Mal zurück zu der Flohmarktwaffe:
Angenommen man hätte die Berechtigung, diese Waffe zu kaufen, gäbe es dann die Möglichkeit, diese auf der eigenen WBK eingetragen zu bekommen, wenn sie derzeit nirgens eingetragen ist?
Heute auf dem Flohmarkt....
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coltm4 -
3. Mai 2014 um 19:40
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Nein, denn in der Ziel-WBK wird auch der Überlasser eingetragen. Man weiß zudem nicht genau, welche Möglichkeiten das recht neue bundesweite Waffenrergister bietet, die mit dem neuen Eintag in die WBK und der Übertragung der Daten in dieses Register entstehen.
Wer eine Waffe in seine WBK eintragen lässt, muss schon angeben können, woher diese stammt. Wenn der SB die Daten in das Register einträgt, werden ihm automatisch die Daten des Vorbesitzers angezeigt. Ist die Waffe nicht registriert, gehen wahrscheinlich viele rote Lampen an und vor der Tür des Büros fallen zeitgleich Stahlgitter aus der Decke.Nachtrag: Der Handel von Waffen (das gilt für alles Arten von Waffen; Bajonett, Dolche, VL, Druckluftwaffen, Paintballmarkierer...) ist auf Messen und Flohmärkten verboten - siehe § 35, Abs. 3 WaffG.
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Wenn der SB die Daten in das Register einträgt, werden ihm automatisch die Daten des Vorbesitzers angezeigt. Ist die Waffe nicht registriert, gehen wahrscheinlich viele rote Lampen an und vor der Tür des Büros fallen zeitgleich Stahlgitter aus der Decke.
Absoluter Unsinn
In unserem Schützenhaus wurde bei Umbaumasnahmen in einer Zwischendecke mehrere Lufplempen gefunden aber auch ein Anschützkarabiner in 22 lfb. Baujahr 1939 und selbiger steht nun auf der Vereins WBK.
Die Waffe ging zum LKA dann zum BKA und nach nem Jahr kam sie zurück. Ich weis nicht welcher Aufwand nötig war. Ich weis auch das es Teuer war. Aber es war nicht unmöglich. Ob es ein Privatmann finanziell stemmen würde kann ich nicht sagen. Ich weis auch nicht was es insgesammt gekostet hat, aber billig war es nicht. -
Wann war das in etwa?
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2014 oder 2015 glaube letzteres.
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2014 oder 2015 glaube letzteres.
Da könnte das Register sich noch nicht im Wirkbetrieb befunden haben. Heute sind die Behörden da restriktiver.
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