Hallo Gemeinde,
ich habe letzte Woche Post von der Kreisverwaltung bekommen (Fachbereich Sicherheit und Ordnung)
Zitat:
Sehr geehrter Herr ...
gemäß §4 Abs.3 WaffG sind die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen auf ihre zuverlässigkeit zu prüfen.Diese Überprüfung hat stattgefunden. Sie erfüllen weiterhin den anforderungen zum Waffenbesitz.
Für diese Entscheidung wird eine Gebür in Höhe von 30Euro festgesetzt......
habe ich da was falsch verstanden, der kleine Waffwnschein ist doch ohne Sachkunde und Bedürfnisprüfung und unbefristet, und laut dem §4Abs.3 soll diese Überprüfung in regelmässigen abständen spätestens aber nach 3Jahren erfolgen, da ich aber den KW schon sein der Einführung habe hätte ich doch auch schon 3mal überprüft worden sollen. Das geschah aber erst jetzt,
PS: ich habe meinen Namen im Juni ändern lassen, dann wäre die gebühr als bearbeitungsgebür OK, aber als Bedürfnisprüfung finde ich das schon komisch,
hat jemand damit auch mal erfahrungen gemacht und es handelt sich um einen irrtum oder muss ich die 30Euro bezahlen und habe nur schlafende Hunde geweckt??
MfG Manuel