drucker wird angeworfen und ein Text mit transparentem Klebeband auf dieselbige Dose geklebt.
    Es gibt keine Vorschrift für Form oder Inhalt des Hinweises.

    So gesehen, kann man "verbotene Dosen" auch selbst legalisieren.