Die Polizei hat oftmals auch keine Ahnung,Fakt ist auch wenn nur eine SSW mit geladenem Magazin gehört dem Gesetz nach in einen Schrank der Wiederstandsklasse 0 .Du könntest 2 abschliessbare Koffer ins Auto legen und es dann getrennt lagern das wär nach dem Gesetz dann ok
"Die Polizei hat oftmals auch keine Ahnung"...mag sein... ein bischen wissen die schon...aber wenn solche Aussagen gemacht werden, sollte man selber auch wissen was man schreibt , nix für Ungut, aber wer hat dir denn diesen Bären aufgebunden? Eine SSW muß lt. Gesetz nur vor Minderjährigen gesichert aufbewahrt werden. Sind keine Minderjährigen im Haus, kannst die sogar auf dem Küchentisch lagern ;^) und wenn das Auto abgeschlossen ist, darf man die auch dort "lagern" - immer natürlich unter dem Aspekt das da keine unter 18 Jährigen dran kommen und fürs Auto wenn nicht in einem abgeschlossenen Behälter gelagert wird, brauchts zusätzlich den KWS - weil zugriffsbereit dann "Führen" bedeutet. Ob es Sinnvoll ist eine SSW im Auto zu lagern ist was anderes. Wenn man natürlich auf ein Konzert geht oder dgl. ist das schon i.O. Nur sichtbar würde ich die nie ins Auto legen, genau so wenig wie Wertsachen - aber das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen.