Luftgewehr auf Gelbe WBK

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 7.232 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2015 um 19:14) ist von Wicasa.

  • Hallo,

    ich bin Mitglied im DSB, der hat für WBK Pflichtige Luftgewehre keine Disziplin...

    Allerdings dürfen auf die Gelbe WBK doch Einzellader Langwaffen ohne Voreintrag eingetragen werden.

    Wie sieht es aus? Kennt sich da jemand aus?

  • Wenn Du die gelbe WBK hast ist das kein Problem. Damit darfst Du ja auch verbandsfremde Waffen erwerben. Der BDS schießt ja Field Target mit >7,5 joule Luftgewehren. Die genaue Disziplin musst Du Dir im Internet mal raus suchen.

  • Ich muss zum Kauf auf Geld eigentlich gar nichts heraussuchen. Ich lasse mir die Waffe eintragen (geht auch mit einer mit "F" wenns der Büchsenmacher entfernt) und melde innerhalb 14 Tage den Erwerb, gebe die WBK beim Amt ab und bekomme sie gestempelt mit Gebührenbescheid wieder zurück.

    Disziplin wäre zb. Silouette oder Field Target im BDS, das lässt sich ja über deren Website schnell finden.

  • Doch, du solltest eine Disziplin benennen können, wenn der Sachbearbeiter nachfragt. Ansonsten musst halt ohen Eintrag heim, Disziplin suchen, nochmal hin und dann eintragen lassen. Bei Allerweltskram wie Repetierern, Flinten etc. sollte da nix von dir gefordert werden, aber bei Luftgewehren und nicht sachlundigen oder sonstwas... Oder was exotischerem...

  • Meine SB hat beim Eintrag meiner HW 100 FAC auch die Disziplin gefordert. Mit Freude wurde die Kenntnis derselben bestätigt. Bei der HW 97 K FAC wurde nicht gefragt. Bei meinen Feuerwaffen auch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Wicasa (8. Juli 2015 um 12:49)

  • Doch, du solltest eine Disziplin benennen können, wenn der Sachbearbeiter nachfragt.


    So ist es. Denn dieses vereinfachte Verfahren für Sportschützen unter Verzicht des Einzelbedürfnis ist für Sportschützen gedacht, die als Gast in "fremden" Vereinen schießen wollen, dessen Verbandszugehörigkeit eine andere ist und das mit eigener Waffe tun wollen. Daher bleibt aber die grundsätzliche Anforderung, dass die Waffe sportlich zulässig sein muss.


    Ansonsten musst halt ohen Eintrag heim, Disziplin suchen, nochmal hin und dann eintragen lassen. Bei Allerweltskram wie Repetierern, Flinten etc. sollte da nix von dir gefordert werden, aber bei Luftgewehren und nicht sachlundigen oder sonstwas... Oder was exotischerem...


    Der Bedürfnisnachweis für Standardflinten, Ordonanzlangwaffen u.ä. kann entfallen, weil gleich mehrere Verbände eine Disziplin dafür bieten und das den SB wohl hinreichend bekannt sein dürfte.
    Was nun mit nicht sackundigen... gemeint ist, kann ich nicht nachvollziehen, weil es nicht sachkundige WBK-Inhaber formal nicht gibt - Erben mal ausgenommen. Leider hapert es aber mit der Sachkundigkeit der Sachbearbeiter. Zwar laden die übergeordneten Stellen zu Infoveranstaltungen und Kursen ein, aber das hat nur informellen Charakter und die Teilnahme ist auch nicht verpflichtend, wie man mir das mal bestätigte. Leider ist mir auch ein Fall eines SB bekannt, der selbst Jäger war und von Sportschützen WBK nichts wissen wollte. Er hat lange Zeit den Sportschützen nur Grüne ausgestellt. Diesen SB gibt es im Ordnungsamt nicht mehr, aber das hatte andere Gründe.

    Kurz gesagt - vorsichtshalber mit dem Antrag auf Eintrag in die gelbe WBK vorbereiten, Waffenbeschreibung fertigen und die passende Disziplin heraussuchen. Evtl. auch noch den Absatz aus der WaffVwV ausdrucken, wo der Umstand Eintrag von verbandsfremden Waffen auf Gelb beschrieben ist.
    Es wäre nicht unklug dann auch mal einen entsprechenden Schützenverein aufzusuchen und sich ein paar Gasttermine im Schießbuch eintragen zu lassen. Das sollte leicht fallen, weil man ein erlaubnispflichtiges Luftgewehr nicht auf privatem Grund schießen darf.

    Tatsache bleibt aber, dass der Sportschütze im Zweifelsfall die Disziplin und sportliche Nutzung belegen können muss.


  • Was nun mit nicht sackundigen... gemeint ist, kann ich nicht nachvollziehen, weil es nicht sachkundige WBK-Inhaber formal nicht gibt - Erben mal ausgenommen. Leider hapert es aber mit der Sachkundigkeit der Sachbearbeiter.[...]

    Tatsache bleibt aber, dass der Sportschütze im Zweifelsfall die Disziplin und sportliche Nutzung belegen können muss.

    Ich hab damit rein die Sachbearbeiter gemeint. Da wird teils aus Unkenntnis alles mögliche falsch eingetragen. Über Carcanos, die dann als K98 durchgehen, Schweizer Waffen, wo "irgendwas" eingetragen (nur Kaliber richtig, Rest falsch) oder über Seriennummern von Zielfernrohren.
    Früher war das anscheinend noch relativ egal, weil Hauptsache eingetragen, aber wenn es
    a) falsch bezeichnet wird
    b) Richtige Waffenart, falsche Seriennummer
    dann kann es wegen NWR und Kontrollen doof enden.

    Über meinen Sachbearbeiter kann ich mich nicht wirklich beschweren, der muss teils Fehler von Sachbearbeitern von vor 30 Jahren ausbaden...


  • Ich hab damit rein die Sachbearbeiter gemeint. Da wird teils aus Unkenntnis alles mögliche falsch eingetragen. Über Carcanos, die dann als K98 durchgehen, Schweizer Waffen, wo "irgendwas" eingetragen (nur Kaliber richtig, Rest falsch) oder über Seriennummern von Zielfernrohren.
    Früher war das anscheinend noch relativ egal, weil Hauptsache eingetragen, aber wenn es
    a) falsch bezeichnet wird
    b) Richtige Waffenart, falsche Seriennummer
    dann kann es wegen NWR und Kontrollen doof enden.

    Über meinen Sachbearbeiter kann ich mich nicht wirklich beschweren, der muss teils Fehler von Sachbearbeitern von vor 30 Jahren ausbaden...


    Das kann ich bestätigen. Deswegen hat ja auch die Einführung des nationalen Waffenregisters vor wenigen Jahren so große Probleme bereitet, allein schon weil die Waffenbezeichnungen kunterbunt durcheinander und nicht einheitlich waren. Allerdings muss jeder WBK-Inhaber die Richtigkeit der Einträge kontrollieren. Fehler gerade in der Seriennummer dürfen einfach nicht sein. In den allermeisten Fällen ist das ja auch leicht kontrollierbar, wenn es denn nicht ein verrostetes Eisen mit teilweiser schwer lesbarer Nummer ist. Fehler im Herstellernamen - Walter anstatt Walther oder Jagdwaffe anstatt Büchse, Flinte usw. sind da noch harmlos. Fehler bei der Namenszuordnung der Waffenarten sollten nun einheitlich sein und nicht mehr vorkommen. Dafür dürfte nun schon die Software sorgen, die ja nun jede Waffenbehörde benutzen muss. Bei Modellnamen dürfte es egal sein, ob beispielsweise P38, P 38 oder P-38 eingetragen ist.

  • Ja,nachdem ich ein nettes Gespräch mit meinem SB hatte, bekomme ich bei der nächsten Änderung eine neue WBK ausgedruckt.
    Er überträgt ja nur was ihm vorgelegt wird. Bei mir steht zum Beispiel Hersteller Mauser,zweite Zeile Schwedenmauser. Hersteller ist aber Carl Gustafstads in Schweden.
    Oder eins meiner 54er Anschütze steht als Rep.Büchse drin... Hatte dann mit Ihm telefoniert,er hat einen Vermerk an meine Akte geheftet und beim nächsten mal bringt er das auf Stand.

    Facebook: Streu Kreis

  • Er überträgt ja nur was ihm vorgelegt wird.


    Richtig, denn auch eine sachkundige Person kann nicht alle Waffentypen kennen. Allerdings sollte der WBK-Inhaber darauf achten.

    Um Missverständnisse auch bei der Eintragung zu vermeiden, verlange ich beim Gebrauchtkauf immer eine Kopie der Ursprungs-WBK. Das ist dem (eintragenden) SB auch immer sehr lieb, weil er dann einfach abschreiben kann und es gibt keine Nachfrage nach der zuständigen Behörde des Überlassers. Die muss ja nicht immer zwingend im Wohnort sein.
    Kauft man im Handel trägt entweder dieser ein bzw. man bekommt eine aussagekräftige Rechnung mit allen Daten mit.

  • @ FloppyK

    Ich musste bei Gebrauchtkauf Anschrift und Name nennen zusätzlich zur Kopie der WBK des Verkäufers. Hat aber nichts gebracht, weil die Angaben in der WBK Blödsinn waren und nur das Kaliber (ok, und die Seriennummer) stimmten.

    Einfach nur abtippen ist halt nicht, wenn der alte, andere Sachbearbeiter Blödsinn reingeschrieben hat.

  • Meine letzte Waffenbehörde hat auch immer eine Kopie der WBK vom Überlasser oder eine Kopie vom Kaufvertrag (bei privaten Waffenverkäufen). Die haben sich bei nichts an ihre Rechtsgrundlagen gehalten und alles so gemacht wie sie wollten. Natürlich immer zu meinem Nachteil. Irgendwann habe ich beschlossen, dass ich für mein Recht kämpfen werde. Ich hab sie ein mal gefragt nach welcher Rechtsgrundlage sie zusätzliche Unterlagen einfordern. Das konnten sie natürlich nicht begründen. Und ich habe mich seit dem geweigert irgend etwas außer der schriftlichen Anmeldung der Waffe abzugeben.

  • :rolleyes: Das waren jeweils die Kaufbelege von Büchsenmachern...
    Angepasst wird das ja nun auf meine Anregung hin. Nummern und Kaliberangabe passten.

    Facebook: Streu Kreis

  • Klar muss man eine Disziplin benennen "können". Das sollte aber jeder wissen der eine Sachkundeprüfung hat und eine Gelbe WBK... Beim Eintragen interessiert >mich< das aber nicht, denn auf dem Formular der Meldung des Erwerbs gibt es bei mir kein Feld in die ich diese eintragen kann.

    Ich hatte auch schon falsche oder unvollständige Seriennummern, das habe ich dann jeweils mit einem Foto dokumentiert und meiner Behörde mitgeteilt. Auf dem Formular für meine Erwerbsmeldung gibt es nicht mal ein Feld für die WBK-Nr. des Verkäufers und meine Behörde hat die auch noch nie gebraucht. Denen langt Name und Anschrift des Überlassers. Wenn mir einer eine WBK-Kopie gibt, OK.

    Vielleicht habe ich nur eine so gute Sachbearbeiterin bzw. deren Chef? Ist das überall anders in Deutschland wirklich alles so kompliziert? Ich hatte schon Käufer die auf meiner Behörde anrufen und versuchen persönliche Daten über mich zu erfragen, weil das wiederrum deren Behörde wissen will. Da frage ich mich wozu das ganze NWR-Gekaspere gut sein soll ;)

  • Genauso ist es bei meiner Behörde auch. Ich habe gerade erst eine Pistole auf der Grünen eintragen lassen.
    Da reichte es vollkommen aus das ich den Namen und die Adresse des Verkäufers mitgeteilt habe und natürlich die Daten der Waffe ;)

    Gruß Thomas

  • Auf der Grünen hast aber schon einen Voreintrag, den du nur mit nachgewiesenen Bedürfnis bekommst ;)

    Warum sollte der SB da nochmal nachfragen?

  • Aha - alles klar ;)

    Wann geht denn endlich wieder die Mail-Funktion? Ich verlier hier völlig den Überblick :S