"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 50.789 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Ich habe mich jetzt mal bei der Polizei in Ulm schlau gemacht....

    .......

    Hab dann von Ihm Ausführlich erklärt bekommen:
    "......gibt es Strafrechtlich keine Konsequenzen, wenn der Träger der SSW den kleinen Waffenschein besitzt und die SSW in diesem eingetragen ist.“

    .......
    ......kommt hier zum Tatbestand der Nötigung....


    Das muss ja ein ganz schlauer Kollege gewesen sein. Seit wann muss die SSW im KWS eingetragen sein? Rechtsgrundlage?
    Und wenn Du Deine Waffen selbst eintragen darfst, laut SB, was passiert bei Verlust, Verkauf? Finger weg von Selbsteintragungen in amtliche Dokumente!

    Nötigung? Ehrlich?


    Strafgesetzbuch (StGB)§ 240 Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder2.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

    2 Mal editiert, zuletzt von Hamamatsu (9. Februar 2018 um 12:29)

  • Und die Moral von der Geschicht'? Schreckschusswaffen führt man nicht?!

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (9. Februar 2018 um 12:29)

  • Ich frag mich nur immer:
    Warum werden Diskussionen in Foren geführt wenn es doch scheinbar für jeden Fall eine festgelegte gesetztesregelung gibt ?!
    Kann ja jeder dann ganz einfach googeln


    Bitte verzeiht mir jetzt meine Schreibweise, aber:

    wenn du jetzt anfängst eine Aussage eines Polizei Beamten in Frage zu stellen aufgrund eines internetberichtes, dann bist du klüger als ein Vertreter des gesetztes und zukünftig sollte sich die Polizei an dich wenden um rechtliche Informationen einholen.
    Sry... aber ist so

  • Was ich aus meiner Zeit hier gelernt habe, einfach "machen" und nicht viel nachdenken und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
    Das musste ich aber auch erst lernen.

  • Jetzt bist du aber unfair ...


    Ich hab ja wenigstens um Verzeihung meiner Schreibweise gebeten :)

    Ich hege keinen Groll gegen Mitglieder dieses Forums. Nur solche Sachen kann ich nicht verstehen.
    Klar mag vieles in Gesetzen festgelegt sein, aber wie alles ist es immer eine Frage der aktuellen situation die gerade vorliegt.

  • Bitte verzeiht mir jetzt meine Schreibweise, aber:

    wenn du jetzt anfängst eine Aussage eines Polizei Beamten in Frage zu stellen aufgrund eines internetberichtes, dann bist du klüger als ein Vertreter des gesetztes und zukünftig sollte sich die Polizei an dich wenden um rechtliche Informationen einholen.
    Sry... aber ist so

    Da braucht man nichts verzeihen, der verlinkte Artikel ist ein Kommentar zur Urkundenfälschung. War ne nett gemeinte Warnung, aber kritzel in Deinem KWS rum, wie Du lustig bist, aber nicht weinen, wenn Du deswegen mal zur Verantwortung gezogen wirst. Kannst Dich ja dann an Deine polizeiliche "Rechtsberatung" wenden.....

    Und Nötigung? Ich habe Dir den Paragraphen mal als Zitat eingestellt, damit Du Dir selbst eine Meinung bilden kannst. Ich halte die Aussage des Polizisten gelinde gesagt für Quatsch. Natürlich darf er gerne die Anzeige schreiben. Aber meine ist nur eine Meinung von vielen....

    Das war von mir gut gemeint, aber wenn Du und Dein Polizist so viel schlauer seid, ok, kein Problem, nicht mein Zirkus. :D

    Du musst mir nichts glauben, in Foren kann man auch keine Rechtsberatung leisten.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

    Einmal editiert, zuletzt von Hamamatsu (9. Februar 2018 um 14:01) aus folgendem Grund: Rächtschraibung

  • Da braucht man nichts verzeihen, die verlinkte Artikel ist ein Kommentar zur Urkundenfälschung. War ne nett gemeinte Warnung, aber kritzel in Deinem KWS rum, wie Du lustig bist, aber nicht weinen, wenn Du deswegen mal zur Verantwortung gezogen wirst. Kannst Dich ja dann an Deine polizeiliche "Rechtsberatung" wenden.....
    Und Nötigung? Ich habe Dir den Paragraphen mal als Zitat eingestellt, damit Du Dir selbst eine Meinung bilden kannst. Ich halte die Aussage des Polizisten gelinde gesagt für Quatsch. Natürlich darf er gerne die Anzeige schreiben. Aber meine ist nur eine Meinung von vielen....

    Das war von mir gut gemeint, aber wenn Du und Dein Polizist so viel schlauer seid, ok, kein Problem, nicht mein Zirkus. :D

    Du musst mir nichts glauben, in Foren kann man auch keine Rechtsberatung leisten.

    Genau ;) , mir kann der Werkstattmeister auch erzählen ,braucht man nicht ,ist nicht so schlimm geht auch so wenn ich angehalten werde und der Polizist das anders sieht kann ich auch sagen:" Der in der Werkstatt hat aber gesagt....!" .Bringen wird mir das gar nix :D .
    Gegen ein Gesetz verstoßen ist verstoßen egal ob da jetzt einer von ner Behörde was sagt oder ein Polizist.....die haben nämlich vor lauter Paragrafen selbst nicht mehr den überblick ,zum Schluss entscheiden dann immer Richter und die interessiert nicht wer da was gesagt hat ,schliesslich ist man selbst dafür verantwortlich sich zu informieren .

  • Polizisten sind als Rechtsberater nicht geeignet. Sie kennen sich sicherlich in ihrem Polizeirecht aus, auch in den Delikten, mit denen sie sich regelmäßig beschäftigen. Die (straf-)rechtliche Bewertung einer von der Polizei ermittelten Angelegenheit übernimmt die Staatsanwaltschaft, weil Polizisten eben keine Juristen sind – und schon gar keine Straf- oder Verwaltungsrechtler.

    Ich kenne Leute, die befragen ihren Steuerberater nicht nur zu steuerrechtlichen sondern auch zu wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Oder den Nachbarn zum Nachbarschaftsrecht. Oder den Forenschreiber zum Waffenrecht. Klar, jeder weiß was und kann dazu etwas sagen. Allerdings enthalten solche Auskünfte meist einen Teil Wahrheit und auch einen Teil Unfug. Diese Auskünfte sind eben nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig (ich nehme mich da nicht aus, obwohl ich versuche, nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten). Das ist die Gefahr.

    Noise, ich kann Dich verstehen, dass das Thema nervt. Ich meine aber, dass Dir hier niemand was Böses will, auch wenn der Ton teils ziemlich ruppig herüber kommt und pauschal mit Strafbarkeiten "gedroht" wird. Guck Dir im Internet mal den aktuellen Vordruck des kleinen Waffenscheins an. Du besitzt ja offensichtlich einen Vordruck für den ("großen") Waffenschein, der für diese KWS-Zwecke nicht mehr genutzt wird und in dem seinerzeit von manchen Behörden selbst – mangels besseren Wissens, weil es die Felder ja für die EWB-Waffen gab – analog auch die Schreckschusswaffen eingetragen wurden. Wenn Du Dir die unterschiedlichen Waffenscheine anguckst, wirst Du die Unterschiede feststellen. Wenn Du Dich heute Abend zum Schlafen legst, dann überlege doch einmal, ob es in Deutschland irgendwelche amtlichen Dokumente mit Dienstsiegel drauf gibt, die von dem Bürger nachträglich frei beschriftet/ergänzt/geändert werden können/dürfen/sollen.

    Für mich ist es jetzt aber auch gut damit.

    P.S.: Schon wieder diese strafrechtliche Urkundenfälschung. War da nicht was? Ach ja, Vorsatz und Täuschungsabsicht. :D Ja, wo laufen sie denn?

    11 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (9. Februar 2018 um 14:38)

  • Kann keine Urkundenfälschung feststellen?!

    Das Dokument wurde in seiner Sache nicht verändert. Das Dokument sagt das aus für was es ausgehändigt wurde. Es wurde kein Originales Wort des Dokumentes verändert oder etwas hinzugefügt was das Dokument in seiner Aussagekraft verändert.

    Kann jeder tun wie er will. Ich klink mich hier aus dem Thema aus da ich auf keine Streitereien Lust habe. Ist die Sache nicht wert.

    Darum wie TumberTambour bereits schrieb:


    Für mich ist es jetzt aber auch gut damit.

    :thumbsup:

  • Ich habe mal zwei kluge Sätze gesagt bekommen.

    1. Wenn Gesetze eindeutig wären, bräuchten wir keine Juristen,
    2. Wenn Sie merken das eine Sache völlig verwirrend für Sie ist,dann ist das auch so gewollt.

    Ging damals um ganz andere Sachen trifft aber erstaunlicherweise ganz oft zu :D .

    Grüße

  • In solchen Belangen auf Aussagen der Ordnungshüter zu hören geht ganz schnell mal nach hinten los.

    Ich habe mehrere Jahre in einem Waffenladen gearbeitet. Was mir da an von Polizisten getätigten Aussagen zu Ohren gekommen ist, da krempelt´s einem die Zehnägel um bis zum Knie!

    Der Freund und Helfer ist i.d.R. leider erschreckend schlecht informiert und ausgebildet was waffenrechtliche Sachen betrifft. Schon traurig. Die, die´s eigentlich am besten wissen müssten, laufen mit gefährlichem Halbwissen umher und solle dann ihren Job noch ordentlich machen... ?(

  • wenn du jetzt anfängst eine Aussage eines Polizei Beamten in Frage zu stellen aufgrund eines internetberichtes, dann bist du klüger als ein Vertreter des gesetztes und zukünftig sollte sich die Polizei an dich wenden um rechtliche Informationen einholen.

    Naja 1988 hatte der Onkel eines Nachbarn ein Chrysler L Baron direkt aus USA importiert Lichtanlage auf deutsch umgebaut und ist den gefahren.
    Dann hat der Neffe gehört ohne Persenning offen fahren kostet Geld, er nach Saarbrücken rein gefahren zu Polizeidienststelle und einfach nachgefragt 9 Beamten meinten davon haben sie noch nie was gehört. Der Zehnte meinte doch es ist eine OWI und kostet 50DM also zum Chryslerhändler ne Persenning kaufen waren 150DM.
    Somit besser wie dreimal genervt zu werden und die 150 in drei bequemen Raten zu zahlen. :D
    Die Jungs sind auch keine Rechtsberater dann würden die mehr verdienen :thumbsup:

  • Ich finde, es sind auf den letzten Seiten einige interessante Aspekte hinzugekommen.

    Erstens: auch wenn ich (ganz unbescheiden) denke, dass hier im Forum viele Leute sich mit dem Waffengesetz in Bezug auf freie Waffen notgedrungen besser auskennen als der durchschnittliche Polizeibeamte, ist es ja schon interessant, wie ein Polizist die Lage beurteilt, denn Polizisten sind ja doch diejenigen, mit denen man zuerst zu tun bekommt, und die in sozusagen erster Instanz entscheiden, auf welche Schiene das Ganze geht.

    Zweitens: den Hinweis auf Nötigung fand ich in dem Zusammenhang interessant, zumal er vorher nicht aufgetaucht war. Interessant nicht deshlab, weil ich glaube, dass schon das offene Führen selbst als Nötigung ausgelegt werden kann. Sondern deshalb, weil jemand, der eine Waffe offen führt, sich selbst zur Zielscheibe für den Vorwurf macht, er habe jemanden genötigt. Eingentlich braucht nur jemand behaupten, man habe ihn oder sie verbal oder nonverbal zu etwas gedrängt, und schon ist man, wenn man eine Schusswaffe offen führt, in Teufels Küche.

    Für mich sind beides weitere gute Gründe, nicht Texas-style rumzulaufen.

  • Für mich sind beides weitere gute Gründe, nicht Texas-style rumzulaufen.

    Achj warum nicht?
    Komm @Old_Surehand lass es uns einfach so richtig machen einer von uns Spielt John Wayne, der andere Randolph Scott und dann show down in berlin mitten auf dem Alexander Platz werden wir uns Samstags mittags high noon mit OC Duellieren :D . Wir können ja sagen uns wurde geschrieben es kann nicht viel passieren wenn wir einen KWS besitzen.
    Allerdings müssten wir vertagen, ich habe noch keinen KWS. Genauer gesagt hab ich nichtmal einen beantragt. :thumbsup:

  • dann show down in berlin mitten auf dem Alexander Platz

    Ähem, könnten wir da ein Dreieck bilden . . . ich wäre dabei -
    muss ja nicht unbedingt der Alex sein. Es gibt schönere Ecken.
    Und um mal eine Lanze für die Berliner Cops zu brechen -
    die Jungs sind (überwiegend) tiefenentspannt und einiges gewohnt.
    So eine SSW bringt sie nicht aus der Ruhe . . .

  • Ich hatte beim beantragen des KWS meine Zoraki 906 angegeben. Das hat nur keinen interessiert.
    Auf meinem KWS ist keine Waffe aufgelistet, dieser sieht das auch gar nicht vor.

    Letztendlich ist der neue KWS auch selbsterklärend:

    " berechtigt Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB Zulassungszeichen zu führen"

    ergo...selbst wenn ich 4 SSW führen würde, wären die alle mit dem KWS abgedeckt, ohne diesbezügliche Eintragungen...

  • Ich hatte beim beantragen des KWS meine Zoraki 906 angegeben. Das hat nur keinen interessiert.
    Auf meinem KWS ist keine Waffe aufgelistet, dieser sieht das auch gar nicht vor.

    Letztendlich ist der neue KWS auch selbsterklärend:

    " berechtigt Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB Zulassungszeichen zu führen"

    ergo...selbst wenn ich 4 SSW führen würde, wären die alle mit dem KWS abgedeckt, ohne diesbezügliche Eintragungen...

    Genauso ist es bei mir vor 2 Jahren auch abgelaufen, Online-Antrag ausgedruckt, RG96 und noch eine eingetragen, hat aber auf dem KWS keine Beachtung gefunden.
    Letztendlich hätte man sich diese Eintragung im Antrag auch wohl sparen können.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D