Rote Sammler-WBK und MES - Wie sehen sie aus?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.273 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Mai 2015 um 17:23) ist von Winters.

  • Hallo Leute,

    ich wollte fragen, ob mir jemand von euch erklären kann, wie eine rote Sammler-WBK aussieht? Klar, sie ist rot. Aber was steht drin?

    Sind es lauter Voreinträge, für alle Waffenmodelle, die in Frage kommen? Oder steht da irgendwo "Colt Revolver bis 1932"?

    Wenn jemand von euch sich bereiterklären würde mir ein Foto von seiner zu schicken (gerne zensiert), wäre das ganz toll...ich verspreche, dass ich das Bild mir nur ansehe und umgehend lösche.

    Selbiges gilt für den Munitionserwerbsschein.


    Grund meiner Anfrage: Ich "erweitere" gerade meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse und habe demnächst eine Prüfung, dabei aber leider noch nie eine rote WBK gesehen.


    Vielen Dank


    PS: Bitte nur wirklich bei Wissen und nicht auf Basis von Hörensagen mir etwas erklären - danke.

    2 Mal editiert, zuletzt von Winters (25. Mai 2015 um 20:41)

  • Hi, :^)

    schicken kann ich Dir leider nichts, aber hast Du schon mal mit einer Suchmaschine und dann auf Bilder gesucht? Die Rote Waffenbesitzkarte ist wie ein Heft. Meistens sind bestimmte Waffenarten oder Sammelgebiete eingetragen. Das ohne Voreintrag, aber innerhalb von 14 Tagen muss bei Erwerb einer Waffe nachgetragen werden.

    Aber hier hat es noch viele andere, die Dir sicher weiter helfen können. Viel Glück bei der Prüfung!

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das ist ein Heft, in welchem die Waffen des Sammelgebietes in Zeilenform eingetragen werden (nach Kauf dann mit Stempel vom Amt) - Voreinträge gibt es nicht.
    Vorne ist das Sammelgebiet eingetragen.
    Ich hatte vor 2 Tagen so eine in den Händen: 119 Einträge für Kurzwaffen....und nur 2 Austräge....sabber... :nuts: .... (und ein Dutzend der Waffen dazu in den Händen)
    Sammelgebiet sinngemäß (im originalen Wortlaut wesentlich ausführlicher): "Von der Polizei in Deutschland seit dem Jahr xyzz geführte Kurzwaffen"

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Hallo,

    gegoogelt habe ich bereits, aber ich war mir nicht im klaren darüber, ob dies noch die aktuelle Form ist.

    Gut, dann bin ich im Bilde...eine Frage noch:


    Wenn ein Sammler eine Waffe kauft, schreibt der Händler auch gleich in die Sammler-WBK rein, und die Behörde stempelt es dann später (innerhalb von 14 Tagen) ab, oder?

  • Selbige Frage gilt für den MES, habs grad editiert...und da gibts bei Google nicht einmal die Bilder vom Cover, da kommt immer nur die gelbe WBK.

  • Die Bilder sind schon aktuell von der roten WBK.
    Zu der roten WBK:
    Ist ein Heft, vorne steht das Sammelgebiet drin, die Waffen trägt man selber oder der Händler ein und dann wird das von der zuständigen Stelle gegen gestempelt.
    Ich sah auch schon, dass auf der vorletzten Seite handschriftlich ein Munitionserwerbsschein eingetragen wurde, welcher dann nochmal mit Dienststempeln besiegelt wurde.

    Den Munitionserwerbsschein habe ich dir mal angehangen. Bei Sammlern ist der im Normalfall unbefristet ausgestellt und darüber den Bereich an Patronen, welche er kaufen kann. (bin selber Sammler)


  • Hier bitte.

    Waffensachverständige müssen die Waffen übrigens nicht in 14 Tagen eintragen lassen, wenn sie die nur vorübergehend besitzen, dann dürfen sie diese für 3 Monate haben ohne Meldung an die Waffenbehörde. Die Karte hat, wenn ich es richtig im Kopf habe 168 Plätze. Ich hab es noch nie nachgezählt. Wenn sie voll ist gibts die Nächste ohne dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss. Den Munitionserwerbsschein muss ich ja nicht noch extra abfotografieren. Auf den letzten Seiten der roten Karte werden noch Zusätze eingetragen, also Einschränkungen, weitere berechtigte Personen, Munitionserwerbsberechtigungen oder Erweiterungen von Sammelgebieten.


    Was ich noch vergessen hatte: Sammler haben immer eine Waffenliste, die liegt der roten WBK meist bei oder ist eingeklebt. Darin stehen alle Modelle die sie in ihrem Gutachten für die WBK aufgeführt haben und erwerben dürfen.

    Vorne drauf steht entweder "Waffensachverständige" oder "Waffensammler" und es ist handschriftlich vorne drauf geschrieben ob "Waffen und Munition aller Art" oder z.B. "Pistolen der Bundestagspolizei von 19xx-1990"

  • Hallo,


    vielen Dank für die Erläuterungen, das hätte meine Frage geklärt! Innen ist die rote WBK also sehr ähnlich der gelben...ok.

    hanspeterdieter: Danke, bis auf die Bilder ist mir der Rest bewusst. Die dreimonatsfrist gilt nicht, wenn beim Erwerb offensichtlich klarsteht, dass die Waffe länger behalten wird. Dann gilt auch hier die 14-Tages-Frist - in der Praxis muss man das aber natürlich jemandem nachweisen, dass er es hätte wissen können/müssen...

  • @ Winters

    Prinzipiell sollten Sachverständige das natürlich nachweisen können. Aber die Genießen einen Vertrauensvorschuss bei der Behörde. Die benötigten z.B. auch keine Schießerlaubnis.


    Was viele auch nicht wissen, es gibt zwei Arten von "Sachverständigen":
    1. Personen die aus unterschiedlichen Bedürfnissen eine WBK für Sachverständige haben.

    2. Amtlich vereidigte und bestellte Sachverständige.

    Wenn einer erzählt, dass er "Waffensachverständiger" ist hat das in 99% der Fälle keine Bedeutung. Sachverständiger darf sich nämlich absolut jeder nennen. Von der ersten Gruppe gibt es einige. Aber "bestellte" Sachverständige gibt es in ganz Deutschland ca. nur 25!

  • Exakt....das ist etwa so, wie mit den "Wirtschaftsberatern", "Reportern" etc...viele Begriffe sind nicht geschützt. Sp tief gehen die Fragen zum Glück aber nicht ^^