Ich habe mich jetzt mal bei der Polizei in Ulm schlau gemacht....
.......
Hab dann von Ihm Ausführlich erklärt bekommen:
"......gibt es Strafrechtlich keine Konsequenzen, wenn der Träger der SSW den kleinen Waffenschein besitzt und die SSW in diesem eingetragen ist.“.......
......kommt hier zum Tatbestand der Nötigung....
Das muss ja ein ganz schlauer Kollege gewesen sein. Seit wann muss die SSW im KWS eingetragen sein? Rechtsgrundlage?
Und wenn Du Deine Waffen selbst eintragen darfst, laut SB, was passiert bei Verlust, Verkauf? Finger weg von Selbsteintragungen in amtliche Dokumente!
Nötigung? Ehrlich?
Strafgesetzbuch (StGB)§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder2.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.