"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 51.179 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Danke für die Info, Noise. Ich stoße mich noch an dem Vorwurf der Nötigung. Die Polizei kann ja in diese Richtung ermitteln, aber ich bin mir ziemlich sicher dass die Staatsanwaltschaft - vor dem Hintergrund der lediglich offen und legal im Holster geführten SSW - keine Nötigung erkennen wird. Wo soll sie auch herkommen? Wenn Du jedoch zum Wurstbräter gehst, die allerallerbeste Woscht in Town verlangst und dabei demonstrativ die legal geführte SSW auf den Tresen legst, dann bist Du eher dabei.

    Hier wurde ja auch schon einmal die Körperverletzung durch den Anblick der offen geführten SSW angesprochen. Um das zu verwirklichen, müsste diese durch den Anblick der SSW verursachte Körperverletzung schon eine gewisse körperliche Qualität haben. Die ist nach Rechtsprechung des BGH gegeben, "wenn ein pathologisch, somatisch objektivierbarer Zustand hervorgerufen wurde, der vom Normalzustand nachteilig abweicht." Eventuell durch Sichtbarkeit einer SSW hervorgerufene Angst ist keine Körperverletzung.

    5 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (9. Februar 2018 um 11:04)

  • Ok.. Wenn bei dir keine Felder zum Eintragen von Waffen vorhanden sind, dann ist das so.

    Wie ein jeder von euch das letztendlich handhabt, ist eure Sache. Da misch ich mich auch nicht ein.
    Ich hab nur diese Infos aus erster Hand besorgt und teile diese euch mit. Was Ihr macht ist euer ding :thumbup:

    Es klang aber so als ob die eingetragen sein muss laut seiner Aussage.
    Ich wusste nicht das es KWS gibt in denen man als was eintragen kann.

  • Das ist mal wieder Blödsinn denn der KWS gilt für alle mit :ptb: ,hinten drauf steht Amtliche Eintragungen .
    Der richtige Waffenschein hat dafür extra Felder wo die Waffen erfasst werden und kommt ja nicht auf die Idee da selbst was rein zu kritzeln,das ist ein Amtliches Dokument in den nur die Behörde was eintragen darf .
    Sonst ist das eine Dokumentenfälschung und somit wird er Unglültig !
    Oder kommt ihr auch auf die idee im Fahrzeugschein mit dem Kuli rum zu schmieren :laugh:

  • Bei meinem KWS steht auf der Rückseite lediglich "Amtliche Eintragungen:" (oben links)
    Keine Felder, kein nichts sonst.

    Wenn ich da was eintrage, ist das Urkundenfälschung.

    Edit:// Da war jemand schneller .....

  • Es klang aber so als ob die eingetragen sein muss laut seiner Aussage.Ich wusste nicht das es KWS gibt in denen man als was eintragen kann.


    Ich wusste auch nicht, das es welche gibt wo diese Felder nicht haben :)
    Ob Sie wirklich eingetragen werden müssen, kann ich nicht sagen. Er hat es eben so erwähnt. Wenn du aber keine Felder hast, kannst auch nix eintragen.


    Ich stoße mich noch an dem Vorwurf der Nötigung. Die Polizei kann ja in diese Richtung ermitteln, aber ich bin mir ziemlich sicher dass die Staatsanwaltschaft - vor dem Hintergrund der lediglich offen und legal im Holster geführten SSW - keine Nötigung erkennen wird. Wo soll sie auch herkommen?

    Hier wurde ja auch schon einmal die Körperverletzung durch den Anblick der offen geführten SSW angesprochen. Um das zu verwirklichen, müsste diese durch den Anblick der SSW verursachte Körperverletzung schon eine gewisse körperliche Qualität haben. Die ist nach Rechtsprechung des BGH gegeben, "wenn ein pathologisch, somatisch objektivierbarer Zustand hervorgerufen wurde, der vom Normalzustand nachteilig abweicht." Eventuell durch Sichtbarkeit einer SSW hervorgerufene Angst ist keine Körperverletzung.


    Nunr, ich denke das wird halt auch auf die Situation ankommen.
    Also ich jedenfalls weis, ich trage keine SSW offen sichtbar und auch nicht in Öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder Öffentlichen Veranstalltungen.

  • Am Anfang wurden einfach die Formulare vom echten Waffenschein verwendet und Fett "Kleiner" drübergeschrieben und irgendwas von PTB dazugefaselt. Ist bei mir auch so.
    Die Eintragungsfelder sind deswegen halt noch da, haben aber für SSWs keinerlei Bedeutung (und nein, was von Hand reinschmieren sollst und darfst du natürlich nicht).

    Mittlerweile gibt es ein eigenes Formular dafür, das sieht anders aus. Das Thema hatten wir aber neulich erst.

  • Das ist mal wieder Blödsinn denn der KWS gilt für alle mit :ptb: ,hinten drauf steht Amtliche Eintragungen .
    Der richtige Waffenschein hat dafür extra Felder wo die Waffen erfasst werden und kommt ja nicht auf die Idee da selbst was rein zu kritzeln,das ist ein Amtliches Dokument in den nur die Behörde was eintragen darf .
    Sonst ist das eine Dokumentenfälschung und somit wird er Unglültig !
    Oder kommt ihr auch auf die idee im Fahrzeugschein mit dem Kuli rum zu schmieren :laugh:


    Beim großen Waffenschein ist das klar. Beim kleinen Waffenschein wurde ich auf dem Amt darauf hingewisen, das ich meine Waffen hier selber eintragen kann.

  • Nunr, ich denke das wird halt auch auf die Situation ankommen.

    Wohl wahr. Und das macht die Diskussion um fiktive Fälle mit ständig eingebrachten Variablen so müßig.

  • Es kann ja wegen einer Urkundenfälschung ermittelt werden, aber wo ist in Noises Fall z. B. der Vorsatz und die Täuschungsabsicht?


  • Ich Brauch keinen neuen :D
    Bei der Abholung hieß es ausdrücklich auf dem Amt das ich hier meine Waffen selber eintragen kann. Also mach ich das.

    So würde meiner von der Rückseite aussehen (Beispielbild):

  • Noise, was machst Du, wenn der Sachbearbeiter wechselt und sich niemand daran erinnern kann?

    Man kann natürlich argumentieren, dass der Selbsteintrag der Waffen völlig unerheblich ist, weil er für das legale Führen der SSW keinerlei rechtliche Relevanz hat.

    Ich würde da jedenfalls nichts selbst eintragen.

  • Ja das ist der alte große ,solange du in deiner Stadt bist mags vielleicht gehen ,aber wenn du wo anders bist und bei ner Kontrolle kommt einem das Spanisch vor und es wird festgestellt das du selbst eintragungen gemacht hast bist du dran,auch wenn die auf deinem Ämtchen 1000mal gesagt haben das du da selbst drin rumschreiben darfst .

    Ist und bleibt nämlich eine Urkundenfälschung ,Strafmaß Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Knast.

    Ganz davon ab das du dich selbst beschränkst in deiner auswahl ,zerbröselt die Zinkpuste hast du ein problem wenn alle 3 Felder voll sind oder gehts dann wieder mit dem Kuli dran :D

  • Noise, was machst Du, wenn der Sachbearbeiter wechselt und sich niemand daran erinnern kann?

    Man kann natürlich argumentieren, dass der Selbsteintrag der Waffen völlig unerheblich ist, weil er für das legale Führen der SSW keinerlei rechtliche Relevanz hat.

    Ich würde da jedenfalls nichts selbst eintragen.

    Wenn der Busfahrer mir 100mal sagt das ich auf dem Fahrschein rumkritzeln kann ist es im Falle einer Kontrolle doch so das er Manipuliert und ungültig ist ^^

  • Kann ja sein, dass Dein Fahrschein dann privatrechtlich ungültig ist. Die Frage ist nur, ob Du Dich ohne Vorsatz und Täuschungsabsicht strafbar machst.

    Und welchen Vorteil im Rechtsverkehr verschafft man sich durch den Selbsteintrag von SSW, wenn es überhaupt keines Eintrages bedarf?

  • Noise, was machst Du, wenn der Sachbearbeiter wechselt und sich niemand daran erinnern kann?

    Man kann natürlich argumentieren, dass der Selbsteintrag der Waffen völlig unerheblich ist, weil er für das legale Führen der SSW keinerlei rechtliche Relevanz hat.

    Ich würde da jedenfalls nichts selbst eintragen.


    Wenn ein Mitarbeiter des Ordungsamtes bei der Aushändigung des Kleinen Waffenscheines diese Aussage macht, muss das ja eine feste Regelung dafür geben wo Ihm erlaubt diese Aussage zu machen.
    Was Wäre das für ein Mitarbeiter eines solchen Amtes, wenn er nichtmal wüsste was er sagen darf und was nicht ?!
    Ich mach mir da keine Sorgen.

    Wir kommen jetzt aber vom eigentlich Thema ab. Ihr habt eure bedenken gegenüber selbsteintragung im kleinen Waffenschein geäußert und diese Akzeptiere ich auch.

  • Chris, Du kannst jetzt viele Szenarien herbeidenken. Was in einem solchen Fall passieren wird, wissen wir beide nicht sicher. Ich bin aber der Meinung, dass es ohne Vorsatz und Täuschungsabsicht keine Strafbarkeit geben wird.

    Wenn ein Mitarbeiter des Ordungsamtes bei der Aushändigung des Kleinen Waffenscheines diese Aussage macht, muss das ja eine feste Regelung dafür geben wo Ihm erlaubt diese Aussage zu machen

    Ruf ihn doch mal an, sag ihm, dass Deine Kumpels Dich deswegen auslachen und Du deswegen gerne wissen willst - natürlich nur, um den Blödis Paroli zu bieten - wo der Selbsteintrag geregelt ist.