Hallo.
Ein bekannter von mir ( ist Jäger ) und hat eine einschüssigen vorderlader Perkussionsrevolver.
Er meinte nun, das er das Teil nicht braucht und wollte es mir schenken.
Ich bin mir nun nicht sicher , ob man dafür eine WBK benötigt. Laut seiner Aussage nein.
Soweit ich mich jetzt informiert habe, sind nur einschüssige vorderlader Pistolen frei.
Der Revolver hat 6 Kammern, von denen 5 durchgängig sind. Nur in einer Kammer ist das Teil zum zünden.
Ist das ein Umbau?
Muss er irgendwelche zusätlichen Stempel haben?
Und ganz wichtig, ist er frei ab 18 Jahren?
Grüße Wyatt.