Minderjähriger mit VS erwischt, wieviel Strafe droht?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 8.154 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2011 um 19:33) ist von HWJunkie.

  • Mein Cousin (15) wurde mit einer Rg600 Abends als er mit ein paar Freunden Vs abschoss von Polizisten "festgenommen"... Was passiert nun mit ihm? Er hat die Waffe von seinen Eltern bekommen, die allerdings nichts davon wussten, dass diese ohne KWS nicht zu führen ist und auch nicht das Vs verboten sind! Da er noch minderjährig ist nehme ich an er bekommt Sozialstunden etc.?! Was geschieht mit seinen Eltern???

    LG Pulli123

    Einmal editiert, zuletzt von Pulli123 (19. Januar 2011 um 19:20)

  • Was genau passiert kann dir vermutlich keiner sagen, aber ich denke der Junge wird im Gegensatz zu seinen Eltern eher glimpflich davonkommen. Sozialstunden etc.

    Erschwerend kommt wohl dazu, dass seine Eltern ihm die SSW geschenkt haben und deren Besitz definitiv erst ab 18 erlaubt ist

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Verdient hätten es manche sicherlich, allerdings (ich bin absolut kein Rechtsexperte) gehe ich eher von einer saftigen Geldbuse aus.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Er hat die Waffe von seinen Eltern bekommen

    Wie du ja sicher schon in dem anderen Thema (SSW mit 15) gelesen haben wirst war ja das alleine schon strafbar, stand da nicht etwas von bis zu 10.000€ Geldstrafe?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Der Junge und die Eltern sind doppelt fällig, einmal wegen der Waffe die ab 18 Jahren ist, zum anderen an Minderjährigen ausgehändigt und noch Schlimmer, er hatte VS die EWB und MES Plichtig sind.

    Das ganze wird nicht nur Teuer, sondern Haftstrafen sind nicht Ausgeschlossen. Da kann selbst ein guter Anwalt nichts mehr machen.

    Game over!

    MFG
    Canny

  • Da ist aber jemand in ein Fettnäpfchen getreten... wobei "mit Kopfsprung ins Fettsilo getaucht" die Sache wohl besser beschreiben würde :cursing:
    Wie dämlich sind manche Menschen eigentlich? :bash:

    Wer derart dreist auf die geltenden Gesetze pfeifft, der schreit imho regelrecht danach, dass die Justiz alle Geschütze auffährt!
    :knast:

    Recht so !

  • Woher hat er die erlaubnispflichtigen VS? Vielleicht von einem Weinbergbesitzer mit MES?
    Überlassen erlaubnispflichtiger Munition, schießen ohne Erlaubnis, führen eine Schusswaffe ohne Erlaubnis, Besitz von Schusswaffen, Besitz von erlaubnispflichtiger Munition.
    Hei, hei. Und sicher sind die Eltern als aufsichtspflichtiger Teil mit dabei. Zumindest werden die Eltern ihren Sprölling zu einigen Gängen zu Behörden und Anwalt begleiten müssen. Das wird teuer - aber auch für den, der ihm Waffe, Munition und die VS überlassen hat.

  • Was ist wenn man als Erziehungsberechtigter nur ein Einkommen von 1000 Euro/ Monat hat Wird dann das Bußgeld dementsprechend niedriger gesetzt?


    Daher hat man die Tagessätze erfunden. Der "Preis" eines Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Kann nicht gezahlt werden, wird ersatzweise Haft angeboten.
    So wird die gesamte Strafe von beispielsweisen 100 TS entsprechend aufgerechnet. Wenn ich nicht irre, sind 30 - 50 € pro TS der normale Satz.

  • 10.000 ist ja erschwinglich.. ne Spaß beiseite. Ich habe sowas hier gefunden:
    Gegen mich wird nun eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wurde auf 50,00€ festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1500,00 EUR. + die Verfahrenskosten die auch noch Tragen muss. Ich habe aber auch die Möglichkeit anstatt der 1500,00 EUR 30 Tage hinter Schwedische Gardinen zu gehen. 

    LG

  • Zu der Geldstrafe addieren sich noch Anwalts- und Verfahrenskosten und wenn man Pech hat, auch noch die Kosten der verlangten Gutachten. Da kann sich die Summe der Strafe leicht verdoppeln.

    Zitat

    Die Vs haben ihm wohl seine Kumpel gegeben... keine Ahnung wie die da ran gekommen sind, aber in Berlin ist ja alles möglich!


    Das wird die Staatsanwaltschaft dringend wissen wollen. Denn wenn ein Händler diese Dinger abgegeben hat, ist er seine Handelslizenz los. Ein anderer Berechtiger wird damit seine Erlaubnis verlieren. Besonders dumm, wenn dieser noch weitere Erlaubnisse in Form von WBK bzw. JS hat. Das ist dann alles weg , einschließlich der eingetragnenen Waffen!
    Somit wird wegen so einem kindlichen Leichtsinn und für Minuten des Spaßes jemand ruiniert werden. Auch wenn dieser mit der ungeprüften Abgabe selbst Schuld ist.

  • Also alleine das benutzen an Silvster in der Öffendlichkeit, kann bis zu 10.000 euro kosten + VS ohne EWB und MES Schein ergibt eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder bis zu 10.000 euro Geldstrafe. Was die Eltern wegen der Waffe betrift, konnte ich grade nichts finden, es dürfte sich aber dabei um eine Haftstrafe Handelen.

    MFG
    Canny

  • Zu dem Thema. dass dein Cousin das ja nicht gewusst hat....

    da gibts den häufigen Polizistenspruch " Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" man ist eben selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob sein Handeln strafrechtlich keine Auswirkungen hat

    dazu, dass du nicht weißt wo er die VS her hat, ich weiß nicht ob du das gelesen hast, wurde auch wieder gelöscht, aber ich habe kurz vor Silvester festgestellt, das man die ganz einfach im Baumarkt kaufen kann.[ EDIT : NEIN ich verrate nicht wo!!! ist ohne hin ein örtlicher Baumarkt, dens nur 1 mal gibt !!! ]

    das soll aber natürlich jetzt keine Anleitung sein, sondern nur ein Lösungsansatz wo die her kommen. Bin ich froh das ich die nicht gekauft habe.

    mfg

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

    Einmal editiert, zuletzt von emptY (19. Januar 2011 um 17:58)

  • hoffe sie bekomen für so was ne freiheitsstrafe (von mir aus auch auf Bewährung) was es nicht alles gibt! :sleeping:

  • Also mein Arbeitskollege wurde auch letztes jahr mit VS erwischt und er hat als Strafe 80 Tagessätze a 25 Euro bekommen.
    Ich denke da er erst 15 Jahre alt ist passiert da nicht viel aller höhstens Sozialstd. wenn überhaupt. Wenn ich ehrlich bin
    wurde mir mal mit 16 meine HW94 von der Polizei weggenommen und ca. 1bis2 Monate später konnte meine Mutter sie
    wieder von der Dienststelle abholen.

  • ja plan B der Junge wird am wenigstens strafe bekommen, die Freunde und die eltern werden einen guten anwalt benötigen!