Waffe von Polizei zurück - Trockenschuss identifizieren?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.614 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2011 um 11:33) ist von ManDay.

  • Hallo, ich habe meine Serpent LTD II heute von der Polizei zurückgeholt (die BPOL hatte mich letzte Woche beim Schießen überrascht und mir sie fälschlicherweise weggenommen). Die Beamten behaupten zwar, sie hätten nur Fotos gemacht, aber da die AB nicht nur durch deren Hände sondern auch jene der BPOL gegangen ist, kann es ja sein, dass andere damit rumgespielt haben. An der Sehne sind zwei Gummihüllen an den Nebenwicklungen. Eine davon lag, als ich die AB zurückbekam im Karton drin - wie soll die bitte einfach so beim Foto machen abgefallen sein?! Der Riser und der Bogen hatten auch ein paar kleinere Schrammen, die vorher nicht drin waren. Die Dämpferköpfe weisen aber nichts auch, so wie ich auch sonst keine Schäden erkennen kann - kann ich nach einem eindeutigen Anzeichen schauen?

    Was denkt ihr, was ich jetzt machen sollte?

    Edit: ich wurde gerade von AIA aufgeklärt, dass es sich bei dem Teil um einen Sehengewicht handelt, und das mit Sicherheit nicht von alleine abfallen kann. Ich werde den Bogen nun einscicken. Die Geschichte sollte trotzdem von Interesse sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von ManDay (24. August 2011 um 09:50)

  • Jo, da kannst man von Glück reden, daß du so gut davongekommen bist.
    Schaden bei dir? Im 10,- € Bereich?

    Es wird sich sicher kein Betroffener hier im Forum melden , denn sowas verdrängt man am liebsten aus dem Gedächtniss.
    Ich kann auch nur berichten von einem verbürgten Fall, einen Schützenbruder betreffend:
    Der wurde verpfiffen wegen Besitz von Leuchtspur, paar Schuß hatte er aus dem Ausland mitgbracht.
    Daraufhin: Unangemeldet HD.
    Der Waff.- Besitzer vorübergehend festgenommen
    Mitnahme aller Waffen und Munition, auch das letzte Diabolo ging mit weg.
    Wert der Waffen vor der "Beschlagnahme"= über 10.000,- €
    Diese wurden in seinem Beisein in einen Bulli geworfen.

    Nach Gerichtsverh. und Geldstrafe, dann 5 Jahre Wartezeit, im halbjährlichem Zeitabstand eine Waffe nach der Andeen zurück.

    Schlußrechnung Reparaturkosten= bei 3.000 €
    Weil das Urteil auf"fahrlässig " lautete ist er relativ gut weggekommen.

    Die Polizei hat ihr Recht durchgesetzt, -Beschwerde sinnlos.


    Also-freue dich über deinen Kratzer

    Gruß
    iwan

  • Mein Beileid für das, was Deinem Bekannten dort passiert ist, aber so etwas ist in meinem Fall völlig ausgeschlossen gewesen. Und wenn doch einer auf die wahnwitzige Idee gekommen wäre, die AB als permanent eingezogen zu deklarieren und zu vernichten - und das wohlmöglich noch ohne richterlichen Vorbehalt - hätte ich innerhalb von einem Monat eine brandneue AB gehabt, das kann ich Dir versprechen.

    Insofern: Ja, hätte noch bescheuerter laufen können, aber über die Kratzer (oder gar Trockenschuss) freu ich mich ganz und gar nicht.

    PS: Und wenn wirklich was tiefer gehendes beschädigt wurde ist das alles andere als im "10€ Bereich". Damit ist ja dann praktisch der ganze Bogen zu ersetzen.

  • Hallo

    Hast du bei der Übergabe die Schäden bemängelt und dies auch schriftlich? Wenn du diese Frage nicht mit ja beantworten kannst ist es fast unmöglich dagegen vorzugehen.

    MfG

  • Üble Geschichte. Irgendwie muss ich da an eine Story denken, welche vor geraumer Zeit im TV kahm (Siegel TV oder so).
    Da hat die Polizei von jemandem (er wahr Uhrenhändler) auf dem Weg zu einer Messe 15 (glaub eswaren soviele) Rolex beschlagnahmt, weil
    sie meinten die währen gefälscht. Soweit so gut. Die haben ihm also Uhren + Zertifikate abgenommen eine Quittung über 15 Rolex ausgestellt und die Teile nebst Zertifikaten, zwecks Überprüfung
    mit der Post zu Rolex geschickt.
    Tja nur dort sind sie nie angekommen....warum wohl..wenn ein Päckchen (man beachte Päckchen nicht Paket) den Emfänger Rolex hat und etwas Gewicht.
    Jetzt würde jeder denken, kein Problem der gute Mensch kriegt ja Schadenersatz. Pustekuchen!!!
    Weil er nicht nachweisen konnte/kann um welche Uhren es genau geht (Zertifikate sind ja mit weg) noch das sie wirklich echt waren gibt es keinen Cent.
    Vom zuständigen OLG als Recht gesprochen.
    Schaden ca. 90000,-Euro.

    Also sei einfach froh das du die AB überhaupt (in brauchbarem Zustand) wiederhast.

    Edit: Hab einen Artikel dazu noch gefunden: http://www.trustedwatch.de/aktuell/recht-…-Schadensersatz

  • Für mich ist es nicht Nachvollziehbar, warum hier der Fall eines Vergehens gegen dass WaffG, Einfuhr und Besitz von verbotener Munition, mit der Angelegenheit von ManDay vermischt wird!

    Im Gegensatz zu einer Straftat, ist ManDay Etwas passiert, das auch anderen anständigen Legal-Waffenbesitzern passieren kann. Wenn ich die Schilderung von ManDay richtig verstehe, ist er Nachweisbar unschuldig in dese Situation gekommen!?
    Dann noch, zumindest vermeintlich, einen Schaden an seiner Waffe zu haben, ist mehr als ärgerlich! Egal ob es sich um 10,- € oder 1000,- € handelt! Ich habe volles Verständnis, wenn man sich jetzt Gedanken macht, Alleine schon aus Sicherheitsgründen!

    Mit einem Straftäter, wenn er im Zusammenhang mit seiner Tat, materiellen Schaden erleidet, habe ich gar kein Mitleid. Genau solchen Typen, die "Leuchtspur-Munition" illegal einführen und besitzen, haben 100.000 te seriöse Waffenbesitzer die Restriktionen und Verschärfungen, bei Ausübung Ihres Hobby zu verdanken!

    ManDay, halte Uns Bitte unbedingt auf dem Laufenden, ob sich in dieser unangenehmen Angelegenheit Etwas ergibt. Ich hoffe, dass kein eklatanter Schaden an Deiner Waffe entstanden ist. Aber die Untersuchung durch einen Fachmann dürfte, nicht zuletzt als Beweismittel, der beste Weg sein!

    Lass Dir Deinen Spass am Hobby nicht vermiesen!

  • Ihr mit Eurem "Sei lieber froh, dass …" ^^

    Nein, den Schaden hab ich nicht bemängelt. Erst als ich wieder zu Hause war und mir den Bogen noch einmal angesehen hab, ist mir aufgefallen, dass das Sehnengewicht fehlt und da ist mir wieder eingefallen, wie einer der Beamten genau so ein Stückchen Plastik aus dem Karton genommen hatte und gefragt hatte "gehört das dazu", was ich damals verneinte. Hatte inzwischen am PP angerufen und mit den Beamten gesprochen, und die haben mir zugesagt, dass sie das so auch bestätigen werden. Ich glaube auch nicht, dass die WaKa von der KRIPO das verbrochen hat - das dürfte wohl eher auf die Rechnung der BPOL gehen. Ich geh am nächsten Freitag nochmal zu denen an die Waceh und sprech die darauf an.

    Die Geschichte mit den Rolex ist aber wirklich übel. Ja, ich bestätige nochmal: Hätte schlimmer kommen können :eeeevil:

  • Mit einem Straftäter, wenn er im Zusammenhang mit seiner Tat, materiellen Schaden erleidet, habe ich gar kein Mitleid. Genau solchen Typen, die "Leuchtspur-Munition" illegal einführen und besitzen, haben 100.000 te seriöse Waffenbesitzer die Restriktionen und Verschärfungen, bei Ausübung Ihres Hobby zu verdanken!

    Falsch!
    Nicht ihm und solchen "Typen" haben wir die Gesetzesverschärfungen zu verdanken, sondern der Politik und den Verbänden.
    Ich kann keinen vernünftigen Grund erkennen, warum einem legalen mehrfach überprüften Waffenbesitzer der Besitz solcher Munition verboten sein sollte.
    90% des Waffengesetzes sind überzogen und gequirlter unlogischer Schei*, dass brauchen wir hier jawohl nicht erst zu diskutieren :rolleyes:

    Pro Legal / BDS

  • Hey Alfha, danke für Deine Solidarität, ich hab's Gruntram vor ner Weile schon in einer PM erzählt, aber jetzt, nachdem ich die §§ gewälzt hab, meine Armbrust durch Hartnäckigkeit und Bestehen auf meinem Recht wiederbekommen hab, kann ich es ja nochmal erzählen.

    Also die Beamten von der BPOL sind gekommen, weil ein Zugführer in einiger Entfernung vorbeifuhr mich wohl in der Pampa gesehen hat und die AB für ein Gewehr hielt. Die sind dann bei mir mit Maschinenpistolen und drei Einsatzfahrzeugen aufgeschlagen und erst mal ordentlich Wind gemacht. Da mich ein paar der Beamten teilweise beiläufig kannten, hat sich das schnell gelegt, aber sie haben sich gleich mal der AB und meiner Person bemächtigt und beides auf die Wache mitgeschleppt.

    Dort habe ich Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt und Stellung genommen, wiedergeben wollten sie sie trotzdem nicht.

    Hab dann noch ein paar Mal mit dem KK für Waffen vom PP gesprochen und deren Verwaltungsleuten für die WaKa, am Dienstag (Mittwoch war der Eingriff) hatte ich die AB immer noch nicht wieder, also rief ich noch mal an und hab diesmal im Detail aufgeführt, wieso das nicht sein darf, was da gerade ablief (s.u.) und da den Beamten dort klar war, dass ich nichts Böses mit der AB vorhabe und ich den deutlich gemacht hab, dass wenn das so weiter geht, ich keine andere Option hab als gegen sie zu klagen, haben wir uns dann auf die Rückgabe (heute) geeinigt.

    Mal kurz zur Rechtslage und was Euch auch passieren könnte: Generell ist das Schießen von Waffen gemäß WaffG ohne Erlaubnis (welche auf fremdem oder öffentlichem Grund nicht gegeben ist) als Straftat oder OWi sanktioniert. Interessiert aber nicht, da der Gesetzgeber ganz klar vorgibt, dass mit einer Armbrust technisch und legal nicht geschossen werden kann (ob das jetzt Sinn macht, ist eine andere Frage).

    Generell ist der Staatsanwaltschaft oder eben Polizisten (und der BPOL) erlaubt Waffen wie eine AB, zur Abwehr einer Gefahr, sicherzustellen, und das ohne richterlichen Entscheid. Wenn die das aber tun (so wie sie es bei mir gemacht haben), muss gemäß § 98 StPO binnen drei Tagen ein richterlicher Entscheid erfolgen, der die Sicherstellung entweder im Rahmen der Gefahrenabwehr oder als Sicherstellung eines Beweismittels o.ä. rechtfertigt.
    Des Weiteren hat Gefahrenabwehr begründet zu sein. Wenn ihr also auf einem objektiv sicheren Geländer (worüber sich in freier Wildbahn wohl trefflich streiten lässt) schießt, ist die Gefahrenabwehr durch den Vollzug auch nicht gerechtfertigt.

    Wie gesagt: Der Bogen ist jetzt gerade nach Berlin zu AIA rausgegangen, der schaut sich das mal genauer an. Dass der Staat die Sehne (bzw. die Gewichte) auf dem Gewissen hat, ist aber schon klar. Herr Nischan meinte, dass ein Trockenschuss bei der Serpent LTD durch die Pufferstangen keine so starken Auswirkungen hat, wie mit einer AB ohne Dämpfer. Kann jetzt natürlich einerseits heißen, dass damit trocken geschossen worden sein könnte, aber nichts passiert ist, oder, dass damit trocken geschossen worden ist und die Schäden so subtil/verdeckt entstanden sind, dass sie sich nicht unmittelbar nachweisen lassen (wäre natürlich noch ärgerlicher, als wenn offensichtlich ein Trockenschuss nachgewiesen werden kann).

  • Mir ist nicht ganz klar, wieso hier alle viele meinen er solle sich nicht so haben. Anderen ginge es ja viel schlechter.
    Darum geht es doch garnicht, er hat ein Problem und nur weil andere größere haben/hatten, hatter immernoch eins.

    Wenn man krank ist geht man doch auch zum Arzt, auch wenns anderen schlechter geht. :huh:

    M.f.G.
    SKullHunter.

    PS: Die Story mit den Rolex(en ?) ist echt super! 8o
    PPS: Mist, ich hätte weiter lesen sollen, es wurde ja schon bemängelt.. 8|

    "Vollblütiger Staubwedel"

  • Für den Fall das sich ein Schaden durch Trockenschuss oder durch unsachgemäße Behandlung nachweisen läßt, sollte man dann sein Recht wahrnehmen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ensprechende Behörde zu stellen.Denn selbst bei einer Beschlagnahmung haben die Beamten Ihre Sorgfaltspflicht wahrzunehmen.Eine Klage auf Begleichung der Schuld sollte da es sich um die Bundespolizei handelt auch abgewäägt werden(allerdings nur wenn man genug Zeit und Geld hat :whistling: ).Die Behörden werden es Dir allerdings sehr schwer machen und es wäre hilfreich gewesen wenn Du Deine Schäden sofort bei Ihnen angezeigt hättest.In jedem Fall kann man mal wieder sehen,daß das Waffengesetz in diesem Land so unklar ist,das nichtmal seine Ordnungshüter im Umgang damit klarsehen.Es ist sicher nicht leicht,aber man darf in solchen Fällen die Behörden eines "freien" Landes nicht einfach so mit soetwas davon kommen lassen(denn mit diesen Kleinigkeiten stirbt die Freiheit).Auch unsere Behörden haben sich anständig und aufmerksam um Ihnen anvertraute Sportgeräte zu kümmern.

    MFG Sven

  • Meine Erfahrung sagt mir, die haben auf der Wache die Armbrust " überprüft". Neue Wurrfame bei ner Darton kosten so gute 150-200€. Das auf sich zu nehmen ist schon hart...aber was kostet es, sein Recht durchzusetzen???

    Eine Beschwerde würde ich auf jeden Fall einrechen und immer nachfragen, was daraus geworden ist. Aber es ist klar, wer da am längerem Hebel sitzt.

    cu bolzenschuss

    p.s : von der Polizeigewerkschaft gibt es Flugblätter/Karten zum mitnehmen, die den rechlichen Status der Armbrust und anderer Waffen ( Besitzt/Führen/Transport) unmissverständlich darstellen/wiedergeben. User Kreutzbogen kann dir da helfen!!! Die karte ist Super!

    cu bolzenschuss

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.

    Einmal editiert, zuletzt von bolzenschuss (27. August 2011 um 10:45)

  • Also Herr Nischan hat keine Schäden bis auf besagtes Gewicht feststellen können. Ich geh trotzdem mal auf der Wache vorbei und frag die, was die damit gemacht haben. So ein Gewicht verabschiedet sich ja nicht einfach so.