Formular "Kleiner Waffenschein" (Download)

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 19.182 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2003 um 13:12) ist von gunimo.

  • hi @alle,
    wieso eigentlich immer bei der polizei ?

    oder werden da bei euch auch wbk bearbeitet.
    bei uns würde ich aufs landratsamt gehen, zum amt für öffentliche ordnung, abteilung waffenrecht.

    gruss
    cz75

  • Hallo,

    ist das normal das die genaue Bezeichnung der Waffe angegeben wird bei dem kleinen Waffenschein?

    Ich dachte der kleine Waffenschein wäre allgemein für alle zugelassenen Schreckschusswaffen gültig und nicht nur für eine bestimmte (man hat ja evt. mehrere davon zu Hause im Schrank liegen)

    Gruß

    tholue

    :dafuer: "Freie Waffen für freie Bürger"
    Luftdruck / Co2: :huldige: Diana 35 :F: , Anschütz 275 :F:, Beretta 92 FS Nickel, Crosman 357 4" und 8"
    Schreckschuss: Walther P88 9mm, Reck PK 800 8mm, Röhm RG76 6mm

  • Zitat

    Original von cz75
    hi @alle,
    wieso eigentlich immer bei der polizei ?

    oder werden da bei euch auch wbk bearbeitet.
    bei uns würde ich aufs landratsamt gehen, zum amt für öffentliche ordnung, abteilung waffenrecht.

    gruss
    cz75

    Bei uns(Bergheim) ist das z.B. die Kreispolizeibehörde
    Hürth-Hermülheim.Hatte im Januar schon mal nach-
    gefragt, als man mir sagte es gäbe noch keine
    Durchführungsbestimmungen zum kleinen Waffen-
    schein, aber ich hätte ja bis August Zeit.

    Gruss

    Baikal

  • In NRW macht das die Polizei (auch WBKs usw.), in anderen Bundesländern ist das anders. Bei uns in BW ist das Ordnungsamt zuständig.

    Es ist m.E. wenig sinnvoll, hier die ganzen Formulare zum Download anzubieten, weil die nur für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich gelten! Wenn man in Kölle mit dem Bönnschen Formular ankommt, nützt einem das wahrscheinlich überhaupt nichts.

    Marcus

  • das war ja von den dreien nur mal so als beispiel aufgeführt wie die anträge konkret aussehen können. jetzt weiss man halt ungefähr wies ausschaut.

    gruss,
    florian

  • old Shurehand, da hast Du sicher Recht. Ich finde es aber trotzdem interessant mal die unterschiedlichen Formulare anzuschauen. Da sind sicher viele viele Beamtenarbeitsstunden hineingeflossen. :))

    Nach meinen Infos gibt es keine Beschränkung des Waffenscheins auf eine bestimmte Waffe, sonst müsste man diese ja angeben.


    Grüße

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Hi,

    ich habe heute denn endlich mal Antwort von der Kreisverwaltung bekommen, die scheint das bei uns genauso zu machen wie WBK und "große" Waffenscheine.

    Was mich allerdings etwas schockt ist die Gebühr von 50¤. Ich finde das etwas... hart... Habt ihr ähnliche Summen berappen müssen?

    Gruß
    Simon

  • Die 50,- Euronen sind wohl bundesweit einheitlich, sowie ich das verstanden habe.

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • @alle

    ich versteh gar nicht, dass ihr euch so über die 50 euro aufregt.

    ein voreintrag in eine wbk kostet zb bei uns 81 euro , kommt dann noch der eintrag mit ca 13 euro dazu.

    da hilft nur zähne zusammen und durch.

    cz75

  • Der Berliner Antrag liest sich ja beinahe wie ein Formular zur Volkszählung ! Ich denke mal, die schiessen da etwas über das Ziel hinaus. Was hat die Dioptrienangabe mit dem Führen von PTB-Waffen zu tun ?

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Ich bin gespannt wann hier die ersten den kleinen Waffenschein besitzen!

    Mein Antrag ist seit Sonntag raus!

  • hi,
    Lucky, ja, sehe ich auch so, aber viel härter finde ich dei frage ob man zuckerkrank ist, das hat nun wirklich null damit zu tun!

    mfg
    elch

    Qui tacet, consentire videtur!

  • echt? danke, hab ich nicht gewusst.
    aber wieseo kapier ich noch nicht... ich mein, wenn ich diabetis hab hat das doch nix mit meiner Zuverlässigkeit oder so zu tun.

    Qui tacet, consentire videtur!

  • Ich habe eben gerade mal den Antrag für Hannover runtergeladen, sowie einige Hinweise zum kleinen Waffenschein.

    Hier steht folgendes:

    Zitat

    Nach § 2 Abs. 2 des Waffengesetzes in Verbindung mit der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 zum Waffengesetz ist für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins kein Sachkunde -, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 - 5 des Waffengesetzes notwendig. Von der zuständigen Behörde ist lediglich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung zu prüfen. Der Kleine Waffenschein wird unbefristet ausgestellt.

    Der erste Teil ist ja klar, auch hier kostet das Zeuch fuffzich Euronen, aber man definiere mir mal bitte den hier fett dargestellten Absatz. Was kann ich unter ,,waffenrechtlicher Zuverlässigkeit" verstehen? Sowas wie das ich mich vor nen bärtigen Hauptkommissar setzen muss und ihm erzählen muss, dass ich meine Waffe NICHT zu öffentlichen Veranstaltungen etc. mitnehmen darf? Ist somit meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachgewiesen? Und dieser Punkt mit ,,persönlicher Eignung" wirkt auch recht seltsam auf mich. Immerhin ist das ziemlich dehnbar formuliert. Wann bin ich denn geeignet und wann nicht?

    Das Formular, nur als anbei-Info, hier in Hannover ist auch auf den Waffentyp (inkl. Waffennummer) ausgerichtet, was natürlich ersichtlich macht, dass hier der KWS nur für EIN Modell gültig ist. Was ich mich aber frage: Was ist a) wenn ich die Waffe wechseln will (möchte mir denächst die C22 zulegen und würde lieber die anstelle meiner Melcher verwenden) und b) wenn ich, sagen wir mal, ,,variabel" sein will, welche Waffe ich mitnehme? Es wurde hier im Board mehrfach schon geschrieben, dass es KEINE Mehrfacheinträge geben wird, ist dahingehend schon etwas anderes bekannt geworden?

    Bis denne,
    Mutzkow

    PS: Übrigens freu ich mich auch nicht über die 50 Ökkens, aber ich bin froh, dass es dabei geblieben ist...

    Kewler Aprilscherz übrigens auf der Startseite :nuts:

    ME 9 mod. Para

  • Hi Mutzkow,

    Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind im Waffengesetz genauer definiert (deshalb "waffenrechtliche" Zuverlässigkeit), aber letztendlich hat die Behörde da schon noch einen kleinen Ermessensspielraum.

    Grob gesagt, bedeutet Zuverlässigkeit, daß Du nicht vorbestraft oder polizeibekannt wegen bestimmter Vergehen bist, und daß Du keiner verboteten radikalen Vereinigung angehörst oder angehört hast.

    Und persönliche Eignung bedeutet, daß Du einigermaßen gesund bist (körperlich und geistig), nicht alkoholabhängig usw.

    Genaueres kannst Du leicht im Waffengesetz nachschauen, da bin ich jetzt zu faul.

    Marcus