Moin,
ich kann von einer Witwe ein Weihrauch HW35 ohne F Zeichen (Herstellung vor 1970!!) bekommen. Das Problem ist aber, das LG ist in einer WBK eingetragen.
Jetzt wurde mir im Schützenverein gesagt, die Waffe könnte ohne Probleme ausgetragen werden und weiter verkauft werden, da diese vor 1970 gebaut wurde und nicht nachträglich umgebaut wurde (keine U Stemplung)
Daraufhin habe ich meinen Sacharbeiter bei der Polizei angerufen. Dieser meint aber, ein Luftgewehr welches einmal in eine WBK stand, wäre nicht mehr frei erwerblich--auch wenn diese vor 1970 hergstellt wurde!
Weiss da einer mehr?
Generell würde ich mich nicht sooo dahinter klemmen... aber das LG ist wie neu-- nicht ein fleckchen Rost und nicht der geringste Kratzer im Schaft--wie aus der Fabrik halt!