KK erwerb ohne WBK....

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 6.512 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juli 2011 um 15:17) ist von Maxe92.

  • Hi ,
    Ich schieße seit 1 Jahr im Verein regelmäßig (2x in der Woche) KK bin 16 Jahre alt und langsam kommt doch hin und wieder der Wunsch nach der eigenen Waffe auf.
    Da die Vereinswaffen zwar von der Präzision top sind ,aber durch verschiedene Benutzer häufig verstellt werden (25m/50m/100m). Außerdem möchte ich hin und wieder gerne mit ZF auf die 100 Meter schießen.
    Das ist aber oft nich möglich ,da der Müßam eingestelte Diopter dann abgebaut erden muss und das ZF drauf und und und.....
    Daher dachte ich daran, ob es nicht möglich is,t ein eigenes KK zu erwerben (bzw vom Verein kaufen zulassen) und dann im Vereinstresor zu lagern (Daheim brauch ichs ja sowieso nicht....) und ob das möglich is dass Problem so zu lösen indem ich die Waffe wie eine Vereinswaffe "leihe" und nach dem ganzen Spaß danach wieder "abgebe"......meinen jugendjagdschein mache ich sowieso gerade daher kann das gewehr dan mit 18 und WBK übernommen werden.....

    hoffe ihr könnt mir helfen..... :thumbup:

    MfG
    Maxe ^^

  • Ich verstehe was du meinst. Das geht nur, wenn es ein anderer für dich kauft und auf seiner WBK nimmt um es in Absprache dann im Vereinsheim zu belassen. Dazu könnte man ein Abzugsschloss o.ä. einsetzen, um eine Fremdnutzung auszuschließen.
    Oder es ist ein Waffenhändler Vereinsmitglied. Er kann das dann eine Gewehr bestellen und es im Tresor des Vereines lassen. Das geht aber nur wenn der Verein einen zugelassenen Tresor hat und diesem Verfahren zustimmt.
    Kritisch ist die Lagerung von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, da ohne Sondergenehmigung keine KW in nicht dauernd bewohnten Gebäuden gelagert werden dürfen. Das trifft nicht zu, wenn im Gebäude jemand wohnt.

    Bei der heutigen strengen Auslegung des WaffG kannst nicht drauf hoffen per Ausnahme eine eigene WBK zu bekommen.

  • Ich denke, wenn du und dein Verein sich einig sind, dass die Waffe als "Vereinseigentum" aufbewahrt und versichert ist, steht dem Nichts im Wege.
    Nur denke ich, dass es dann nicht möglich ist, die Waffe "auf dem Papier" als dein Eigentum auszuweisen. Das wäre dann nur eine interne / private Abmachung.
    Würde (was jetzt nicht unbedingt realistisch sein muss) mit der Waffe z.B. eine Straftat gemacht werden, so müsste dann der Verein dafür gerade stehen.
    Der dieser hätte dann ja die sichere Verwahrung und Aufsicht über diese Waffe nachzuweisen. Sie fungiert somit als "Vereinswaffe". So als würdest du eine ausleihen.

    Möchtest eine eigene KK-Waffe (was ich Dir in diesem Falle raten würde) wirst du leider um ein Bedürfnisnachweis und eine WBK nicht herum kommen.
    Dann hast Du aber die Aufbewahrung und den Transport zu verantworten. Ich denke aber du wirst dann viel Freude daran haben ;)

    Würde sich meiner Meinung nach in deinem Fall "eher" rentieren.

    lg revolverheld :johnwoo:

  • Möchtest eine eigene KK-Waffe (was ich Dir in diesem Falle raten würde) wirst du leider um ein Bedürfnisnachweis und eine WBK nicht herum kommen.
    Dann hast Du aber die Aufbewahrung und den Transport zu verantworten. Ich denke aber du wirst dann viel Freude daran haben


    Darf er mit 16 noch nicht.

  • Das Problem ist das ich mit 16 keine WBK machen kann und ich weder Landeskader schieße oder sonst was ich schiß eigl. nur für mich.....
    das heißt ich kann keine WBK vor dem 18 Lebensjahr machen....

    mfG
    Maxe

  • auch wenn man es in jungen Jahren nicht glauben mag, 2 Jahre vergehen soooo schnell, leider...bleib locker, ich würde für einen minderjährigen i.A. keine Waffe kaufen/verwahren, müsste dann ja ständig mit zum Training...Sei doch froh das Du jetzt schon schiessen darfst, da fällt das warten halb so schwer!
    Gruss Ronny
    Nicht so oft Halbwissen als Grundlage ansetzen! ;)

    Haenel, what else?

  • Hallo Maxe,

    das alles hängt ganz von dem Verein ab in dem du aktiv bist. Sprich mt denen, die werden dir sicher helfen.

    Aber eine Sache habe ich noch anzumerken. In deinem Profil schreibst du das du 19 bist und studierst, das macht deine Auftreten hier nicht gerade glaubwürdig. Ich hoffe im realen Leben ist das anders.

    Übrigens, wenn du gerade deinen Jugendjagdschein machst werden sich deine Interessen sicher noch verlagern, da würde ich rein aus finanzieller Sicht erst mal auf den Kauf einer KK Waffe verzichten. Der Jagdschein kostet schon genug.

    Gruß aus der Nachbarschaft
    cz75

  • Hi
    wieso zum Training muss niemand wenn die Waffe dem verein gehört ...
    und Standaufsicht ist ja sowieso immer da....
    Ich würde ja gerne mit Vereinswaffen weiter schießen.
    Aber das kostet immer Zeit und wenn du ins schützen haus gehst und weißt
    " So jetz schieß ich erstmal ne viertelstunde Zf ein und verballer 5€ und dann kann ich erstwieder das schießen anfangen und wenn du fertig bist dan darfste erst wieder den Diopter einschießen..." :thumbdown:
    Dann hat man auch keinen Bock mehr.... :eeeevil:

    MfG
    Maxe

  • Und was spricht dagegen weiter mit dem Diopter zu üben ? Auf das Trainigsziel, also Verbesserung der Schießleistung hat die Zielart keinen Einfluß und auf den Spassfaktor auch nicht.

    Gruß
    cz75

  • So einfach ist das aus Sicht des Vereines auch nicht!

    Wenn Sie Dir Deinen Wunsch erfüllen, abgesehen davon dass Sie dadurch mehr oder weniger das WaffG umgehen oder aushebeln, dann wird ein Folgeproblem aufkommen.

    Einige Deiner Schützenkollegen werden auch Wünsche bezüglich Waffen haben, die aus Regelungs-Gründen nicht auf Ihrer WBK eingetragen werden können. Sobald diese Kameraden bemerken, dass es bei einem Jung-Mitglied ermöglicht wird, werden sofort die Wünsche an den Vorstand laut, genauso behandelt zu werden.

    Dann würde Letztendlich aus Deinem Schützenverein ein "Miet-Schiessstand" mit einem Sammel-Surium an Waffen. Ein vernünftiger Vorstand wird sich darauf nicht einlassen. Aufwand zu hoch, Unruhe unter den Schützenbrüdern zu gross, Eigentums-Frage bei Ausscheiden aus dem Verein Stressbehaftet!

  • cz75
    Im Prinzip nichts da hast du Recht.....aber du weißt ja wie das ist .... :whistling:
    Aber da du das Thema Diopter ansprichts...Die sind auf den gewehren fast genauso alt wie der Verein... ^^

    MfG
    Maxe


  • Dann würde Letztendlich aus Deinem Schützenverein ein "Miet-Schiessstand" mit einem Sammel-Surium an Waffen. Ein vernünftiger Vorstand wird sich darauf nicht einlassen. Aufwand zu hoch, Unruhe unter den Schützenbrüdern zu gross, Eigentums-Frage bei Ausscheiden aus dem Verein Stressbehaftet!


    Womit Wir schlussendlich ja wieder bei der Privatperson angekommen sind!
    jeder KK/GK-Schütze/Jäger hat hier die Prozedur des wartens auf die ersehnte WBK durch. Nachher denkt man, WOW, das gimg aber schnell! Ich hab mich auch wie ein Kind an Weihnachten gefreut als ich dann endlich bei Kettner in Berlin meine 9422 in Empfang nahm, nebenbei ein feines Teil ;)

    Haenel, what else?


  • Darf er mit 16 noch nicht.


    Wieso das? Es gibt doch eine Sonderregelung wenn man im Schießsport wirklich gut ist, kann man einen WBK mit unter 18 bekommen, die Eltern müssen für die Verwahrung sorgen.

    Meines Wissens muss man nur sehr sehr gut sein, aber keine Ahnung wo da die Abgrezung ist, ob gut im Kreis oder Landeskader?

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Also mal 16, mal 19. Mal keine WBK, mal WBK vorhanden. Was soll man da denn nun glauben, zumindest wenn es um eine sachliche Beantwortung der Fragen geht.

    @ Roman - ja, solche Ausnahmen für minderjährige Kaderschützen mit Talent hat es gegeben. Aber wie ich schon andeutete wird das heute wohl eher nicht mehr genehmigt werden. Leider stehen die Zeiten in Sschen Auslegung des WaffG eher auf streng, bzw. die zuständigen Sachbearbeiter fürchten Ärger und nutzen den ihnen zugebilligten Ermessensspielraum nicht. Ganz nach dem Motto - mache ich nichts, so kann ich keine Fehler machen.
    Daher werden Anträge von erlaubnispflichtigen Waffen an Minderjährige wegen fehlender persönlicher Eigung mit ziemlicher Sicherheit abgewiesen, das übrigens auch mit der Begründung, dass der Jugendliche seinen Wettkampfsport auch mit Vereinswaffen ausüben kann. Es spielt dann keine Rolle, dass diese Waffen alt sind, bzw. von anderenm Schützen dauernd verstellt werden. Denn gerade der erfahrene und gute Schütze sollte in der Lage sein, eine verstellte Zuelerinrichtug in kurzer Zeit auf seine Bedürfnisse einstellen zu können.

    Da das Stichwort fiel: Auch der Jungendjagdschein nutzt da wenig. Zwar kann schon der 14 jährige eine Ausbildung zum Jäger beginnen und diese dann ab 16 abschließen und seinen echten Jagdschein lösen, aber auch dieser gestattet den eigenen Waffenerwerb erst ab 18 (die Beschränkung endet automatisch ohne weitere Prüfung). Bis dahin muss er auch mit Leihwaffen jagen und darf nicht an Gesellschaftsjagten teilnehmen.

  • leute mal langsam.....ich habe gesagt das ich meinen Jugendjagdschein mache und dass ich dann die Waffe die im Verein gelagert wird mit 18 übernehmen kann.
    Das mit dem Alter hab ich vergessen zu schreiben das hat natürlich für verwirrung gesorgt....DAS IST DER ACCOUNT MEINES BRUDERS
    Ich wollte nicht extra nen neuen machen.
    Wer´s nicht glaubt der hat Pech gehabt.
    Ich wollte ja auch nur dei einfache Antwort ob das ganze Möglich ist weil ich nichts im WaffGes gefunden hab...

    aber trotzdem danke an die die mir geholfen haben....

    MfG
    Maxe´s Bruder......

  • Wenn mein kleines Brüderchen meinen Account benutzen und zusätzlich noch mit meinem (Nick)Namen (siehe erste Posts) unterschreiben würde, dann würde ich trotz seines Alters über weiterführende Erziehungsmassnahmen nachdenken.

    Nix für Ungut. Aber das ist ein ernstes Thema und wenn das alles so rüberkommt, was erwartest du, dass die Leute glauben sollen?
    (Hab mir das gestern schon verkniffen).