Röhm RG99 --> Stahltrommel?

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 6.033 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Februar 2018 um 19:52) ist von HWJunkie.

  • Hallo zusammen,

    ich besorge mir gerade weitere SSW. Darunter auch den Röhm RG99 Revolver.

    In den Testberichten hier und in weiteren Texten wird immer gesagt das der RG99 keine Stahlrrommel hat. Bei egun wird gerade aber eine RG99 mit Stahltrommel angeboten. Was hat es damit auf sich? Eigenbau? Umbau einer RG69-Trommel?

    Gruß

    Power64

  • Den RG99 gab/gibt es nicht mit Stahltrommel. Früher in den Anfangstagen des RG69 gabs vereinzelt die 69er Stahltrommel als Ersatzteil zu kaufen. Das Angebot bei Egun ist so "nicht Original"

    :dafuer: Einigkeit und Recht und Freiheit :schland:

  • Wurde schon öfters mal gemacht, allerdings ist das nicht Legal, da es sich um die Stahltrommel des RG 69 Handelt somit PTB zulassung 594 oder 458, der Röhm RG 99 hat die PTB Zulassung 452 oder 597.

    Passen tuts, aber wenn man Erwischt ist im Schlimmsten Fall die Waffe weg, da nicht PTB konform.

    RG 69 immer Stahl Trommel,

    RG 99 immer Zinkguss Trommel

    und RG 89 auch immer eine Zinkguss Trommel.

    Egal was geschrieben wird.

    MFG
    Canny

  • Nur RG69 sowie RG69N besitzt eine Stahltrommel.

    Die Modelle 89, 89N und 99, 99N verfügen über eine Zinkdruckgusstrommel.

    lg held :johnwoo:

  • Passen tuts, aber wenn man Erwischt ist im Schlimmsten Fall die Waffe weg, da nicht PTB konform.

    Oder es geht gleich richtig zur Sache und man hat zugleich noch eine Anzeige laufen falls man außerhalb seines Grundstückes damit erwischt wird!!
    Also Finger weg!

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe. Der RG 99 (N oder nicht N ist dabei egal) wurde von der PTB mit Gußtrommel abgenommen. Die Trommel ist ein relevantes Bauteil und darf nicht verändert werden, weil sonst die Zulassung hinfällig ist. In diesem Fall wäre demnach der umgebaute Revolver EWB-pflichtig, würde man mit so einem Teil erwischt, könnte man auch genausogut einen S&W 686 dabeihaben... :pinch:

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  • RG69N and RG89N have the same PTB, one is with zinc, other is with steel cylinder.

    So, I don't think changing a cylinder is any legal problem. These parts are interchangeable, or if it would be problem by PTB, they've could ordered to manufacture otherwise.

  • Hallo,

    das tauschen der Trommel ist ein Problem!
    Röhm hat das eine Zeit lang mal beim Luger 90 gemacht.
    Man kam dann aber wohl mit der PTB zu der einsicht das nicht nur die Nummer sondern auch das in der Zulassung geschriebene zählt.
    Hier, so Röhm, steht wohl genau geschrieben bei welcher Waffe eine Stahltrommel und bei welcher die Zinktrommel verbaut wurde.
    So hat mir Röhm das damals erklärt warum sie plötzlich den Trommeltausch nicht mehr gemacht haben.

    Bei den N Modellen soll das genauso sein. Hatte damals mal die Möglichkeit einer Stahltrommel im RG89N angefragt.


    Gruß Christian

    P.S. ansonsten ist das klein Problem, ausser das es auch 2 verschiedende Trommelwellen giebt die man auch ggf. tauschen muß, also rein vom Technischen ist es machbar.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ist bei Mechanik-Teilen oft so, nicht nur bei Waffen: passen tut vieles, nur erlaubt sein muß es auch... So hat mal ein Bekannter Ärger wegen einem Motorradauspuff gehabt - der hatte zwar eine Zulassung, aber leider für ein anderes Modell, war also für seine Maschine nicht zugelassen, da hätte er auch gleich eine Brülltüte dranfrickeln können. :P

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