SSW offen tragen, ohne Munition. Gesetze?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2016 um 16:09) ist von xDodox.

  • Moin,

    ich wollte mal fragen, wie es aussieht, wenn ich eine SSW offen trage / mitführe (Ohne Munition), ob dann die Polizei mir diese SSW + kleinen Waffenschein abnehmen darf oder nicht.

    Erhalte ich auch ein eventuelles Verbot für meinen kleinen Waffenschein + Einzug der SSW?

    Was sagt das Gesetz dazu? Kann man dadurch auch noch eine Anzeige erhalten?

    Grüße Dodo

  • Das Waffengesetz unterscheide da nicht ob geladen, oder ob Munition überhaupt am Mann ist.
    Mann kann die Waffe ja so auch zum Drohen verwenden, da wird kaum einer erkennen können ob die geladen ist.

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  • Ja, das ist mir klar. Aber danke.

    Aber zum transportieren ist das Erlaubt die SSW in einen Rucksack zu packen? Oder fest verschlossen?

  • Ein einfaches Kofferschloss am Reißverschluss macht die Sache dann auf jedem Fall sicher.

    Damals bei meiner Sachkunde hat der Vortragshaltende eine große Menge an Kurzwaffen zum zeigen dabei. Die waren einfach in Tücher gewickelt in zwei großen Sporttaschen.
    Aber halt mit Schlössern an den Zippern.

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