Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 5.220 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2011 um 20:20) ist von Tominator.

  • Meinst du jetzt ein Nachtsichtgerät das auf der Waffe montiert wird oder ein Visier mit z.B. Licht sammelnden Elementen (z.B. TrueGlow) ?

    Grüße,
    Fabele

    Edit:
    Hier steht eigentlich alles :^)

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Strikt verboten!

    Selbst Jäger, die für Auslandsjagden teilweise erlaubte Nachtsichtgeräte besitzen, lagern diese meist im Ausland.

    Das hat übrigens nicht direkt mit einem Laser zu tun, bei Nachtsichtgeräten handelt es sich um Restlichtaufheller (jedenfalls wenn es nicht um thermisch basierte Geräte geht, die dem Privatmann nicht zur Verfügung stehen).
    Was Du evtl. meinst, sind Laserzielgeräte ..... und hier schliesst sich wieder der Kreis: In der BRD nicht verboten!

  • Verboten sind:


    4.2
    Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtungen für
    Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für
    Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen
    Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen.

  • Also soweit ich informiert bin, sind Nachtsichtgeräte (welche auf Waffen montiert werden) halt für Privatpersonen verboten.
    Wie es sich allerdings mit den ober-tacticoolen Dingern verhält, die man sich um den Kopf schnallt, verhällt weis ich nicht genau. Denke nicht das die verboten sind. Was mich mal grad zu einer weiteren Frage führt: Sind EOtechs mit NV-Option bei uns erhältlich? ?(

    Grüße,
    Fabele

    Edit:
    Und zu spät^^ uuund hat sich auch erledigt. :^)

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

    Einmal editiert, zuletzt von Fabele (20. November 2011 um 23:27)

  • kannst du mir den Paragraph vllt genauer sagen

    Das lässt sich in epischer Breite nachlesen ..... und vor Allem in 2 Sekunden ergooglen:

    Kleine Anleitung zum Wissensschatz des Internet ... einfach hier klicken!

    Schön dass Du es bereits selber herausgefunden hast!

    Du hast übrigens eine Vorstellung von der Grösse und dem Gewicht von Nachtzieleinrichtungen der 2. und 3. Gen.? Abgesehen davon, dass wie bereits erwähnt nicht erlaubt, würde Dein LG vermutlich etwas unterproportioniert wirken!
    .

  • Dazu sollte der Threadstarter auch erst mal sagen was er mit Nachtvisier meint. Es gibt Nachtvisiere die auf Kimme und Korn aufgesetzt werden und einfach nur selbstleuchtende Punkte enthalten die dann das Zielen bei Nacht über die offene Visierung erst möglich machen. Bei der NVA gabs sowas für die AK 47 und AK 74, sah so aus:

    http://www.mm-militaria.de/images/small-i…achtvisier-.jpg

    Und Nachtsichtgeräte als Zieleinrichtung sind nur illegal wenn sie einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen. Und da die guten Geräte sowas besitzen, ist da Feierabend. Ansonsten geht da nur was über reine Optik, also ohne Elektronik. Oder Nachtsichtbrille und normales ZF, da sind die Teile getrennt, die normale Nachtsichtbrille fällt nicht unter das WaffG.

    @ALFHA:


    Die sind doch noch recht kompakt im Vergleich zu Gen 0 oder Gen 1...da musste man noch ein schweres Akkupaket mitschleppen für den IR-Strahler....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (20. November 2011 um 23:31)

  • Hi, ein richtiges Nachtsichtgerät aber natürlich ohne einen Laser!

    Hallo Marcel,

    ich denke er meint, laut seiner Aussage oben, schon ein "richtiges" Nachtsichtgerät!

    Ich dachte, bei der Verwendung auf einem LG auch eher an die Nachtvisierung, wie es Beispielsweise auf die Visierung des AK47/74 aufgeklippt wird. Gab es bei CDS mal für unter 10 €.

    ... oder wie Du es bereits verlinkt hast. Ich werde langsam :^)

    @ GERMI: Ich hatte in meiner weit zurück liegenden Jugend ein M2 in der Hand, das die Ami`s nach dem Krieg der Bay. Polizei "hinterlassen" hatten. Mit einem aktiven Nachtsichtgerät oben drauf, das wie eine hochkant gestellte Suppenschüssel ausgesehen hat. Und durch ein Kabel war das Teil mit einem Batteriesatz verbunden, der 2 oder 3-mal so gross war, wie die Batterie in meinem Auto Heute ist! :D

    Da bekommt "Mobilität" eine ganz neue Bedeutung.

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (20. November 2011 um 23:41)

  • Da sieht man mal wieder das da keiner Gedacht hat *lol*
    Bei Lasern verstehe ich es ja!
    Aber bei solchen Geschichten ist es wieder wie mit der Lampe ;) Montieren verboten aber so hin halten erlaubt!
    In diesem Beispiel nehme man ein Infrarot oder Nachtsichtgerät , gibt's ja als Brille zum aufsetzen sodass man die Hände frei hat auch wenn die dinger ordentlich was kosten und schon ist es wieder erlaubt weil nix an der Waffe ist!
    Durch's ZF schauen wird zwar schwierig werden aber es gibt ja Kimme und Korn!

  • Das sind schöne Gesetze, man bedenke was passieren würde, wenn der LG-Schütze seine Zielscheibe von Okt.-April sehen könnte, dann würde er ja treffen. Ist doch immer gut, wenn man nicht genau weiß wo man hinschießt. Für mich ist dieses Gesetz ein Anwärter für die Hall of Fame aller sinnvollen Gesetze aus Nordkorea, Chian, dem Iran und natürlich Deutschland :) Klingt nach: "Suppe essen nach 18 Uhr ist nur gestattet, wenn kein grobes Salz, sondern feines verwendet wird. Wer zuwider handelt verstößt gegen das Bankraubgesetz und wird wegen Mißbrauch am Waffengesetz mit bis zu 4 Jahren Haft bestraft"

    Als ich ein ZF mit integriertem Entfernungsmesser gesucht habe, bin ich auf eines gestoßen, welches integriert auch eine Nachtsichtfunktion hat. Ansich eine sinnvolle Sache für Sportschützen während der Wintermonate, zumindest für die Welt. Bei uns natürlich verboten. Selbst die Montage für das Anbringen solcher Geräte ist verboten und wird sehr streng bestraft. In der Nähe von Stuttgart gabs da Jahresanfang ein Prozess, da hat jemand eine solche Montage benutzt um seinen Fotoapparat dranzubasteln. Ein "aufmerksamer Kollege", bzw. ein penetranter Gesetzeshüter hat das zur Anzeige gebracht. Der Richter hat dem Berufspolizisten mehr glauben geschenkt und der FT-Schütze ist mit 90 Tagessätzen verknackt worden. Erst bei der Revision wurde das auf 40 herabgesetzt. Zwar glaubte man ihm auf Grund von Youtube-Videos, die er bereits vorher selbst erstellt hatte, aber er benutzte trotzdem eine Montage, die explizit zu einem Nachtsichtgerät gehörte. Als ich das erfuhr, musste ich erst mal heftig schlucken, das wusste ich bis Dato nämlich selbst nicht. Deshalb begrab den Gedanken, so eine Montage am LG ist schließlich kein Kavaliersdelikt wie Mord oder Vergewaltigung, da hat man wenigstens noch Chancen wegen angeblicher Notwehr oder psychischer Erkrankung auf Freispruch!

    Nimm ein Glas mit 30mm Durchmesser, die sind je nach Qualität auch im Dunkeln noch sehr gut brauchbar. Alternativ gibt es eine Art Brille mit Elektronik am Hinterkopf, habe ich mal auf Ebay gesehen. Die sollte laut Beschreibung bereits bei schwachem Mondlicht auf bis zu 30m eine gute Restlichtverstärkung bringen. K.a. welches Fabrikat das war, auf jeden Fall sind die Teile unglaublich teuer!

  • Hallo, hier geht es um Luftgewehrschützen, nicht um Wilderer, die mitten in der Nacht im Wald rumrennen. Auf dem heimischen Schießstand hat man Licht. Auf dem Schießstand in Wiesloch z.B. gibt es Spezialgeräte zum Sehen in der Nacht , die funktionieren auch bei völliger Dunkelheit - vollkommen legal. Und wenn man im Garten schießt, dann stört es auch nicht den Nachbarn, denn wenn kein Licht das Grundstück verlassen kann, dann kann es auch kein Diabolo.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Find ich cool Markus. Beim Parkour-Laufen kann man sich das Teil, oder besser zwei, an die Mütze kleben und sich als radioaktive Micky Mouse mit astronomischer Stromrechnung ins Guinness-Buch eintragen lassen. Aber anschließend kann man in der Klappsmühle behaupten: Hey, es war legal und Deutschlandkonform! :D

  • @ Snipo:

    "Da gibts doch was von Zeiss..." :D (Nennt sich glaube ich Diarange und ist erlaubt)

    Wozu braucht man bitte beim Parcour ein Nachtsichtgerät? Ok eine "sinnvolle" Anwendung würde mir da einfallen, die könnte man aber eher in die Richtung Computerspiel-Reenactment einordnen. Sind dann die Leute die in engen schwarzen Neoprenanzügen desnachts durch die Gegend schleichen.
    Ob man das nun gut oder schlecht findet liegt im Auge des Betrachters, der eine hätte halt gern seine taktische Lampe, der andere halt gern ein Nachtsichtgerät. Ein ganz anderer fasst sich an den Kopf und findet beides sinnfrei. Ich würd auch gern manchmal schneller fahren als ich darf, aber nützen tuts mir trotzdem nichts.
    Für Sportschützen gibts halt Beleuchtung, für alle anderen Taschentücher.

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Hallo Fabele,

    hehe, nein das war mehr Ironie und zielte damit auf das sinnlose Gesetz :) Ich persönlich habe so mini-LED-Klipse, die man direkt am Kugelfang anklippsen und diesen beleuchten kann. Die gibts bei Poco-Domäne für einen Euro (oder für ein paar Cent mehr auf Ebay).

    Bedenklich finde ich aber die Entwicklung mit dem Verbotswahn dennoch. Es betrifft ja nicht nur das LG-Schießen, sondern viele andere demokratisch bedenkliche Entscheidungen i diesem Land. Man stelle sich vor, Morgen würde man das Zielfernrohe verbieten. Es würden sich nach wie vor eine Menge Leute in diesem Forum finden, die Gesetze als Hirnersatz anerkennen und dem zu folge schreiben würden: "ZFs sind verboten und in diesem Forum Tabu". Wahrscheinlich sind das auch dieselben, die ihre Freundin abgeben würden, so bald das Tragen femininer Geschlechtsorgane verboten werden würde!

  • alfred:

    Da brauchst du dir nicht mal das alte amerikanische M2 anschauen, G3 mit Nachtsicht-ZF:

    http://www.intas.org/Nachtsicht/G3-NZF.jpg

    In der Nummer 29 ist der Akku drin, Nummer 23 ist der Taster um den Strahler einzuschalten, und der wird mit dem Gummiband Nummer 24 entweder an der Waffe oder am Fero 51 befestigt.

    Der Strahler ist übrigens der gleiche wie vom Fero 51, also dem normalen Nachtsichtgerät. Das Ding hat 35W und strahlt locker 300m weit. Ich habe das Fero mit eben diesem Strahler und auch eben dieser Akkutasche. Nur ist bei mir nicht mehr der originale Akku drin, da das Nickel-Cadmium waren, sind die meist schon platt. Ich habe bei mir einen Bleigelakku drin...

    Das Nette an dem Strahler, da sieht man wirklich nichts wenn man keinen IR-Wandler hat. Bei den meisten IR-Quellen sieht man ein leichtes rot-oranges Glühen, das gibts bei dem Strahler nicht. Da sitzt ein Folienfilter davor der wirklich nur IR durchlässt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die modernen Gen.3-Nachtsichtgeräte sind viel kleiner als man früher für möglich hielt. Die normal großen Geräte passen in eine Hand. Durch den enorm verstärkte Verstärkungsleistung braucht man auch keine solch klobigen Scheinwerfer mehr. Für eine Montage an einer Waffe fallen mir hier im Forum (keine Jagd, kein Skirming erlaubt) dennoch keine Verwendungsmöglichkeiten ein. Bitte klärt mich auf.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Bei mir ist es der Sammeltrieb, leider habe ich eines von De Oude Delft aus den Niederlanden erwischt, ich hätte lieber eines von AEG-Telefunken gehabt. Ist aber trotzdem eine TFK-Röhre drin...außerdem ist das ein, sorry, geiles Geräusch wenn der Zerhacker sich zu Wort meldet und die AEG 6914 (Wandler) mit 16.000V auflädt...

    http://www.helmut-singer.de/pdf/AEG6914.pdf

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-