P99 bei eGun ersteigert, Problem.

Es gibt 126 Antworten in diesem Thema, welches 42.234 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Januar 2014 um 21:05) ist von Agent3004.

  • Mach unbedingt eine Stichfrage!!
    Frag den Verkäufer, was für ein Verpackungsmaterial er benutzt hat!
    Schreibt er Atlas, ist es klar, dass er der "böse" hinter dieser Aktion ist. (Was ich auch vermute, aber mit so Äußerungen muss man sich ja waaglich zurück halten..)
    Da ja der Atlas so gepackt war, dass dort niemals eine P99 reingepasst hätte von den Maßen!

    Schreibt er, er hätte irgendein anderes Verpackungsmaterial genutzt, dann frage ich mich, wer bitte grad mal so einen Atlas und ein genau abgemessenen Desinfektionsbehälter hat und vorallem beim Versand auch noch die Zeit, das auszuwiegen, den Atlas klein zu machen, den Kartoon neu zu verpacken ect.

    Aber noch eine Frage:
    Wurde nur ein Klebeband benutzt beim Karton, oder sind dort mehrere verschiedene Klebebänder drauf?
    Wenns nur eins ist, dann nutzt ja Hermes (die es angeblich verschleiert haben sollen), exakt das selbe Klebeband.
    Somit wärs noch unglaubwürdiger..

    Er schrieb auch, bei ihm wäre ja auch nichts weg gekommen..
    Ja, das kann man vermutlich wort wörtlich nehmen...

    Also ich würde an deiner Stelle (wenn du das Geld hast), eine Anzeige wegen Betrug machen und diese auch nachziehen!
    Das wird dir jetzt eventuell beim Gericht nicht viel nützen.

    Dann wird sie Fallen gelassen.
    Kommt er allerdings in 5 Jahren nochmal auf die Idee (oder hatte schonmal eine), dann sieht das Urteil vom Richter ganz anders aus..

  • Hatten wir nicht von ein einigen Tagen einen Thread wo jemand erzählte, sein Paket wurde von einem bekannten Paketdienst geöffnet innerhlab der BRD?
    Wäre ja möglich, dass es auch hier in diesem Fall so ist.


    Wäre möglich, hat der Paketdienst in diesem Fall den Wert erstattet?

    Hermes weigert sich hier nämlich dies zu tun.

  • Ob Hermes Pakete in irgend einer weise röntgen tut?!
    Ich wundere mich immer wieder, wieso es gerade mit Waffen oder ähnlichem Zeug Theater gibt bzw. gerade solche Pakete geöffnet werden oder verschwinden.
    Das Hermes nicht´s ersttatet wundert mich nicht...........

  • Ich glaube nicht das die Pistole auf dem Weg vom absenden zum empfangen verschwunden ist , woher soll man denn wissen was in dem Paket drin ist .Das steht ja nun mal nicht auf dem Paket drauf .
    Das wird also der Verkäufer gemacht haben ,denke ich .Bei dem Warenwert wird auch jeder Anwalt bestätigen das es sich nicht lohnt , da wird nichts ermittelt .Ich bestelle deswegen wenn möglich ab einem gewissen Wert alles per Nachname und öffne die Sache vor dem Zusteller , wenn was fehlt kann er es gleich wieder Retour nehmen .
    Ich glaube also das das Lehrgeld war , die ganzen Spekulationen wie mit der Flasche und dem Klebeband usw. nützt ja nichts wenn keiner deswegen ermittelt ,auch wenn man damit eventuell auch recht haben könnte .Von dem Verkäufer kannst du auf jeden Fall nichts zurückfordern weil der leider mit seiner Argumentation richtig liegt , auch wenn der Dich damit abgezockt hat und seine Rechtschreibkenntnisse entweder nicht besonders gut sind oder es sich eventuell um einen Ausländer handelt welcher einfach nicht so gutes Deutsch schreibt oder spricht .

    Aber man sieht wieder , " DREIST GEWINNT "

    tom

  • eins noch im Nachhinein ,

    Die Versicherung von Hermes haftet nur für Beschädigungen der Ware oder beim Verlust des gesamten Paketes , ist ja auch nachzuvollziehen .Sonst würde jeder Dritte behaupten da fehlt was oder so .Und da Hermes nicht der Zoll ist und somit auch kein Recht hat zu wissen was da überhaupt drin ist (Diskretion ) , röntgen die selbstverständlich auch nichts .

    Tom

  • Das interessiert den Zusteller übrigens überhaupt nicht was da drin sein sollte und was tatsächlich drin ist ;) Der ist kein anderer Zeuge wie jeder andere auch. Und er ist auch nicht verpflichtet beanstandete, geöffnete Pakete wieder zurückzunehmen. Der Zusteller bzw. der Versanddienstleiter haftet nur innerhalb der in seiner AGB angegebenen Grenzen, den er verkauft einem ja keine Ware, sondern nur eine Dienstleistung. Und die bezieht sich ausdrücklich auf den Transport.

    Auf Nachnahme bestehen ist deshalb genauso Quatsch, wenn dir einer Backsteine schickt hast du genauso Probleme wie per Vorkasse. Der Zusteller darf dir das Paket ja sowieso erst aushändigen wenn du die Gebühr bezahlt hast. Und Geld zurück bei Unzufriedenheit gibts auch nicht.

    Wenn ihr mich fragt hat die Plempe schon vorher nicht in dem Paket gelegen.

  • Wie schon mehrmals erwähnt würde ich an deiner Stelle auch sofort zur Polizei gehen. Man kann es nur vermuten, aber es wird wahrscheinlich am Verkäufer liegen.

    Das ein Paketdienst das Paket öffnet und den Inhalt austauscht ist eher unwahrscheinlich. Aufgrund des Wertes wäre eine DNA-Analyse des Pakets bzw. des Inhaltes nicht rentabel und würde die Kosten der Waffe bei Weitem übertreffen.

    Das ist leider das Risiko bei diesem Sch...... egun.

    Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei der Sache

    Gruß

  • Dann hatte ich mit den Zustellern bisher immer Glück oder die waren unwissend , ich muß dazu sagen , ich musste bisher auch noch nichts zurückschicken .Und das mit der Nachname Lieferung ist ja auch nur weil keiner sowas dann überhaupt versucht da er einfach die Kohle noch nicht hat für das was er liefert , oder auch nicht liefert .
    Tom

  • Ich packs mal drunter, weils auch zum Post darüber passt:

    Mal laut gedacht; Wenn einer vom Paketdienst das Ding hätte behalten wollen, dann wäre das ganze Paket verschwunden. Das Versandunternehmen hätte den Schaden bezahlt, Sache erledigt. Die Story mit vom Lagerarbeiter oder Fahrer aufgerissenen Paket mit anschliessend wieder eingepacktem Ballast klingt für mich etwas weit hergeholt...

    tomtom1965
    Ich verzichte übrigens gerne auf Anfragen per Nachnahme zu versenden, mir haben schon 2x Leute ein Paket zurückgehen lassen, mit teilweise abstrusen Stories hinterher. Das Geld wollten sie dann auch nicht per Treuhand schicken, also hatte sie es nie und die Nachnahme nur gefordert um Zeit zu schinden. Bei Nachnahme dauert es im übrigen teilweise ziemlich lang bis man sein Geld hat und das kann ja wohl kaum Sinn und Zweck der Sache sein. Für mich ist die Sicherheit bei Nachnahmeversand ein Trugschluss, die Möglichkeiten zu besche!ssen sind andere, aber gegeben.

  • Zitat

    Wie heißt den der Verkäufer bei egun?

    Habe weiter vorne die Artikelnummer genannt, ist darüber leicht einsehbar.

    Erläutere mal bitte die Möglichkeiten zu bescheissen, zumindest für den Käufer sehe Ich in Nachnahme eine größere Sicherheit als blind per Vorkasse zu Zahlen.
    Habe erst Gestern wieder etwas gekauft, bei dem ich nach Paypal fragte (da der Verkäufer 0 bewertungen hatte und ein neuer User war), mich dann mit dem Verkäufer auf Nachnahme einigte.
    Ich mein, als Kunde kann ich im schlimmsten Fall das Paket öffnen, sagen "ist nicht drin was ich bestellt hatte" und es zurückgehen lassen. Oder täusche ich mich da?

    Einmal editiert, zuletzt von Agent3004 (9. Oktober 2013 um 14:53)

  • Ich mein, als Kunde kann ich im schlimmsten Fall das Paket öffnen, sagen "ist nicht drin was ich bestellt hatte" und es zurückgehen lassen. Oder täusche ich mich da?


    Noch nicht mal das. Du bekommst es erst, wenn Du es bezahlt hast, und danach kannst Du die Annahme nicht mehr verweigern. Du hast lediglich (im idealen Fall) einen Zeugen, dass der Inhalt nicht den Erwarungen entspricht.

  • Die Möglichkeit hast du selber erlebt. Hier müssen nur manche Leute ihre rosarote Brille abziehen, das Internet benutzen und die AGB's der verschiedenen Transportdienstleister durchlesen.

    Der Herr Paketbote ist nämlich für die Zustellung des Paketes verantwortlich, nicht für das was drin ist oder irgend einer Meinung nach drin sein sollte. Wenn dir einer Backsteine per Nachnahme schickt hast du erst mal Pech gehabt, so einfach ist das. Der Zusteller darf dir das Paket (wie hier im Thread schon mehrmals von mir und anderen geschrieben) nicht mal aushändigen bevor du bezahlt hast! Und ob du das in seiner Gegenwart öffnest oder nicht, das ist Wurst! Wenn er keine Lust hat den Inhalt zu bezeugen kann man ihn nicht dazu zwingen. Auch wenn sich das hier so mancher so einfach vorstellt.

    Ist mir schleierhaft wie manche Leute darauf pochen das Nachnahme sicherer wäre als Vorauskasse. Da ist vom Ablauf her kein Unterschied, du erhälst die Nachnahmesendung auch erst nachdem du das Geld bezahlt hast. Das einzige was dazukommt sind die Nachnahmegebühr die irgendwer bezahlen muss. Und wenn jemand wie in meinem Fall das Paket nicht annimmt und es geht zurück, bleibt man noch auf den Kosten sitzen.

    Ich hätte dem Verkäufer eine ganz klare Frist gesetzt und ihn dann angezeigt. Und wenns eine noch so kleine Summe ist. Ich bleib' dabei, das ein Zusteller oder sonstwer der Transportfirma das Paket aufreisst und den Inhalt gegen Ballast austauscht ist unwahrscheinlich. Vorallem müsste er ja vorher gewusst haben was drin ist und ob es sich überhaupt lohnt.

    Soll kein persönlicher Angriff sein, das sind halt Fakten.

  • Und warum du dich mit Hermes rumplagst verstehe ich nicht. Normalerweise ist der Auftraggeber, also der Versender, dafür zuständig. Normalerweise dürften die auch keinen Nachforschungsantrag etc. vom Empfänger entgegennehmen, denn der Ansprechpartner ist der Auftraggeber/Versender. Und eben bei Schäden hat auch dieser die Schäden geltend zu machen, es sei denn er schreibt eine dem Empfänger eine Abtretungserklärung, dann kann dieser entsprechende Regressansprüche geltend machen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Abtretung_%28Deutschland%29

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Okay dass man bei Nachnahme das Paket erst nach dem Bezahlen bekommt kann ich nun bestätigen (eben kam meine P30 per Nachnahme), bisher bekam ich das immer vorher... nunja das eine mal, bei dem ich vorher per Nachnahme gezahlt hatte eben...

    Die Postbotin war aber einverstanden dazubleiben bis ich das Paket geöffnet hatte.

    nun gut, bisher leider nichts neues zur P99.

  • Ich will jetzt nicht den Moralapostel spielen.
    Aber der Verkäufer hat bei 3 verkauften Artikeln 2 mal eine negative Bewertung bekommen.
    Warum kauft man bei so jemandem ein? Preis hin oder her.

    Ich bin selber mal auf ebay verarscht worden. Da gings sogar um 350 Euro. Nur der Witz war: Der Verkäufer war seit 3 Jahren angemeldet und hatte 20 positive Bewertungen.
    Und jetzt ratet mal, ob ich mein Geld wieder gesehen habe?! Genau: Natürlich nicht. :cursing: :cursing: :cursing: (Name, Adresse, alles bekannt - hilft überhaupt nichts in Deutschland - Kriminelle werden geschützt)

    Fazit: Leite alle rechtlichen Mittel ein, aber stell dich schonmal drauf ein, das Geld nicht wieder zu sehen.

    MFG
    Thomas

    2x Walther P99, Walther P88, Mauser HSC90, 2x Röhm RG88, Reck Goliath, HS 5A, Röhm Mod. 3S, Geco 722G
    Beretta 92FS CO2,

  • Tja, in der Hinsicht ist unser Rechtssystem murksig. Die heben dann die Hand, und nichts ist zu holen. Und die können weiter ihre krummen Touren fahren. Bei denen müsste man echt mal zuhause vor der Tür auftauchen mit einer Dachlatte oder einem Stück 4x16mm² oder 4x25mm² Kabel mit dem man Einfamilienhäuser ans Stromnetz anschließt...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo,

    Vor etwa einer Stunde bekam ich eine eMail von Hermes.
    Darin stand unter anderem: "Wir erstatten Ihnen den Schaden mit einem Betrag in Höhe der Haftungshöchstgrenze eines Päckchen von 50,00 Euro."
    Wir ich schon vermutet hatte, hat der Verkaufer, anders als angegeben, nicht als versichertes Paket versendet, sondern nur als Päckchen.

    Hat einer von euch eine Idee, was ich nun machen könnte, um den fehlenden Betrag von 100€ ebenfalls noch zu erhalten? Ich habe ja die Versandkosten für ein Versichertes Paket bezahlt. Da der Verkäufer es nur als, auf einen geringeren Wert versichertes, Päckchen versendet hat, müsste er dann für den Restbetrag haften, oder?

    edit: eben mal nachgemessen, der Paketgröße nach, fällt das Paket unter "Paketklasse S", bis 500€ versichert, nicht unter Päckchen, welche nur bis 50€ versichert sind...

    2 Mal editiert, zuletzt von Agent3004 (30. Oktober 2013 um 16:12)

  • Den Verkäufer wegen Betruges anzeigen. Wenn du für versicherten Versand bezahlt hast und er versendet nur als Päckchen ist das sein Problem und nicht deins.

    Aber wie da so ne Desinfektionsmittelflasche reinpasst und dann ists noch ein Päckchen? Muss ne ziemlich kleine Flasche gewesen sein. Eine SSW per Päckchen verschicken ist zudem so ziemlich das dämlichste was ich mir vorstellen kann...

    Ich weiß immer noch nicht warum du dich hier mit Rätselraten abplagst. Ich wäre da schon lange bei der Polizei vorständig geworden. Dein Anwalt heißt in dem Fall Staatsanwalt und ist für dich vollkommen kostenfrei.