Gesetzgebung - Transport von Munition

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 5.526 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. September 2011 um 16:27) ist von Exo.

  • Hallo, und zwar muss ich mir bis zum 1 August mir meine Munition 17 Schachtel 9mm PAK Munition, vom Sprengplatz Grunewald abholen gehen, und ich wollte fragen wie ich die Transportieren soll?

    Zitat:

    Weiter weise ich darauf hin, dass ihr Mandant selbständig dafür Sorge zu tragen hat, dass die
    Gegenstände in der gesetzlich vorgeschriebene Art und Weise transportiert werden

    Heißt das nun das ich sie in einer Kiste Transportieren soll? Oder kann ich auch einen Rucksack nehmen?
    Ich sage mal so, dass wenn ich mir im Geschäft Munition kaufe gehe, dass ich sie ja auch nur
    in einer Tüte Transportiere.

    Vielleicht kann mir einer helfen danke

    SSW´s die ich habe: Reck Goliath, Hämmerli P26 Dark Ops, Röhm RG3, Hk P30, Walther P88, Geco P217, Walther PK380, RG89N, Weihrauch HW94
    SSW´s die noch kommen: Rg96, Walther - P22/P99 , Reck PP, usw......

  • Ergänzend dazu sollte man erwähnen: FALLS du die Waffe dabei haben solltest, ist es wichtig die Munition getrennt von der Waffe zu transportieren. Empfohlen wird, Munition in abschliessbaren Behältnissen zu transportieren. Sprich in einem Rucksack der mit einem Sicherheitsschloss verschlossen ist.

  • Ergänzend dazu sollte man erwähnen: FALLS du die Waffe dabei haben solltest, ist es wichtig die Munition getrennt von der Waffe zu transportieren.....

    Falls er eine SSW dabei haben sollte, wird er diese mit KWS führen! Also ist es egal, ob er die Munition in den Hosentaschen führt! Hier gilt das, was bereits HWJunkie zu der "Nicht-Führbarkeit" von Muntion im rechtlichen Sinne (WaffG) ausgeführt hat.

    Und FlamerDust wird nicht 17 Schachteln Kartuschen heimschleppen, und nur um zusätzliches Gewicht zu erhalten, eine ungeladene SSW im verschlossenen Köfferchen von Daheim mitnehmen, solte er keinen KWS besitzen!

    Und was empfohlen wird, ist zweitrangig! Es zählt im Falle einer Zufallskontrolle das Gesetz. Ausweis mitführen, damit das Alter nachgewiesen werden kann ..... und die Sache ist gegessen.

    Wenn ich vor Silvester zu Frankonia gehe, und ein grösseres Kontigent Kartuschen kaufe, wird das auf dem Wege zum Auto in eine Plastik-Tüte geworfen ...... und gut ist es!

  • Der Transport hat in Originalverpackungen rutschsicher im privaten Auto zu erfolgen. Bis 50 Kg Bruttomasse sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Da es sich nicht um schwere scharfe Munition handelt, ist das Gewicht wohl kaum ein Problem.

    @ HWJunkie - zwar gibt es keinen Tatbestand "Führen von Munition" jedoch stellt das immer einen Gefahrentransport dar, der selbstverständlich geregelt ist. 2005 hat man das zu Gunsten der Privattransporte entschärft und eine einfachere Regelung geschaffen. Aber auch wer Munition transportiert, muss dazu im waffenrechtlichen Sinne berechtigt sein. Hier ist allerdings nur Volljährigkeit gefordert.

  • Der Transport hat in Originalverpackungen rutschsicher im privaten Auto zu erfolgen. Bis 50 Kg Bruttomasse sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.....

    @ FloppyK und @ All:

    Wenn Wir gerade das Thema "Munitions-Volumen/-Gewicht" ansprechen:

    Es ist ja im WaffG eindeutig geregelt, wieviel Beispielsweise (von Berechtigten) Schwarzpulver im privaten Bereich gelagert werden darf etc.! Was sagt denn die Versicherung, wieviel Kartuschen-Munition in der eigenen Wohnung verwahrt werden darf?

    Im Falle eines Brandes, bei Abwesenheit des Wohnungs-Inhabers, ich betreibe mal worstcase-managment .......... es kommt zu "Einwirkungen" durch Kartuschen? Bei welcher Menge gilt das noch als "normale Bevorratung", oder gibt es Versicherungstechnisch einen Schwellenwert, bei dem "Herr Kaiser" den Zeigefinger hebt, dafür aber den Schadensersatz-Geldbeutel zulässt?

  • Solange es sich um erlaubte Lagermengen für die eindeutig erlaubte private Lagerung handelt, zählt das mit zum normalen Hausrat und ist auch so versichert. Ich kenne keine Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung, die das Risiko bei Sportschützen, insbesondere Wiederlader bzw. Vorderladerschützen ausnimmt.
    Aaaaber - wer einen Munition- bzw. Pulverschrank hat und ihn auch pflichtgemäß gekennzeichnet hat, könnte im Falle eines Hausbrandes eine Überraschung erleben. Es kann dann sein, dass die Feuerwehr dort nicht hinein geht. So ist es auch bei Häusern mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach passiert. Eben weil diese Anlagen in der Regel keine Notabschaltung haben und die Feuerwehr naturgemäß mit Wasser löscht, ist es bereits zu Stromschlägen bei den Einsatzkräften gekommen. Daher wird ja eine Notabschaltung dieser Anlagen gefordert, so dass die Kräfte ungefährdet arbeiten können. Das übertragt mal auf einen Raum mit großen Vorräten an Pulver oder Munition, gepaart mit dem Nicht-Fachwissen der Einsatzkräfte.

    Übrigens ähnlich wer mehrere Gasflaschen in der Garage lagert. War diese Menge oder Art der Lagerung unzulässig, wird die Versicherung Schwierigkeiten machen.

  • Kann einer die Menge in Zahlen sagen was man z.B. an P.A.K. Munition zuhause lagern darf oder hab ich das falsch verstanden?

  • Hallo Andy,

    nicht eine zulässige Höchstmenge, die man lagern darf. Sondern, wie weit Versicherungen mitspielen, wenn Beispielsweise ein grösserer Brandschaden entsteht?

    Versicherungen haben IMHO leider oft ein, nennen Wir es diplomatisch, unterschiedliches Verhalten zwischen dem in der Werbung gezeigten - und dem in der Realität :)

    In der Werbung kümmert sich der freundliche Versicherungsvertreter immer gerne um die Abwicklung ...... In der Realität prüft er manchmal erst, ob Du nicht unterversichert bist, Alles richtig angekreuzt hast, Alle Kauf-Belege noch einreichen kannst ..... und eben eventuell darum, ob Du nicht (nach Meinung des VDS) zuviel Munition aufbewahrt hast.
    Und das war mein Ansatz, ob es aus Versicherungstechnischen Aspekten eine Höchstmenge gibt. Was "üblich" ist, lässt sich ja weit dehnen! Der Gelegenheitsschütze wird 2 Schachteln Kartuschen schon als Jahresmenge ausreichend ansehen. Wir Beide würden über die 100 Kartuschen vermutlich eher lachen? :)

    Gruss
    Alfred

  • Kann einer die Menge in Zahlen sagen was man z.B. an P.A.K. Munition zuhause lagern darf oder hab ich das falsch verstanden?


    Es gibt keine Lagerbeschränkung von Patronen- oder Kartuschenmunition im Privatbereich. Lediglich das lose (aber in Orginalbehältern) Treibladungsmittel bei den Wiederladern bzw. Vorderladerschützen sind Lagerort und -Menge vorgeschrieben.
    Das ist aber von zulässigen Höchstmengen beim Transport zu unterscheiden.

  • Ich hole dieses Thema jetzt nochmal hoch da ich iwie nicht ganz durchblicke.

    Also ich besitze keinen KWS darum darf ich die Waffe ja nur ungeladen ohne Munition in einem abschließbaren Behälter transportieren. Hier würde ich an Silvester einfach den Waffenkoffer nehmen, an dem ich ein Vorhängeschloss habe.

    Jetzt gehts mir um die Munition. Muss die Munition ebenfalls in einem verschließbaren Behälter transportiert werden?
    Falls ja, darf ich beide Behälter (also z.B.: Waffenkoffer abgeschlossen mit Waffe, und Geldkassette abgeschlossen mit Munition) in ein und dem selben Rucksack mit mir rum tragen? Falls nein, darf ich die Munition einfach in den selben Rucksack, in dem auch der abgeschlossene Waffenkoffer ist legen?

    Oder muss ich da jemanden finden der die Munition (abgeschlossen oder auch nicht) für mich trägt???

    Eine weitere Frage ist die Aufbewahrung. Ich lese leider immer wieder unterschiedliches. Sobald ich das Haus verlasse muss die Waffe doch (getrennt von Munition?!) weggeschlossen werden. Hier würde doch ebenfalls der Waffenkoffer mit Vorhängeschloss in einem nicht abschließbaren Schrank reichen oder?
    Und wie muss ich die Munition aufbewahren? Ebenfalls abschließen? Und ist getrennt aufbewahren schon wenn der Waffenkoffer im einen und die Munition im anderen Schrank (selbes Zimmer) liegt?

  • Da auch Kartuschenmuntion nur ab 18 gehandhabt werden darf, ist sie vor Unbefugte - in diesem Fall minderjährige Hände - zu sichern. Der Transport von Munition ist außer bestimmter Höchstmengen nicht weiter regelementiert. Dei darf der Berechtigte auch in der Hosntasche stecken. Das muss allerdings Packungsweise erfolgen, da Transport immer nur in Originalverpackung zulässig ist.
    Es gibt keinen Tatbestand "Führen von Munition". Da zudem das Schießen - auch zu Silvester - ausschließlich auf umfriedeten Grund erlaubt ist, gibt es auch kein Führen von Waffe oder Munition.

    Generell muss man in diesem Zusammenhang Transport, Führen und Lagerung unterscheiden.

  • Das heißt im Klartext, dass ich die Waffe ungeladen und verschlossen in einem Rucksamt samt Munition (in Originalverpackung) transportieren darf?

    Und ich muss die Waffe vor unbefugten (Minderjährigen) schützen, also darf ich die Waffe geladen neben der Munition in meiner Wohnung liegen haben (wenn ich außer Haus bin), wenn diese Wohnung ausschließlich von mir bewohnt wird?!

  • Das heißt im Klartext, dass ich die Waffe ungeladen und verschlossen in einem Rucksamt samt Munition (in Originalverpackung) transportieren darf?


    Eine Originalverpackung ist meistens sogar unzulässig, weil diese nicht (mit einem Vorhängeschloss) o.ä. verschlossen werden kann. Einen Kabelbinder tuts zwar auch, ist aber für dauernden Gebrauch nicht praxisgerecht.
    Eine Waffe ist nicht zugriffsbereit zu transportieren, solange man keine Erlaubnis zum Führen dafür hat. Nicht zugriffsbereit bedeutet ungeladen und im verschlossenen Behältnis. Wie das zu erfolgen hat, bleibt dem Besitzer überlassen.
    Für Munition gibt es mit Ausnahme der Höchstmengen keine Regelungen, weil es kein Führen von Munition gibt.


    Und ich muss die Waffe vor unbefugten (Minderjährigen) schützen, also darf ich die Waffe geladen neben der Munition in meiner Wohnung liegen haben (wenn ich außer Haus bin), wenn diese Wohnung ausschließlich von mir bewohnt wird?!


    Eine geladene Waffe offen zu lagern ist keine gute Idee. Das kann Ärger geben. Aber im Sinne einen Selbstverteidigungsmittel muss sie natürlich geladen sein. Dann bleibt sie aber Mann.

  • Der Transport hat in Originalverpackungen rutschsicher im privaten Auto zu erfolgen.


    Wie denn auch sonst? Jede Kartusche einzeln in den Fußraum der Karre meines Kumpels geschmissen, aus der ich vorher die Fußmatten entferne?

    Tut mir leid, Freunde - bei aller gegebenen Vorsicht kann man auch überdramatisieren.

  • Zitat von »Exo«


    Das heißt im Klartext, dass ich die Waffe ungeladen und verschlossen in einem Rucksamt samt Munition (in Originalverpackung) transportieren darf?

    Eine Originalverpackung ist meistens sogar unzulässig, weil diese nicht (mit einem Vorhängeschloss) o.ä. verschlossen werden kann. Einen Kabelbinder tuts zwar auch, ist aber für dauernden Gebrauch nicht praxisgerecht.
    Eine Waffe ist nicht zugriffsbereit zu transportieren, solange man keine Erlaubnis zum Führen dafür hat. Nicht zugriffsbereit bedeutet ungeladen und im verschlossenen Behältnis. Wie das zu erfolgen hat, bleibt dem Besitzer überlassen.
    Für Munition gibt es mit Ausnahme der Höchstmengen keine Regelungen, weil es kein Führen von Munition gibt.

    Naja ich hab den Original Waffenkoffer (der HK P30) da ist eine öffnung für ein Vorhängeschloss, wo ich mittlerweile auch eins angebracht habe...man kann den Koffer zwar trotz Schloss einen kleinen spalt öffenen aber das reicht wohl nicht aus :/

    Zitat von »Exo«


    Und ich muss die Waffe vor unbefugten (Minderjährigen) schützen, also darf ich die Waffe geladen neben der Munition in meiner Wohnung liegen haben (wenn ich außer Haus bin), wenn diese Wohnung ausschließlich von mir bewohnt wird?!

    Eine geladene Waffe offen zu lagern ist keine gute Idee. Das kann Ärger geben. Aber im Sinne einen Selbstverteidigungsmittel muss sie natürlich geladen sein. Dann bleibt sie aber Mann.

    Aber in meine abgeschlossene Wohnung kommen ja keine Minderjährigen? Ausgenommen es handelt sich um minderjährige Einbrecher oO
    Also darf ich nichtmal in meinen eigenen 4 Wänden, wo kein Minderjähriger Zugriff drauf hat, die Waffe geladen im Schrank liegen haben, sondern muss sie ungeladen wegsperren? Also reicht die Haustür nicht als Sicherung einer legalen SSW..naja okay ^^

    Edit: Ich nutze jetzt einfach mal diesen Link und werde meine Waffe weiterhin im Wohnzimmer liegen haben, allerdings ohne Munition. Die Munition wandern jetzt in die unterste Schublade des Wohnzimmerschranks samt geladenen Magazin (sollte ja kein Problem sein da Magazin und Waffe getrennt gelagert werden) und als abschließbares einfaches Behältnis sehe ich jetzt einfach mal meine Wohnung samt Tür.

    2 Mal editiert, zuletzt von Exo (17. September 2011 um 16:46)