Schiessen im Wald

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 13.193 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2011 um 00:58) ist von ALFHA1802.

  • Hallo,
    Da sich in einem anderen Thread hier das Thema ergeben hat, eröffne ich hier die Diskussion darüber, ob, wie und mit welchen Einschränkungen das Schiessen im Wald möglich ist.
    Ich persönlich bin stolzer Eigentümer von 0,5 ha Fichtenwald, ca. 40 Jahre alt (der Wald, nicht ich ;-)), und überlege selber einmal mit Bogen und Armbrust in den Wald zu ziehen, und dort auf verschiedene Entfernungen auf Ziele (Scheiben oder Kartons) zu schiessen.
    Dem Förster/Jagdpächter würde ich vorher Bescheidgeben, damit nicht der Verdacht auf Wilderei aufkommt.
    Da das Grundstück mein Eigentum ist, sollte das doch eigentlich kein Problem sein, oder? Potentielle Spaziergänger sollten, vorausgesetzt sie halten sich auf den Wegen auf (!!!) auch sicher sein, da der Wald relativ dicht ist, und somit die Pfeile das Grundstück nicht verlassen können.

    Was sagt ihr dazu? Kennt sich da jemand mit der genauen Rechtslage aus? Jetzt sind auch die Jäger unter uns gefragt!

    Eine Kuh macht Muh!
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  • Dosenschießer...wie Alt bist du? Softairschlachten...das schreit nach Illegal und 12 Jährige Kinder.
    @ Trueshot.
    Im allgemeinem würde ich sowas lieber lassen, und nur auf dafür vorhergesehen Plätze gehen (es müssten doch Bogenplätze oder sowas in der Art geben oder?)

  • Bleibt dennoch unzulässig, weil eine Gefährdung von Waldbesuchern nicht ausgeschlossen werden kann.
    Auch wenn es dem Waldbesucher per Hinweis nicht gestattet ist die vorgegebenen Wege zu verlassen, so kann man das dadurch nicht verhindern. Es ist immer mit Kindern oder dem Pilzsammler zu rechnen, der sich abseits von Wegen aufhält.
    Daher hat der Jäger auch eine besondere Verantwortung und auch eine Pflichtversicherung gegen Jagdunfälle.
    Da die Armbrust nach Anlage 1 WaffG einer Schusswaffe gleichgestellt ist, müsste sie auch der nötigen Führ- und Schießerlaubnis unterliegen.

  • Ein Kumpel macht in einem Wald mit seinen Freunden ab und zu Softairschlachten. Der Förster hätte nichts dagegem, sagte er, solange sie Bio BBs benutzen


    Auch verboten, auch wenn es der Förster erlaubt. Führverbot für Anscheinwaffen nach § 42a. Es ist kein umfriedetes Besitztum. Und ob der Förster das Hausrecht dort hat, bin ich überfragt.

  • Ohne Garanie der Richtigkeit, gebe ich mal mein bescheidenes Wissen weiter.
    Mit dem Bogen darfts Du dort Schießen solange keiner gefährdet wird. Da keine Waffe.
    Mit der Armbrust (gilt auch für Luftgewehre) nur wenn das Besitztum umfriedet ist und kein Geschoß die Umfriedung verlassen kann.
    Kannst Du auch selbst im WaffenG nachlesen oder hier mal "Schießen im Garten" usw. in die Suchfunktion eingeben.
    Gruß Leuchte

    Gruß Leuchte

    Das Geheimnis des Könnens, liegt im Wollen.

  • @ FloppyK: das is doch ein berechtigter Einwand von Beleuchter, ein Bogen wird nicht als Waffe eingestuft (im Gegensatz zur AB, da hast du Recht).
    Wie siehts das dann mit dem Bogenschiessen im Wald aus?
    Da dürfte ja dann eigentlich nicht einmal das Führverbot gelten.


    Ich seh schon, den Fred zu verlagern war ne gute Idee :rolleyes:

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  • Nein , es gibt kein Führverbot von Bögen, da es Sportgeräte sind.
    Armbrüste sind dagegen den Waffen gleichgestellt. ( Schießplatzpflicht)

    Bogenschießen ist daher so zu sehen wie Steine werfen.
    Auch dabei sollte man die Gefährdung des Umfeldes ausschließen.


    Frohes Neues


    Digl70

  • Bogen ist keine Waffe, richtig. Aber der Themenstarter erwähnte auch die Armbrust. Und die ist wegen der gespeicherten Energie ein zur Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand.

  • Ich glaube einige hier sollten sich erst mal den Teil des Waffengesetzes durchlesen wo es um die AB selber geht.Das Führen,der Erwerb,der Verkauf und auch die Herstellung einer Armbrust sind frei ab 18. Lebensjahr.

  • Also ich denke wir sind uns jetzt alle einig:
    Der vom Gesetz her ist die Armbrust eine Waffe (frei ab 18 )
    und der Bogen ein Sportgerät.
    Da das Schiessen mit einer Waffe im Wald zum Spass ja ohnehin nicht erlaubt ist, beschränke ich meine Frage nach dem Schiessen im Wald hiermit auf Bögen.
    So. Weiter gehts^^

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  • gespeicherten Energie

    aber eigentlich wird da ja nur Muskelkraft verwendet bei den Bogen, der Armbrust, dem Luftgewehr usw. nur wird sie halt gespeichert. fahrräder werden ja auch mit Muskelkraft angetrieben und sind für jeden (egal welches Alter) erwerbbar. Wenn Motorenkraft ins Spiel kommt wiederrum nicht. Könnte man ja auch bei Waffen machen :whistling:

  • aber eigentlich wird da ja nur Muskelkraft verwendet bei den Bogen, der Armbrust, dem Luftgewehr usw. nur wird sie halt gespeichert. fahrräder werden ja auch mit Muskelkraft angetrieben und sind für jeden (egal welches Alter) erwerbbar. Wenn Motorenkraft ins Spiel kommt wiederrum nicht. Könnte man ja auch bei Waffen machen :whistling:

    Bitte, wie das nun tatsächlich ist soll hier jetzt kein Thema sein. :thumbdown:

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  • Ich wollte nicht sagen das die Armbrust den Schußwaffen generell gleichgestellt ist.
    Was ich meinte ist , daß wenn man mit freien Waffen auf dem eigenen Grundstück schießen will.
    Muß man die gleichen Vorkehrungen treffen wie bei einem Luftgewehr.

  • Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1:
    Schusswaffen 1.
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    ...
    1.2
    Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1
    die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren
    Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung
    gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

  • Zitat


    Von digl70
    Ich wollte nicht sagen das die Armbrust den Schußwaffen generell gleichgestellt ist.
    Was ich meinte ist , daß wenn man mit freien Waffen auf dem eigenen Grundstück schießen will.
    Muß man die gleichen Vorkehrungen treffen wie bei einem Luftgewehr.

    Ja,das ist ja wohl selbstverständlich das als allererstes die Sicherheit steht.

  • Hi,

    umfiede doch einfach dein Grundstück, bau ein paar Schilder auf und dann kanns losgehen.....

    "Es gibt keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten!"