Transport von 0,5j bis hin zu 7,5j Airsoft Waffen und BBS, Akkus.

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 6.010 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2015 um 01:47) ist von Ingo.M.

  • Moin, Wie Transportiere ich Airsoft waffen, BBS, Akkus richtig nach dem Gesetz in DE?


    Transport von UNTER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein?
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU?
    3)Darf der AKKU drin sein?
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer?


    Transport von ÜBER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein?
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU?
    3)Darf der AKKU drin sein?
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer?



    Nur die wirklich Rechtlichen notwendigen Schritte erklären, Benennen.
    Das manche mehr machen als Rechtlich nötig ist Interessiert nicht.

    Ich frage das weil ich selber mit 2 Leuten am Diskutieren bin
    Und immer wider mal Frage auf Tauchen wo ich mein das ich im Recht bin und umgekehrt.
    Und bitte nur die Antworten die es wirklich wissen und nicht nur glauben es zu wissen.

  • Meines Wissens nach dürfen Waffen von mehr als 0,5J (unter 0,5J = Spielzeug) bis 7,5J beim Transport nur nicht direkt Zugriffsbereit/Einsatzbereit sein, das könnte dann als Führen ausgelegt werden.
    Also, Waffe ungeladen in ein Futteral/Koffer (braucht nicht abgeschlossen zu sein, ein geschlossener Reißverschluss oder Schnalle sollte reicht) , Munition extra (hier reicht zB. auch eine Außentasche am Futteral oder ein Fach im Koffer) Akkus gelten ja nicht als Munition, dürfen nach meiner Auffassung in der Waffe verbleiben.
    Bei WBK Waffen empfiehlt sich den Reißverschluss zusätzlich mit einem kleinen Schloss zu sichern, bzw. den Koffer abzuschließen.
    Kommt dann bei unter 0,5J noch drauf an ob es eine Anscheinwaffe ist, sieht das Ding echt aus, muß es auch verschlossen transportiert werden, offensichtliches Spielzeug (zB. Roter Lauf) dürfte man sogar offen und geladen transportieren.
    Das ist aber nur mein Kenntnisstand, ich lasse mich gerne korrigieren :pinch:

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (14. September 2015 um 07:15)

  • Anscheinwaffen§
    Grob für Dummies übersetzt: Was aussieht wie eine echte Waffe muss auch so Tranzportiert werden.

  • Anscheinswaffen können nur die Waffen unter 0,5 Joule sein. Das ist nämlich Spielzeug. Alles über 0,5 Joule braucht ein F und ist somit im Sinne des Gesetzes eine Waffe. Mit allen Konsequenzen. Aber jetzt hier noch einmal alles erklären, das ist mir zu aufwendig. Es existieren tausende Threads über diese Problematik.

    Im Prinzip kannst Du genauso gut nach dem Transport von Luftgewehren und Luftpistolen suchen. Das macht nämlich gar keinen Unterschied.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (14. September 2015 um 08:01)

  • Das Resultat: alles was eine Waffe ist oder aussieht wie eine : Koffer oder Tasche - Knifte rein - Schloss davor dann macht ihr nix falsch und keiner kann euch was.
    Gilt für Nicht Erwerbscheinpflichtige Gegenstände.

  • Moin wieso gilt das nicht für EWB Gegenstände?
    Gruss Womel


    Bei denen sind noch zusätzliche Bestimmungen zu erfüllen.
    Z.B. musst du auf dem Weg zum Schießstand oder BüMa sein.(mWn.)

    P.s. bitte lieber Moderator, mach hier zu, weitere 7 Seiten halte ich nicht aus ...

  • OK ich habe nämlich gesagt das man unter 0,5j Airsoft so Transportieren kann nur nicht Sicht bereit da sie als Spielzeug gelten.
    Hab ich mich ja geirrt.

    Zählen aber jetzt BBS als Munition nach dem Waffengesetz ? Ich habe zu mein Kollegen gesagt ja da sie durch den Lauf getrieben werden und somit dürfen die nicht mit i der selben Tasche, Koffer.
    Er meinte nein die dürfen da sie keine Eigenschaften als Munition haben sprich Treibladung oder der gleichen.
    Wer hat da den jetzt recht?

  • BBs und auch Diabolos sind keine Munition im Sinne des WaffG.

    Was du wohl verwechselt hast sind Geschoss und Munition.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (14. September 2015 um 12:11)

  • BBs und auch Diabolos sind keine Munition im Sinne des WaffG.

    Was du wohl verwechselt hast sind Geschoss und Munition.

    Also dürfen BBS mit Airsoft zusammen im geschlossenen Behälter transportiert werden ohne Extra zu lagern?
    Sprich auch im Magazin drin sein?

  • Also dürfen BBS mit Airsoft zusammen im geschlossenen Behälter transportiert werden ohne Extra zu lagern?
    Sprich auch im Magazin drin sein?

    Meiner Meinung nach ja. Der verschlossene Behälter schließt ja das Führen aus. Und wie schon gesagt sind BBs keine Munition.

    Da wird dir eher der Akku einer AEG als Gefahrgut beanstandet :P

  • Also halten wir fest.

    Transport von UNTER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------Ja weil Anscheinswaffen.
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU? -----------------------------------------------------------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.
    3)Darf der AKKU drin sein? --------------------------------------------------------------------------------Ja
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.


    Transport von ÜBER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------ja weil sie eine Waffe nach den Deutschen gesetz ist F in Fünfeck
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU? ----------------------------------------------------------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt
    3)Darf der AKKU drin sein? -------------------------------------------------------------------------------Ja
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.


    Kann man das so stehe lassen ?

  • Im Großen und ganzem Ja.
    Bei Nr.2 könntest du allerdings unter Umständen schon Probleme bekommen, BB´s oder Dialolos sind zwar keine Patronen, aber Geschosse.

    Führen/Transport (§ 12)
    Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).
    Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.
    "Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.
    „Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen) in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum).

    Es ist also nicht zwangsläufig ein Schloss am Koffer nötig, es reicht auch wenn dieser im abgeschlossenen Kofferraum oder Ähnlichem liegt, statt Schloss geht aber zB. auch ein einfacher Kabelbinder oder auch Karabinerharken, es geht lediglich um die Zugriffsbereitschaft, mit einem kleinen Schloss bist du aber immer auf der sicheren Seite.

  • ... „Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)


    Nein, das ist Nonsens, das hatten wa letztens erst. Diese 3 Handgriff Regel wird gerne bei der Sachkunde erklärt. Is aber frei erfunden und oft Weitererzält. Davon steht nix aber auch rein Garnix im WaffG.