Schrechusswaffe Schießen Wo ?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.204 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2015 um 00:24) ist von BMWS1000RR.

  • Hallo,

    ich habe mir vor kurzem die Zoraki 917 gegönnt. Nun weiß ich, dass ich auf meinem privat Grundstück schießen kann.
    Aber zu Silvester haben Freunde einen Saal gemietet und ich wollte fragen, ob ich dort vor der Türe schießen kann oder nicht?

    Und kennt ihr gute Pyros für die SSW, da die meisten für mich eher bisschen langweilig wirken. Mehr Farbe wäre da nicht schlecht.


    Gruß  :rolleyes:

  • Wenn "vor der Türe" auf öffentlichem Grundstück bedeutet: nein.
    Wenn es Privatgelände ist ja, aber es sollte eingefriedet sein und ich würde mir vom Vermieter schriftlich eine Erlaubnis geben lassen.
    Und die Pyros sollten auch nicht in Richtung öffentlicher Bereich gefeuert werden.

    Klingt aufwendig und mühsam aber vermeidet Stress mit den Ordnungshütern...

    Edit: und beim "Transport" zur Halle die Waffe in einem verschlossenem Behältnis aufbewahren - sonst ist das unerlaubtes Führen, es sei denn man ist im Besitz eines sog. kleinen Waffenscheins.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Im Link steht "bei Freunden" also darf ich mit meiner Waffe auf dem Grundstück meiner Freunde rumschießen, mit deren Erlaubnis?

  • Der Hausrechtsinhaber muss in diesem Fall zustimmen. Schießt der mit, kann man sein Einverständnis voraussetzen. Aber es muss auf dem Grundstück bleiben. Im öffentlichen Raum auf der Straße ist das Schießen verboten.

  • Wie schon geschrieben wurde, mit Erlaubnis des Besitzers des Grundstückes ja.
    Wäre wie schon gesagt aber sicher sich durch eine Unterschrift abzusichern.
    Und wenn dein Kumpel ja sagt, seine Mutti aber die Polizei ruft? Bringt dir das nichts wenn dein Kumpel nicht Besitzer des Grundstückes ist.
    Lg:

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (30. Dezember 2015 um 22:17)

  • Man muss dann aber erwähnen, dass der Besitzer des ... ausreicht und nicht der Eigentümer. Besitzer ist in diesem Fall auch ein Mieter. Der hat automatisch das Hausrecht. Deswegen habe ich oben Hausrechtsinhaber geschrieben. Problematisch wird das bei Gemeinschaftseigentum, bzw. gemeinschaftlich gemieteren Räumlichkeiten. Da müssen dann alle zustimmen.

  • Dankeschön, dann wird zur Sicherheit lieber nur auf eigenem Grundstück geschossen mit der Waffe.

    Ich tue beim Transportieren der Waffe Kabelbinder benutzen für den Koffer, ist das in Ordnung?