Guten Abend.
Ich hätte mal eine Frage an euch und hoffe dass mir jemand damit weiterhelfen kann. Ein Freund von mir hat sich kürzlich einen MG53 Teilesatz gekauft und möchte diesen zur Softair umbauen(die Gearbox die er verwenden möchte hat <0,5J). Nun hat er ein Problem mit dem Lauf. Ursprünglich hatte er gehofft den Lauf vom "Verriegelungsstück"(sry falls das die falsche Bezeichnung ist, ich meine den Part des Rohrs an dem der Verschlusskopf durch die Verriegelungswalzen gehalten wird) abzuschrauben um diesen durch ein Wasserrohr inklusive 6mm Softairlauf zu ersetzen. Dies ist leider nicht möglich da ja laut WaffG das Patronenlager verschweißt/mit einem Stahlstift versperrt sein muss.
Nun die Frage:
Ist es legal den Lauf zu bohren damit der Softairinnenlauf hineinpasst, oder werden dadurch Waffeneigenschaften des Laufes wiederhergestellt und er somit nicht mehr frei zu besitzen ist? Und falls nein gibts es Möglichkeiten evtl. über den zuständigen Sachbearbeiter eine Genehmigung hierfür einzuholen? Schließlich ist der Lauf ja noch sechsfach gebohrt und auch der Verschluss "entschärft" was den Gebrauch der Waffe ja nicht mehr ermöglicht.