Waffentransport und Training in Frankreich

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.593 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juli 2012 um 17:05) ist von diopterauge.

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:
    Bis zum nächsten deutschen Grosskaliberstand habe ich mindestens 25km einfache Strecke.

    Ich wohne sehr grenznah zu Frankreich und hätte eine 200m-Bahn quasi direkt vor der Haustür, keine 5 Minuten mit dem Auto, vlt. 15 Minuten mit dem Fahrrad.
    Ich weis bis jetzt allerdings nur, dass Grundvoraussetzung für den Waffentransport ins EU-Ausland der "Europäische Feuerwaffenpass" ist.

    Wäre es also für mich möglich mit diesem Pass die 1-2km über die Grenze zu fahren, um dort zu trainieren?
    Oder geht das nur in Verbindung mit einer Einladung zu einem offiziellen Wettkampf? (Ich meine soetwas gelesen zu haben, waren aber keine konkreten Informationen)

    Zudem gibt es ja in Frankreich ein jagdliches Verbot für sämtliche Ordonnanzkaliber, ich finde aber keine Informationen wie es hier bei Sportschützen aussieht?

    Es geht um Training mit meinem Schweizer Karabiner (7,5x55) und meinem KK-Mehrlader (K98-Nachbau). Falls das was zur Sache tut.


    Würde mich über Erfahrungsberichte freuen

    Gruss

    Markus

  • Mal schnell aus dem Gedaechtnis:
    - ohne Einladung zu einem Wettkampf und europ. Feuerwaffenpass duerfte es nicht gehen.
    - soweit ich weiss, gibt es den europ. Feuerwaffenpass nicht fuer Trainingszwecke.
    - 7,5 x 55 Swiss ist ein Militaer-/Ordonnanzkaliber und in F -auch fuer sportliche Verwendung- verboten.
    - KK-Mehrlader duerfte kein Problem sein, auch wenn er 98k - geschaeftet ist.

    Gruss
    pak9

  • Hallo,

    ich denke, pak9 hat leider im Ergebnis recht.

    Fest steht zunächst, dass jeder WBK-Schütze oder Jäger den Feuerwaffenpass erhält, sogar ein Druckluftschütze 8)

    In meinem Europäischen Feuerwaffenpass steht:

    Hinweise für Reisen innerhalb der Gemeinschaft

    - Dieser Paß erlaubt Reisen mit einer darin genannten Waffe bzw. mehreren Waffen der Kategorien B,C oder D in einen anderen Mitgliedsstaat nur, wenn die Behörden dieses Mitgliedsstaates dafür die Erlaubnis bzw. jeweils eine Erlaubnis erteilt haben. Die jeweilige Erlaubnis kann in den Paß im Feld 5 eingetragen werden.

    (Hier habe ich in meinem Feuerwaffenpass, den ich Wochen vorher einreichen musste, Stempel der zuständigen ausländischen Behörde - hier Nordirland, mit extrem strengen Waffengesetz- verbunden mit einer zeitlichen Befristung)
    Weiter heißt es:

    - Eine solche Erlaubnis ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, wenn eine Reise mit einer Waffe der Kategorie C oder D zur Ausübung der Jagd oder B, C oder D zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird, soweit der Betreffende im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann. Aus den Angaben, die gemäß Artikel 8 Absatz 3 der richtlinie von den Mitgliedstaaten mitgeteilt wurden, in denen der Erwerb und der Besitz einer Waffe der Kategorien B, C oder D untersagt oder genehmigungspflichtig ist, daß:

    Tabelle mit ...verboten ist
    ......................genehmigungspflichtig ist

    Ich weiß aktuell nicht, welche Waffe, welcher Kategorie zugeordnet ist. Es sieht aber wohl definitiv so aus, dass nur Jäger ohne besonderen Anlaß, mit ihrer Waffe und Feuerwaffenpass innerhalb der EU Grenzen überschreiten können. Nach Belgien, die Niederlande oder Polen war kein Eintrag erforderlich, nur die Teilnahmebestätigung des Wettbewerbsausrichters (kopierte E-mail)

    Schade und auch nur schwierig nachvollziehbar.

    Gruß
    Musashi

    Edit: Ergänzt

    Einmal editiert, zuletzt von Musashi (15. Juli 2012 um 19:43)

  • Vorher bei der zuständigen französischen Behörde nachfragen, speziell in den Grenzregionen kenne ich das dass die Behörden da oftmals mehr Verständnis für sowas haben und es an das Vorhandensein eines waffenrechtlichen Dokumentes (welches auch immer) binden.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Gute Idee, Georg,

    ich dachte, das gerade auf französischen Schießständen regelmäßig kleine bis kleinste Wettbewerbe stattfinden ....

    Gruß
    Bernard

  • Der Hinweis auf Kategorien im EFWP bringt in dem Falle wenig bis garnichts - der EFWP ist mehr oder weniger nur ein Dokument welches besagt dass der Inhaber die darin eingetragene Waffe legal in seinem Heimatland besitzt. Ob und wie dieses Dokument dazu berechtigt Waffen in ein Zielland durch- bzw. einzuführen und für welche Dauer, das ist im jeweiligen nationalen Recht festgehalten. Dabei muss dann auch noch die Gesetzgebung des zu bereisenden Staates (und derjenigen durch die die Waffen durchgeführt werden sollen) berücksichtigt werden. In Frankreich ist es die Kaliberfrage, in Österreich darf man zB nicht mit einer Pumpgun einreisen (auch nicht wenn man zu einem Wettbewerb nach Italien fährt).

    Wie sieht es dann mit den Gesetzen aus: beispielsweise reicht eine Einladung zu einem Wettbewerb oder zu einer Jagd um damit nach Österreich einzureisen. Mir wurde allerdings auch schonmal von einer deutschen Behörde schriftlich bestätigt dass ich eine Waffe im Falle eines längeren Auslandaufenthaltes mit diesem Dokument zu Trainingszwecken mitbringen darf.

    Deshalb unbedingt mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen, ggf. weiß auch der jeweilige Schießverein/Betreiber des Schießstandes etwas oder kann mit Rat zur Seite stehen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ich hab heute mal mit meinem Sachbearbeiter telefoniert.

    Anscheinend sind sämtliche Ordonnanzkaliber in F auch sportlich nicht zugelassen.
    Allerdings sollte es kein Problem sein mit der .22er nach F trainieren zu gehen.
    Ich solle mich aber sicherheitshalber mit der Französischen Botschaft bei uns in Verbindung setzen und mir eine offizielle Stellugnahme einholen.

    Ich werde posten wie's weitergeht, ist sicher auch für andere interessant.