Schalldämpferattrappe funktionsfähig machen

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 5.603 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2016 um 13:58) ist von HWJunkie.

  • Also Waffenrechtlich dürfte das Dingen nicht als Schalldämpfer zählen. Den im Waffg steht:
    Vorichtungen die zur "wesentlichen Dämpfung" des Mündungsknall dienen.
    Eine wesentliche Dämpfung wird dann nicht sein, wenn man aus einem plopp ein plöpp macht.

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • ..weißt du eigentlich wie ein Schalldämpfer funktioniert?

    Absorption.

    dabei werden hauptsächlich die höheren Frequenzen eliminiert.
    Der Schall wird im Wärme umgewandelt.

  • Nicht unbedingt.
    Bei sehr heißen Gasen ist es etwas schwierig, da noch etwas in Wärme umzuwandeln.
    Hier ist eine Abkühlung der Gase sinnvoll, um die Gasmenge zu reduzieren.

    Bei Luftdruckwaffen und kleineren Kalibern reicht es zudem aus, einen Großteil der Gase abzufangen und dann deutlich verlangsamt austreten zu lassen.
    Langsam austretendes Gas macht halt keinen Knall mehr.


    Stefan

  • also ich meine den Dreamer.
    Wenn man nicht weiß wie ein Schalldämpfer funktioniert, kann man den ja auch nicht verbessern.
    Wenn schon einer verbaut ist, wird es ein leichtes sein diesen effektiver zu sein.
    Mir fällt nur keine Möglichkeit ein dazu Moosgummi einzusetzen.
    Also erst einmal genau nachsehen was ind warum man etwas ändern muss.

  • Also erst einmal genau nachsehen was ind warum man etwas ändern muss.

    Na was er da hat ist wohl nur eine leere Plastehülle. Attrappe halt.
    Lockenwickler, Filz und Unterlegscheiben, dann geht das. Stichwort Mehrkammersystem.

    Aber auch wenn es rein optisch ein SD sein soll, ist das nicht trotzdem so als würde man einen selbst bauen?

  • Aber auch wenn es rein optisch ein SD sein soll, ist das nicht trotzdem so als würde man einen selbst bauen?

    Laut Hersteller ist es ein SD, weil er ihn so genannt hat.

    I.S.d.WaffG ist der fragliche SD kein SD, eben weil er keine "wesentliche" Dämpfung erzielt.

    Im Falle eines Rechtsstreits gilt nun welche Definition?
    M.E. die aus dem Gesetz.
    Also wäre es dann doch wieder Herstellung.

    Es scheint sich übrigens, aber das können die jeweilgen Besitzer besser beantworten, nicht nur um eine Hülle zu handeln, sondern sie hat auch ein Innenrohr, was dem Vernehmen nach keinen Platz zu bieten scheint, um mit den vorgenannten Utensilien Einbauten in das Teil einzubringen, welche eine Wirkung erzielen.


    Stefan