Erwerb eines "scharfen" Magazins auch ohne wbk/ewb erlaubt? (hier: für Sig MPX)

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 895 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. November 2017 um 18:50) ist von Motorbiker.

  • Hallo @all,

    ist der Erwerb eines Magazins für eine scharfe Waffe durch irgendwelche Auflagen/Voraussetzungen beschränkt? Benötige ich eine Erlaubnis hierfür?

    Da ich das Luftgewehr Sig Sauer MPX co2 gerne optisch etwas aufpeppen würde, suche ich hierzu noch nach einem passenden Magazin - das mitgelieferte erfüllt zwar seinen Zweck zum Schießen voll und ganz, sieht dafür aber recht bescheiden aus und passt irgendwie nicht zum restlichen Gesamtbild des Gewehrs.
    --> soll heißen, wenn ich schieße, benutzte ich das original Magazin ( logisch ?( ) und in der "schussfreien" Zeit kommt für´s Auge ein anderes Mag dran, als Deko sozusagen ...

    Da ich mich im "scharfen" Bereich eher weniger auskenne, wollte ich die rechtliche Seite gerne vorher abklären (bevor ich mich durch eine unbedachte Aktion unfreiwillig in die Nesseln setze).
    MMn handelt es sich bei einem Magazin NICHT um ein wesentliches Waffenteil und sollte frei erhältlich sein, aber man weiß ja nie :huh: ...

    Falls doch verboten oder zu teuer, müsste ich mir zur Not irgendwas annähernd ähnliches im Airsoftbereich suchen ...

    Für klärende Antworten + Tipps vorab schon mal vielen Dank :thumbsup:

  • In den Nato-Shops bekommst Du sogar für wenig Geld Magazine für z.B. das H&K G 3, und das komplette Gewehr ist immerhin eine Kriegswaffe. Die Magazine sind frei ohne Beschränkung.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!