MG53 Teilesatz als Softairumbau legal?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.046 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Februar 2012 um 08:57) ist von pupsnase.

  • Guten Abend.

    Ich hätte mal eine Frage an euch und hoffe dass mir jemand damit weiterhelfen kann. Ein Freund von mir hat sich kürzlich einen MG53 Teilesatz gekauft und möchte diesen zur Softair umbauen(die Gearbox die er verwenden möchte hat <0,5J). Nun hat er ein Problem mit dem Lauf. Ursprünglich hatte er gehofft den Lauf vom "Verriegelungsstück"(sry falls das die falsche Bezeichnung ist, ich meine den Part des Rohrs an dem der Verschlusskopf durch die Verriegelungswalzen gehalten wird) abzuschrauben um diesen durch ein Wasserrohr inklusive 6mm Softairlauf zu ersetzen. Dies ist leider nicht möglich da ja laut WaffG das Patronenlager verschweißt/mit einem Stahlstift versperrt sein muss.

    Nun die Frage:
    Ist es legal den Lauf zu bohren damit der Softairinnenlauf hineinpasst, oder werden dadurch Waffeneigenschaften des Laufes wiederhergestellt und er somit nicht mehr frei zu besitzen ist? Und falls nein gibts es Möglichkeiten evtl. über den zuständigen Sachbearbeiter eine Genehmigung hierfür einzuholen? Schließlich ist der Lauf ja noch sechsfach gebohrt und auch der Verschluss "entschärft" was den Gebrauch der Waffe ja nicht mehr ermöglicht.

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Die Umbauten die eine Deko-Waffe lt. BKA zu einer Deko-Waffe machen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden auch nicht teilweise.
    Dafür wird es auch keine Sondergenehmigung vom SB geben, denn das ist "Sache" vom BKA.
    Eine Deko-Waffe zu einer Softair umbauen ist meiner Meinung nach nicht legal möglich.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Den Dekolauf ändern ist definitiv verboten. Wäre auch technisch schwer, gehärtete Stifte auszubohren. Denkbar wäre eine Neufertigung aus Alu, läßt sich gut fräsen und drehen ..

    Ich könnte mir vorstellen, daß man die nicht wesentlichen Teile der Waffe verwenden könnte - Laufmantel, Gehäuse, Kolben etc. - und das um eine Softair herumbauen könnte - solange die Schußenergie unter 0,5 Joule liegt - darüber hinaus wäre es ja schon wieder eine dem Waffengesetz unterliegende, wenn auch freie Waffe.

    Aber ich bin nicht unbedingt ein Experte auf dem Gebiet :)

  • Versuch am besten keine ehemals scharfe Dekowaffe zu kaufen, sondern eine, die niemals schussfähig war - eine "geborene" Dekowaffe
    Damit könnte dein Vorhaben durchführbar sein..

    Irgendwo sah ich mal einen Paintballmarkierer (:F:), der in ein MG42/MG3 Gehäuse eingesetzt wurde. Das ganze ging dann zum Beschussamt und hat die :F: Zulassung wohl auch erhalten
    Hab den Thread hier im Forum allerdings nicht mehr gefunden

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (5. Februar 2012 um 13:58)

  • Geht gar nicht, da seit 01.09.2008 jedwede Art Umbauten von Originalwaffen der WBK-Pflicht unterstellt sind (die Waffen bleiben in der Kategorie, in er diese vor dem Umbau waren) - siehe auch das leidige Thema mit den LEP`s.

  • Bist Du dir sicher ?
    Warum sollte eine Waffe die so zerstört wurde das sie alle Waffeneigenschaften verloren hat auf einmal wieder WBK Pflichtig werden ?


    Joachim

    Edit : Nach deiner Definition dürften ja keine Deko und Salutwaffen mehr ohne WBK verkauft werden, das ist aber nicht so.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • JO, denn wenn das Ding DEKO ist, dann ist es erstmal DEKO - der Weg zurück, geht nur, wenn er geht - über diverse Ausnahmegenehmigungen, und dann ggf. über "echte Waffe" - das machen z.B. manche Bümas, die legal aus DEKO-MP43 wieder "scharfe" Teile - allerdings keine Vollautomaten, sondern Halbautomaten) machen - die sind dann natürlich WBK-pflichtig - d.h. DEKO bleibt DEKO - und aus DEKO kann höchtens wieder ein Original (sehr schwierig) - oder eben ein O-Umbau werden - und O-Umbauten bleiben da, wo diese vor dem Umbau waren - WBK-pflichtig.

    Nene, das mit den Umbauten von O-Waffen in eine andere Kategorie ist nicht meine Definition, sondern seit 01.09.2008 Gesetzestext - für Deko gelten andere, gesonderte Vorschriften - wie du schreibst, die haben alle Waffeneigenschaften eigentlich soweit verloren (bis auf das, dass diese nach wie vor unter den Anscheinswaffen-§ fallen und nicht geführt werden dürfen etc.). Wie Thomas oben schreibt, Rückbau von DEKOS geht eigentlich legal gar nicht - oder eben aber nur sehr, sehr schwierig.

    Is leider so - aber nur meine Meinung.

  • In Prinzip hast Du ja recht.
    Aber die Änderung des WaffG betrifft nur Kurzwaffen:

    Zitat

    Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.5


    Du siehst Salutwaffen sind rausgenommen.
    Deko fallen ja von vornherein nicht unter den Text ( egal ob kurz oder lang )
    Soweit ich weis wurden die Umbauvorschriften für Deko und Salut nicht geändert

    Joachim

    Disclaimer :
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  • Kann jemand noch was aus dem WaffG beitragen? Meine Ansicht war halt dass Dekostücke waffenrechtlich - abgesehen vom Anscheinsparagraphen - gar nicht mehr relevant sind sofern man die nicht wiederherstellt oder sowas. Ich hab meinen Freund schon mal an seinen Sachbearbeiter verwiesen, allerdings ziert er sich bei dem tatsächlich mal anzurufen. Momentan ist er schon so weit auf das Rohr zu verzichten und sich selbst ein Verriegelungsstück zu basteln und da dann ein Wasserrohr anzuschrauben.

    Als letzte Möglichkeit um ihm etwas Arbeit zu sparen: Ist es denn wenigstens einwandfrei klar ob man bei nem MG53 Dekolauf dass Verriegelungsstück absägen darf? Ist ja eigentlich kein Teil des Laufs an sich und das Patronenlager nimmt man da ja auch nicht mit.

    Falls jemand was weiß wärs fein wenn ihr euer Wissen teilen könntet.

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  • Lauf, Verschluss und Patronenlager dürfen als wesentliche Teile einer Schußwaffe nicht verändert werden- Wenn Du die ehemals originalen Dekoteile irgendwie abänderst, verlieren sie ihre - dokumentierten und genehmigten - geänderten Eigenschaften. Ob sie damit wieder Schußfähig werden oder nicht, ist unerheblich. Teile wie Pistolgriff, Gehäuse, Laufmantel und Schaft sind dagegen nur Blech und auch frei zu erwerben- wenn man damit eine Deko baut, unterliegt das nicht dem Waffenrecht (wie zum Beispiel die derzeit erhältlichen Deko - UZI´s)

  • Sehe ich anders :

    Damit ist eigentlich klar das nur noch § 42a ( Führverbot ) auf Dekowaffen an zu wenden ist.
    Durch das Unbrauchbar machen ist der Lauf kein Lauf mehr usw.


    Joachim

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