Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 204.992 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit nach Unterabschnitt 2 Paraf 10 Abs. 4 nach dem Waffengesetz spätestens nach drei Jahren zu erfolgen bzw. die Erlaubnis wird längstens für drei Jahre erteilt. Das gilt im gesamten Bundesgebiet und unabhängig davon, ob es im Merkblatt steht.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (4. Dezember 2016 um 13:58)

  • Die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit nach Unterabschnitt 2 Paraf Abs. 4 nach dem Waffengesetz spätestens nach drei Jahren zu erfolgen bzw. die Erlaubnis wird längstens für drei Jahre erteilt. Das gilt im gesamten Bundesgebiet und unabhängig davon, ob es im Merkblatt steht.

    Solange sie keine € von mir haben wollen, können se überprüfen so viel sie wollen *lol*

  • hab damals nicht mal nen Merkblatt bekommen


    ..ich ja auch nicht , daher meine Verwunderung - ich habe sogar ALLES Online erledigen können !! aber ob das auch für den KWS gilt ?

  • ..ich ja auch nicht , daher meine Verwunderung - ich habe sogar ALLES Online erledigen können !! aber ob das auch für den KWS gilt ?


    Nein, für Dich bzw. Deinen ganz persönlichen KWS gilt das Waffengesetz natürlich nicht, denn Du bist offensichtlich nicht Willens oder in der Lage eine Information zu verifizieren oder selbst zu recherchieren. Außerdem steht das ja nicht in Deinem nicht vorhandenen Merkblatt. :thumbsup: Gratulation. :rolleyes:

    P.S.: Ein Blick vom Groben ins Feine führt über Unterabschnitt 1 Abs. 4 Abs. 4.

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (4. Dezember 2016 um 14:15)

  • Eigentlich bedarf es da auch kein Merkblatt, denn der Einzelhandel hat nach § 35, Abs. 2 eine Hinweispflicht, wenn eine Waffe nur mit Erlaubnis geführt ... werden darf. Zwar verteilt der Einzelhandel Merkblätter dazu und protokolliert diese Aufklärung, aber verpflichtet ist der m.W. nicht zur Ausgabe der Merkblätter.
    Der Einzelhandel tut aber gut daran, sich diesen Hinweis bei Abgabe einer SSW bestätigen zu lassen. Dann kann der Erwerber im Streitfall nicht behaupten, er habe davon nichts gewusst.
    Außerdem muss sich jeder Inhaber irgendeiner Erlaubnis über Gesetze und Regelungen auf dem Laufenden halten. Das sieht man am Besten bei dem Führerschein und die sich fast jährlich neuen Änderungen in der Straßenverlehrsordnung.

  • Zitat

    Außerdem muss sich jeder Inhaber irgendeiner Erlaubnis über Gesetze und Regelungen auf dem Laufenden halten. Das sieht man am Besten bei dem Führerschein und die sich fast jährlich neuen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung.

    Da sehe ich nur, dass die meisten scheinbar keinen haben *lol*

  • Nein, für Dich bzw. Deinen ganz persönlichen KWS gilt das Waffengesetz natürlich nicht, denn Du bist offensichtlich nicht Willens oder in der Lage eine Information zu verifizieren oder selbst zu recherchieren. Außerdem steht das ja nicht in Deinem nicht vorhandenen Merkblatt. Gratulation.


    ...na , ich wußte es doch das in Dortmund andere Gesetze gelten für Ihre Bürger !

  • Ich weiß auch nichts darüber. Werde aber mal den Herren darauf ansprechen der mir den Schein ausgestellt hat. Wenn der das (aus Unwissenheit etc.) verneint werde ich das schrifrlich fordern. Vielleicht spare ich mir dadurch später evtl die Kosten der späteren Überprüfung :p

    Gesendet von meinem SM-G930F

  • Die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit nach Unterabschnitt 2 Paraf 10 Abs. 4 nach dem Waffengesetz spätestens nach drei Jahren zu erfolgen bzw. die Erlaubnis wird längstens für drei Jahre erteilt. Das gilt im gesamten Bundesgebiet und unabhängig davon, ob es im Merkblatt steht.


    Dem ist beim KWS nicht so, er ist unbefristet gueltig. Die Regelueberpruefung wird alle 3 Jahre durchgefuehrt. Ob und welche Kosten dafuer in Rechnung gestellt werden ist Sache der Kommune.

    Gruss
    pak9

  • Also da ich den schon ein paar Jahre habe und nie etwas bezahlen musste, will man zumindest in Neumünster und oder Lübeck kein Geld für die Überprüfung haben.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Was ich aber jetzt feststellen gemüßt... daß das Online-Formular für die KWS Erteilung bei unserem Ordnungsamt ist weg... 8| ?( :S
    Warum denn?

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Also da ich den schon ein paar Jahre habe und nie etwas bezahlen musste, will man zumindest in Neumünster und oder Lübeck kein Geld für die Überprüfung haben


    ...dann ist es bestimmt Ländersache mit dem Entgeld , und die Überprüfung ? vollzieht sich ohne Dein wissen im Hintergrund ?

  • Die Ueberpruefung erfolgt im Hintergrund. Ob und welche Gebuehren anfallen, wird von den Kommunen/der Behoerde (je nach Bundesland unterschiedlich) festgesetzt.

    Gruss
    pak9

  • Leider ist die Sache noch komplizierter. Als die ersten Gebühren für die Regelzuverlässigkeitsprüfungen seitens der Behörde nach 2009 erhoben wurden, gab es diverse Klagen. Mittlerweile gibt es mindestens zwei Urteile, die die automatische, wiederkehrende und auch kostenpflichtige Überprüfung bestätigt haben. Unabhängig davon wurde in der Förderalismusreform der Bundesländer festgelegt, dass jede Behörde die Gebühren für ihren Aufwand individuell festlegen darf. Daher gibt es auch keine Neuauflage der WaffKostV, die noch zu DM Zeiten geschrieben wurde. (Auch deswegen gibt/gab es die "krummen" Gebühren aus der strengen Umrechnung DM -> Eur - z.B. 12,78 € für einen Waffeneintrag.)
    Resultierend daraus erheben einige Behörden (noch) keine Gebühren für die Regelüberprüfung oder auch andere Gebührensätze anderer Behörden sind bekannt.
    Einzig völlig überzogene Gebühren bei Waffenüberprüfungen wurden mal gerichtlich abgeschmettert und die Behörde ermahnt, doch einen realistischen Aufwand zu berechnen.

  • Definitiv nein, meiner ist von 2003, und ich hab erst im Sommer für die Routineüberprüfung bezahlen dürfen, da kommt regelmäßig ein netter Brief, daß man meine Zuverlässigkeit nach §§XYZ geprüft hat und ich doch bitte ~20 Euro binnen 14 Tagen überweisen soll.

  • ...na ja , mit 20 ,-Euronen , und das alle 3 Jahre , was solls , das sollte jeder über haben für sein Hobby .