Pressluftkartuschen - Nutzungsdauer...und dann?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 4.557 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2012 um 11:25) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    ich stelle mir gerade so ein paar Fragen wegen der 10 Jahres Nutzungsdauer von Pressluftkartuschen. Bei FX zB. gibt es einige Modelle wo man die Kartusche nicht entfernen kann. Sind dort überhaupt Herstellungsdatum vorhanden und was dann? Oder gelten da andere Regelungen? Bei meiner FX7500 ist ein Herstellungsdatum im hinteren, abnehmbaren Tank eingestanzt.

    Wie ist es bei den anderen Herstellern wenn 10 Jahre abgelaufen sind? Einsenden - und dann? Bekommt man dann eine neue und die alte wird eingeschmolzen oder werden die tatsächlich neu geprüft und dann mit neuer Aufschrift versehen? Ist das aber nicht schon ein Sicherheitsrisiko wieder?

    Wie steht ihr bei rein privater Nutzung zu diesem Thema? Muss man sich Gedanken machen oder besteht kein Grund zur Sorge so lang die Kartusche unbeschädigt ist? Wie es aber drinnen aussieht weiss ja keiner...!?

    Eine meiner HW100 Kartuschen läuft kommendes Jahr nämlich auch aus.

  • Hallo

    Wenn die Kartusche aus stahl ist, kann man sie um 10 Jahre verlängern lassen. Alukartuschen muss man nach 10 Jahren entsorgen.

    Man bekommt leider nicht einfach so eine neue Kartusche wenn die alte abgelaufen ist. Man muss sich eine neue kaufen, bzw die alte neu TÜVen lassen. Kostet alles Geld.

    Ob man die alten Kartuschen einfach weiterverwendet sieht wohl jeder anders. Ich persönlich würde sie, meiner eigenen Gesundheit zur Liebe, austauschen. Gerade bei Alu weiß man nicht wie die Haltbarkeit gelitten hat.

  • Danke!

    Ich bin da auch etwas vorsichtig muss ich sagen. Wenn so ein Teil bersted besteht denke ich sehr schnell Lebensgefahr.

    Weiß jemand was das prüfen / verlängern bei HW kostet?

  • Nun , die Nutzungsdauer ist eine reine deutscher Erfindung um dem Kunden
    neu zu Verkaufen .
    In >Europa gelten da andere Vorgaben und die nennt Dir der Hersteller der Kartusche
    oder Gewehr .
    Zum Hintergrund , da sind Kartuschen explodiert und die Hersteller waren in der Pflicht
    da was zu unternehmen .
    Frage einfach mal bei FX direkt an , Gehman wird Dir da 10 Jahre für eine Alu und 20 Jahre
    für eine Stahl Kartusche antworten .
    Im Detail :
    Alu Kartuschen : werden nicht verlängert und haben eine Nutzungdauer von 10 Jahren .
    Stahl Kartuschen : werden 1 x verlängert , aber maximal 20 Jahre , ab Herstellungs Datum
    Geprüft wird aber nur in Deutschand , nicht ausserhalb .

    Zur Nutzung :
    Du bist dafür verantwortlich , wenn da was passiert und Du hast schlechte karten , wenn die
    Kartusche es hinter sich hat , sprich die " Lebensdauer " abgelaufen ist .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Bei den Stahlkartuschen hätte ich gar keine Bedenken. Wenn die äusserlich in Ordnung sind, halten die fast ewig.

    Es gab auch nicht bei allen Herstellern Probleme mit den Kartuschen. Rein rechtlich darfst du als Privatmann damit so lange schiessen wenn du möchtest.

    Meiner Meinung nach ist auch das Alter an sich kein Problem, sondern die Ladezyklen (Material expandiert und kontrahiert).

  • Und wenn Dir nach 10 Jahren und 1 Monat eine explodiert , dann hast Du sehr schlechte Karten
    wenn es um die Frage geht , wer da grob fahrlässig gehandelt hat , sollte dabei jemand zu
    Schaden kommen , oder eine ernsthafte Verletzung davon tragen .
    Die Hersteller schreiben fast überall , die Kartuschen sind nach Ablauf der Nutzungsdauer zu
    entsorgen .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • ...und dann ?

    ...dann schmeißt du sie eben weg und fertig !
    Auf den Monat gerechnet sind das knapp über 1 Euro Kosten.

  • .....Weiß jemand was das prüfen / verlängern bei HW kostet?


    Bei Stelljes kostet das tüven einer Stahl Kartusche 35€ ( der Tüv geht bis zum maximalen Endalter ( 20 Jahre) der Kartusche) .

    Leave No Man Behind

  • Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Regelung eben diese Kleindruckgasbehälter prüfen oder gar tauschen zu müssen. Das gilt erst für Gasflaschen ab einem gewissen Volumen.
    Der Schützenbund hat allerdings aus teilweise gefährlichen Vorfällen alter bzw. fehlerhaft produzierten Kartuschen die Konsequenz gezogen, dass bei Wettkämpfen auf seinen Schießständen eben keine Pressluftkartuschen verwendet werden dürfen, dessen Herstellung bzw. letzter Prüfung länger als 10 Jahre her ist. Daraus haben halt viele eine gestzliche Regelung hergeleitet, die es aber nicht gibt.

    Ob man für privates Schießen außerhalb von Vereinen das auf seine Pressluftkartuschen anwenden möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Allerdings sollte man dann wissen, dass jeder Füllvorgang die Kartusche dehnt und folglich das Material stresst. Weiterhin ist durch eingebrachte Feuchtigkeit eine Innenkorrosion denkbar, die dann irgendwann auch fatale Folgen haben könnte.

    Die Meldungen im Einzelnen:
    http://www.dsb.de/aktuelles/meld…uschen-zurueck/
    http://www.dsb.de/aktuelles/meld…fahr-im-Umlauf/
    http://www.dsb.de/aktuelles/meld…luftkartuschen/

    Die Regelung mit der Verwendung der Pressluftkartuschen findet sich in den Regelungen zu den Wettkampfausschreibungen. In den Schießstandordung des DSB ist das nicht zu finden, daher gilt das Verbot m.E. nur für Wettkämpfe und nicht für das allgemeine Training auf DSB Schießständen.
    http://www.dsb.de/media/PDF/Publ…bungen_2012.pdf