Hi liebe Gemeinde,
ich habe eine allgemeine Frage, die ich mir nicht so.recht beantworten kann.
In allen folgenden Fällen würde ich gerne wissen, ob der Betroffene A:eine WBK beantragen und B: seine Wbk behalten darf !
Fall 1:
Person A ist in Therapeutischer Behandlung und will Wbk beantragen.
Fall 2:
Person A befindet sich in therapeutischer Behandlung und besitzt eine Wbk, die er als Sportschütze auch regelmäßig nutzt.
Fall 3:
Person A leidet nicht mehr unter Depressionen und will nun eine Wbk beantragen. Eine therapeutische Behandlung ist nicht mehr von Nöten.
mfg euer revolverheld