Bei Angriff Handschellen anlegen und Polizei übergeben?

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 9.530 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. November 2012 um 12:33) ist von Rene'.

  • Hallo,
    habe heute Nacht im Netz einen Bericht über Selbsveteidungsmethoden gesehen und hab mir mal meine Gedanken dazu gemacht und mir kam folgende Frage auf.

    Stellen wir uns mal vor es kommt eine Person auf einen zu und zieht ein Messer um ihn damit zu bedrohen bzw anzugreifen.

    Ist es dann erlaubt nach dem man diesen durch einen Pfeffernebel vorerst außer Gefecht gesetzt hat anstatt zu flüchten Handschellen anzulegen und dann die Polizei zu rufen?

    Oder ist das Freiheitsberaubung?

    Denn diese Person könnte ja (z.B. wenn alkoholisiert u.a.) nach dem man geflüchtet ist die nächste Person auf seinem Weg angreifen!?

    Was denkt ihr?

  • Hallo,

    ja es ist erlaubt.
    Solang du die Person nicht kennst! Bzw. ihre Adresse.
    Denn jeder ist berechtigt jemanden der eine Straftat begeht, begangen hat oder begehen wollte solange festzuhalten bis die Polizei seine Personalien aufgenommen hat.

    Ob ich das aber machen würde ist eine andere Sache...

    Zitat

    § 127 StPO (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.


    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hallo,

    ja es ist erlaubt.
    Solang du die Person nicht kennst! Bzw. ihre Adresse.
    Denn jeder ist berechtigt jemanden der eine Straftat begeht, begangen hat oder begehen wollte solange festzuhalten bis die Polizei seine Personalien aufgenommen hat.

    Ob ich das aber machen würde ist eine andere Sache...


    Gruß Christian


    Wenn ich die Person oder Adresse kennen würde, aber weiterhin Gefahr von der Person ausgeht für andere dann nicht!?

  • Hi,

    wenn du direkt eine Gefahr abwenden kannst ist das Nothilfe.
    Wenn es nur sein könnte das, dann ist das in dem Fall das du die Person kennst Freiheitsberaubung.

    Da gibt es nichts was das rechtfertigt.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Das heißt als Beispiel.

    Eine Person kommt mit einem Messer auf mich zu und hält mir dieses an die Kehle um z.B. Geld von mir zu verlangen.
    Wenn ich mich in einem Moment der kurzen Ablenkung seinerseits Verteidige und diesem dann Handschellen anlege, ist es Strafbar sofern ich Namen oder Adresse der Person kenne?
    Das heißt wenn ich weiß das er so und so heißt und in der und der Straße wohnt, entferne ich mich vom Ort und lasse diesen zurück, auch wenn die Gefahr bestehen könnte, das er es bei der nächsten Person versucht.

    Anderes Beispiel:

    Eine Person die mir auch flüchtig bekannt ist jedenfalls vom Namen und der ungefähren Adresse, kommt unter Drogeneinfluss auf mich mir einem Messer fuchtelnd zu. Ich verteidige mich und lege diesem Handschellen an, da er in dieser Situation mit Sicherheit eine weitere Gefahr für andere personen darstellt. Somit wäre dann auch das verboten?


    Drittes Beispiel:

    Ich gehe Abends durch eine Straße und sehe wie ein Mann eine Frau offensichtlich sexuell belästigt und ihr gegenüber handgreiflich wird.
    Ich komme dieser Frau zu Hilfe und lege der Person Handschellen an und rufe logischerweise anschließend die Polizei.
    Dann wäre das anlegen der Handschellen gerechtfertigt, sofern das feststellen der Personalien sonst nicht möglich wäre, da ich die Person nicht kenne.
    Wenn ich die Person aber kennen würde, das heißt Namen und Adresse kenne, und weiß das es sich um einen Triebtäter handelt, welcher z.B auf Bewährung ist, darf ich diesem keine Handschellen anlegen, da die Personalien aufgenommen werden können, da ich die Adresse kenne, und die Person laufen lassen muss, obwohl die Warscheinlichkeit besteht, dass er sich gleich danach ein weiteres Opfer sucht.
    Und was ist wenn ich die Person nicht kenne, sich aber herausstellt, das die Frau diese Person zumindest Namen und Adresse kannte?


    Ich meine es ist klar das wenn man in eine solche Situation kommt nicht erst das Gesetzesbuch aus der Tasche holt, sondern nach seiner Intuition handelt, aber es ist dennoch Interessant mal die rechtliche Seite zu sehen.

  • Ja so in etwa sieht es nach der reinen Gesetzeslage aus.
    Wenn du keine Anzeige des Täters riskieren willst mußt du so handeln.
    Natürlich wenn du die Person kennst trotzdem die Polizei rufen. Aber legal festhalten darfst DU selber dann nicht.

    Wäre in einem feien Land andersrum auch etwas komisch wenn man nur auf verdacht mal eben jemanden an die Laterne ketten dürfte. Ich fürchte dann würden nicht mehr viele frei sein. ;^)

    Ne in manch lage ist das auch mist, aber wie will man vorgehen wenn man danach noch einen drauf bekommen kann.
    Im Prinzip kannst nur die Polizei rufen und dann vor Ort bleiben und die Person aus der ferne beobachten. Sobald er was tut eben wieder Nothilfe leisten.
    Man bewegt sich bei sowas grundsätzlich immer auf einem sehr schmalen Grad. Sei es "festhalten","Nothilfe" oder "Notwehr".

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Eigentlich finde ich es gar nicht so schwierig.
    Solange der Angriff andauert wäre es wohl auch durch die Notwehr gedeckt.
    Ist der Angriff beendet und Du kennst die Person nicht ist es durch § 127 StPO gedeckt.
    Flüchtet die Person und kennst ihn ist es durch gar nichts gedeckt.
    Ob Du der Meinung bist das derjenige jemanden anders Angreift oder nicht hat keinerlei Bedeutung.
    Gott sein Dank darf niemand festgenommen werden auf den bloßen verdacht hin er könnte eine Straftat begehen.

    Übrigens gehe ich davon das Du gewaltigen Ärger bekommen würdest wenn Du jemand verfolgst und Handschellen anlegst.
    Und das zu recht !


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Mann sind das abgefahrene Beispiele 8| :wacko: 8| :whistling: .. ausser der Frage , bist du Bodage Fan...?, fällt mir da nichts zu ein...


    Könnte man vielleicht meinen, aber das erste wie auch das dritte Beispiel, habe ich in ähnlicher Form schon erlebt, wobei ich in beiden Fällen niemanden in Ketten gelegt habe, sondern im ersten Fall, aufgrund das die anderen Personen (mit Migrationshintergrund, wie man es heute nennt) in Überzahl waren nachgegeben habe, bis sich die Situation dann aufgelöst hatte, als sie hatten was sie wollten.
    Im anderen Fall war ich mit einem Freund unterwegs und nach dem wir dem "netten" betrunkenen Herrn etwas entgegenzusetzen hatten, und dieser dann verschwand, anschließen die Polizei riefen (jedoch ohne zu wissen um wen es sich dabei handelte.)

    Es wäre natürlich in meinen Augen besser Gewesen wenn man die Person hätte festhalten und der Polizei übergeben können.

    Es wäre schön glauben zu können, dass sich solche Ereignisse nur in Hollywoodfilmen abspielen würden.

  • Ich stelle mir gerade den Otto Normalbürger der Zukunft vor, zur linken am Gürtel ein Pfefferspry und Handschellen, zur rechten eine Schreckschusswaffe im Schnellziehholster....und um den Hals noch eine Not-Trillerpfeife :))

    Wenn ich jemanden festhalten will, brauche ich keine Handschellen dazu. So seh ich das.


    Gruß, Andy

  • also ich habe damals bei der bundeswehr über den sog. "jedermanns paragraphen" gelernt, das ich jemanden vorläufig festnehmen darf, ihn aber nur "festhalten" (also am sich entfernen hindern) und nicht fesseln (handschellen, kabelbinder etc.) darf, da dies wieder unter freiheitsberaubung fällt.


    Grüßle Torro

  • Ich stelle mir gerade den Otto Normalbürger der Zukunft vor, zur linken am Gürtel ein Pfefferspry und Handschellen, zur rechten eine Schreckschusswaffe im Schnellziehholster....und um den Hals noch eine Not-Trillerpfeife :))

    Wenn ich jemanden festhalten will, brauche ich keine Handschellen dazu. So seh ich das.

    Gruß, Andy

    Wenn man ein Loch bohren will braucht man auch keine Bohrmaschine, aber es erleichtert die Arbeit ;^)


    Das möchte ich mal sehen, wenn du einem wütenden Agressor Handschellen anlegst.
    Oder denkst du der Pfeffernebel macht die Gegenpartei lammfromm, so dass er/sie sich stählerne Fesseln anlegen lässt...?


    Ich weiß nicht!? Vielleicht wenn ich einen Kassettenrecorder dabei habe und ihm das hier vorspiele? :D


    http://www.youtube.com/watch?v=tbbKjDjMDok


    Nein quatsch.. warn Scherz..

  • Wenn es soweit kommen kann, das mir einer ein Messer an die Kehle halten kann, denke ich bestimmt nicht mehr an gegenwehr...denn einen Lidschlag später könnte ich am verbluten sein...

    Und bei deinem dritten Beispiel würde ich sofort die Polizei rufen und dann LAUTHALS LOSBRÜLLEN...das sollte vorerst ausreichen um die unmittelbare Gefahr einzudämmen...

    Leuten mit gezückten Messern stellt man sich nicht in den Weg...auch nicht mit Pfefferspray oder einer Abwehrpistole... das macht man nur wenn man einem unmittelbaren Angriff nicht mehr entgehen kann aber noch die Zeit hat seine eigenen Abwehrmittel rechtzeitig einzusetzen...ansonsten muß man (leider) stillhalten...


    Und zum festnehmen... schau dir doch an wie es hier in Berlin ist...die Polizei lässt nach aufwendigen und teuren Ermittlungen potentielle Mittäter wieder laufen... :kotz: :n23:

    Auch wenn Blut an deren Schuhen klebt...( sorry für OT).

    Was denkst du was die dann mit nem gewöhnlichen Junkie,Sittenstrolch oder Gewalttäter machen...genau, nichts...

    Leave No Man Behind

  • GunJack87, sei mir nicht böse,
    aber der Thread erweckt die Meinung, dass du fixiert auf Handschellen bist...
    Unbedingt jemanden, nach einer Straftat fesseln zu müssen.. Darf man fragen wieso?

  • Nun ja :D Handschellen können auf den ein oder anderen in gewissen Anwendungsbereichen eine magische Anziehung verursachen,
    es soll sogar Fälle geben, da kann man sich an diesen Dinger sogar erfreuen ohne das Haus zu verlassen :anon:

    Von daher.....wenn eben eine gewisse Vorliebe da ist ... ;^)

    Ich hab mir diese Dinger bei SWS usw auch mal angesehen, ob die wirklich was taugen? Also für den Ernstfall? Braucht man sowas? Allein der Aufwand das Zeugs immer mitschleppen zu müssen wäre mir einfach zu groß.


    Gruß, Andy

  • Ich finde ja auch das viel zu wenig Zivilcourage gezeigt wird,aber, hat die Heldenschule zur Zeit Ferien?
    Oder wie Dispatcher schon meinte, ist im SM Club kein Termin mehr frei?


    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Es war ein Gedanke, welcher mir kam, nach dem ich eine Sendung sah.


    Und nein es war kein Bondagefilm, sondern eine Dokumentation bzw ein Bericht?


    Mir hat sich eben die Frage gestellt wie die rechtliche Situation aussieht und habe dazu ein paar Beispiele genannt.


    Ich hätte natürlich in einer solchen Situation einem Bauern seinen Schlepper sammt Güllefass oder Miststreuer klauen können um die Person durch nicht begehbaren rutschigen Bodenbelag dazu zu bringen am Ort des Geschehens zu bleiben, bis die Polizeit eintrifft, wo bei ich dabei warscheinlich in einer noch problematischeren Situation gewesen wäre...


    Und jetzt fragt mich ob ich auf Schlammketschen stehe.... :D