Haben Schalldämpfer für Softairwaffen kein F?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.243 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. April 2011 um 11:28) ist von Floppyk.

  • Hallo

    Ich habe mir heute bei Frankonia das Röhm Tac Four Co2-Gewehr bestellt. Das Gewehr hat scheinbar einen Laufmantel von ICS mit M14 Linksgewinde und Mündungsfeuerdämpfer drauf.

    Ich würde gerne einen Schalldämpfer montieren. Die herkömmlichen Schalis für LGs passen natürlich nicht weil die ein anderes Gewinde haben.

    Bei Ostheimer habe ich nun Schalldämpfer für Softairs gefunden, die auch erst ab 18 geliefert werden weil sie funktionsfähig sind.

    Nun steht aber nicht dabei ob die auch das F-Zeichen haben.

    Kann da jemand was zu sagen?

    Es geht um diesen Schalldämpfer:

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…roducts_id=1323

  • Hey Matthias!
    Ich denk, da muß kein :F: drauf, weil nur für freie Waffen, und der Waffe gleichgestell!
    Und das obligatorische Sprüchlein kann man ja auf dem Bild von Oste erkennen!
    Und deutscher Händler isser auch noch, inklusive "Frei-ab-18-Hinweis"!
    Grüütz

    EDIT fragt sich allerdings, wie denn Links- UND Rechtsgewinde passen sollen?!?!?! Oder hat sie da was übersehen 8| ?
    EDIT: EDIT hat die Bewertungen dazu gelesen, und weiß jetzt wie´s geht! :D 8o :thumbsup:

    Einigkeit und Recht auf Freibier!
    !!!POFF!!! :thumbsup: :thumbup: 8o

    Einmal editiert, zuletzt von Baller-Bub (28. April 2011 um 23:26)

  • Ich denk, da muß kein :F: drauf, weil nur für freie Waffen, und der Waffe gleichgestell!


    Und ich denke, gerade deshalb müßte DOCH ein "F" drauf sein. (Auf den Softairs ist ja auch ein "F")
    EDIT: "Spielzeug" unter 0,5J benötigt wiederrum KEIN "F", oder?
    Sorry, wenn ich mich irre.
    (Oder war das nur ein Tippfehler und sollte "ein" statt "kein" heißen?)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Fisher´s Sam (28. April 2011 um 23:49)

  • Zudem sind das meiste auch keine Schalldämpfer, sondern nur Atrappen ohne jegliche Dämpfungswirkung....einfaches Rohr mit Schaumstoff drin. Habe selber so ein Teil für eine MAC 11....

    Und das :F: ist auf den Schalldämpfern selber nicht erforderlich...das machen die Hersteller der richtigen SDs um darauf hinzuweisen dass die Dinger nur für freie Waffen benutzt werden dürfen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ein kleiner Hinweis. Wenn du nach schönen Schalldämpfern suchst, guck mal bei einem anderen bekannten Shop. Der bietet eine BREITE Palette von Schalldämpfern des Herstellers "sniper.mk" an. Einfach mal gucken. ;)

  • Das Thema hatten wir schon mehrfach. Ich habe deswegen auch einen Hersteller und Vertreiber vor einigen Monaten angefragt. Damals habe ich das sinngemäß schon mal in einem Fred hier geschrieben, aber gerne die Info nochmal. Meine Rechtsauffassung in Sachen SD hat er entsprochen.

    Handelt es sich um einen richtigen SD, so ist er prinzipiell erlaubnispflichtig. Es sei denn, er ist für freie Waffen konstruiert und entsprechend gekennzeichnet. Das :F: selbst hat für einen SD keine Bedeutung, weil das :F: Zeichen nur für Schusswaffen gilt mit einer Geschossenergier unter... kennen wir.
    Aber es muss die Zugehörigkeit zur freien Waffe ersichtlich sein. Daher schreiben die Hersteller sinngemäß drauf - "nur für F-Waffen..."
    Die quasi "Bindung" an einer freien Waffe ohne F könnte auch durch einen anderen Aufdruck - nur für Softair xy zulässig... - erfolgen.
    Das bedeutet aber auch, dass eine Kennzeichnung entfallen kann, wenn es sich nicht um einen SD handelt - da sind Kompensatoren an Vorsätze gemeint oder um SD, die konstruktiv nicht für erlaubnispflichtige Feuerwaffen dienen können - Deko halt, oder mit modellspezifischen Halterungen.
    Letztlich stellt der Aufdruck - nur für F-Waffen - auch Rechtssicherheit her. Denn jeder Hersteller will gerne Produktionsschritte sparen und würde so einen Aufdruck gerne weglassen, wenn nicht unbedingt nötig.

    Zur Vollständigkeit: Da jeder SD grundsätzlich den Schusswaffen gleichgestellt ist, ist eine Selbstherstellung, Bearbeitung oder Modifikation auch immer erlaubnispflichtig. Denn auch eine freie Schusswaffe darf die Privatperson in seinen wesentlichen Eigenschaften nicht bearbeiten. Ob nun er komplette Austausch der Innereien darunter fällt, mag man drüber streiten, denn ein reiner Laufwechsel an einer Schusswaffe ist auch nicht erlaubnispflichtig (vgl. Wechselsystem, Einstecklauf, Wechsellauf ect.). Allerdings müssen auch diese Wechelläufe u.ä. geprüft (Beschuss) und für die Waffe bestimmt sein.

    Aber vorab gilt immer, der SD muss auch ein solcher sein. Da es gerade im Softairbereich viele Attrappen auf dem Markt sind, kann man das gerne anzweifeln. An einer Softair gibt es mangels großem Gasdruck und Gasgeschwindigkeiten ohnehin nicht viel zu dämpfen. Das soll nicht heißen, dass ein D keinen Effekt hat, aber echte Schalldämpfung ist was ganz anderes.

    Anmerkung: Eine KK-Pistole schießt auf einem Schießstand (Unterstand oder Halle) unerträglich schrill und laut. Ohne Gehörschutz absolut nicht zu ertragen. Mit SD hat man eine stramme Luftpistole, die man problemlos ohne Gehörschutz schießen kann. Da übertönen die mechanischen Verschlussgeräusche und der Kugeleinschlag den eigentlichen Mündungsknall. Ein mir bekannter SD für KK bis .22 Magnum schafft 40 db Dämpfungsleistung.