Zuverlässigkeitsprüfung kleiner Waffenschein??

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 8.685 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2012 um 18:42) ist von Stealh Runner.

  • Hallo Gemeinde,

    ich habe letzte Woche Post von der Kreisverwaltung bekommen (Fachbereich Sicherheit und Ordnung)


    Zitat:

    Sehr geehrter Herr ...


    gemäß §4 Abs.3 WaffG sind die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen auf ihre zuverlässigkeit zu prüfen.Diese Überprüfung hat stattgefunden. Sie erfüllen weiterhin den anforderungen zum Waffenbesitz.

    Für diese Entscheidung wird eine Gebür in Höhe von 30Euro festgesetzt......


    habe ich da was falsch verstanden, der kleine Waffwnschein ist doch ohne Sachkunde und Bedürfnisprüfung und unbefristet, und laut dem §4Abs.3 soll diese Überprüfung in regelmässigen abständen spätestens aber nach 3Jahren erfolgen, da ich aber den KW schon sein der Einführung habe hätte ich doch auch schon 3mal überprüft worden sollen. Das geschah aber erst jetzt,

    PS: ich habe meinen Namen im Juni ändern lassen, dann wäre die gebühr als bearbeitungsgebür OK, aber als Bedürfnisprüfung finde ich das schon komisch,


    hat jemand damit auch mal erfahrungen gemacht und es handelt sich um einen irrtum oder muss ich die 30Euro bezahlen und habe nur schlafende Hunde geweckt??


    MfG Manuel


  • gemäß §4 Abs.3 WaffG sind die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen auf ihre zuverlässigkeit zu prüfen.

    Ich denke das es was mit deiner Namensänderung zu tun hat. Die Zuverlässigkeit hat ja nichts mit Bedürfnis oder Sachkunde zu tun. Wärst du inzwischen straffällig geworden, hätte man dir die Erlaubnis wieder entziehen können.

  • das ist LEIDER alles rechtens und hat nichts mit der Namensänderung zu tun!!!

    das amt darf immerwieder überprüfen wa in deinem polizeilichen Prüfungszeugnis steht. und ggf den kws entziehen das kostet dann halt in deinem fall 30 Euro. ar bei mir auch der fall. musste mich dann auch mal erst reinlesen.

  • Manuel, Bedürfnis und Sachkunde wurden nicht überprüft, sondern Zuverlässigkeit und Eignung. Das darf die Behörde unangekündigt. Der Gebührenbescheid muß den Erhebungsgrund nennen.

    waffenschein 3 jahresüberprüfung

    da ich aber den KW schon sein der Einführung habe hätte ich doch auch schon 3mal überprüft worden sollen. Das geschah aber erst jetzt,


    Tja, das die das ein paarmal vergessen haben, kannst Du nicht gegen sie verwenden.

    Aktuell werden die Daten für das neue Waffenregister abgeglichen. Das steigert die "Aufmerksamkeit" ;^)

    Andreas

  • ankündigen müssen die das nicht!

    du kannst Beschwerde einreichen aber dann kannst du auch gleich den KWS mit einsenden.. bei mir lag auch automatisch ein merkblatt mit den neuen Gesetzesänderunge zu Lagerung und aufbewahrung von Munition und Waffen bei!!

  • Ach, das finde ich jetzt auch interessant...

    Ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?

    Können die echt ohne vorherige Ankündigung so eine Gebühr verlangen? Ist doch nicht so, dass man mit dem KWS quasi einen Dauerauftrag einrichtet, oder etwa doch? ?(

  • das ist von stadt zu stadt unterschiedlich. wann erfolgt. und ja sie können es ohne ankündigungen machen. ist alles hier gegereglt! (siehe obrigen gepostetem link)lest es euch doch mal von a bis z durch!!

    du musst ja nicht zahlen!...

  • Der KWS ist eine waffenrechtliche Erlaubnis. Bei § 5 Zuverlässigkeit und § 6 Eignung wird nicht nach Art der Erlaubnis unterschieden.

    Heißt: Gleichbehandlung mit WBK- und "großem" WS-Inhabern.

    wenn ich so nen Gebührenbescheid bekomme gebe ich den KWS zurück


    Die Gebühr zahlst Du trotzdem. Der TÜV erstattet auch nicht, wenn Du auf dem Weg von der Hauptuntersuchung einen Totalschaden hast.

    Andreas

  • Wozu hat man dann den KWS, wenn man ihn nicht braucht?

    Ich habe einen. Alleine aus dem Grund weil ich meine Zuverlässigkeit nicht verlieren will wenn mich die Polizei zu Silvester anhält. Und wenn die Abzocker 30 Euro haben wollen, sollen sie kriegen.

  • Das ist seit 2011 neu - da gab es eine Musterklage in Niedersachsen. Bisher fand diese Überprüfung statt, ohne das der Betroffene das überhaupt mitbekam (wenn er sich nichts zuschulden kommen ließ). Seit 2011 wierden diese Kosten nun den ERlaubnisinhabern berechnet. Der Kläger hatte argumentiert, daß diese Überprüfung ja der Allgemeinheit dient, diese damit auch die Kosten tragen müsse - dasOVG stellte allerdings abschließend fest, daß der zu Überprüfende ja letzlich die Erlaubnis haben wolle, es somit sein Interesse sei, überprüft zu werden ..

    Ich habe allerdings letztes Jahr noch 25,xx Euro bezahlt, den niedrigsten Gebührensatz - dann ist der auch schon wieder angehoben worden.

    Wenigstens habe ich es jetzt alle 3 Jahre schriftlich, das ich sowas von zuverlässig bin ...

    Interessant - bei der Anmeldung useres Hundes hat das Schreiben das polizeiliche Führungszeugnis ersetzen können, beim §27 SprengG haben sie - die absolut gleiche Prüfung - trotzdem noch mal durchgeführt ..

  • Wozu hat man dann den KWS, wenn man ihn nicht braucht?

    Ich habe einen. Alleine aus dem Grund weil ich meine Zuverlässigkeit nicht verlieren will wenn mich die Polizei zu Silvester anhält. Und wenn die Abzocker 30 Euro haben wollen, sollen sie kriegen.

    Der kam raus - und damals war es Cool einen zu haben und so ein ding mit sich rumzuschleppen......
    Aber man wird älter..... :S

    Einmal editiert, zuletzt von Stealh Runner (20. August 2012 um 18:37)

  • Tja, so könnte man doch schön die klammen Staatskassen füllen.
    Jede Woche ´ne Überprüfung, sind ja auch "regelmäßige Abstände". :whistling:

    Das ist doch wieder reine Beutelschneiderei - was sagt denn mein Führungszeugnis über meine Zuverlässigkeit aus?
    Man könnte ja auch mit "weißer Weste" trotzdem total bekloppt im Kopp sein.

    Natürlich bin ich gegen strengere Tests, aber die würden wenigstens mehr Sinn ergeben.

    Das ist so, als würde der TÜV mal schnell am Auto vorbeilaufen. Nix passiert, Plakette drauf, macht 200,- .

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Nein, ist er nicht. Habe ich auch oben schon geschrieben warum das so ist.

    Wirst du als WBK-Inhaber mit einer SSW zb. an Silvester von der Polente kontrolliert und "führst" du die SSW ohne KWS, ist deine Zuverlässigkeit beim Teufel.