Befriedetes Besitztum

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.499 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juni 2010 um 14:27) ist von HWJunkie.

  • Hallo Forum
    Hätte mal eine Frage zum befriedetem Besitztum speziell bei/in Wohnwagen.
    Habe hier nichts gefunden,laut Wikipedia zählt auch ein Wohnwagen dazu.

    Wie sieht es da aus z.B. mit der Aufbewahrung von SW und Messern die unter das Führungsverbot fallen.

    Gelten da die gleichen Rechte,Vorschriften wie in einer Wohnung?


    Gruß Max

  • Zumindest bei Messern ist es logisch:

    In einem Wohnwagen wird auch gekocht, ergo braucht man zum Kochen auch Messer, drum dürfen die wohl mit.

    Ob nun Schusswaffen darin gelagert werden dürfen ist fraglich, da ja nicht der Safe aufgebrochen werden muss, sondern einfach der ganze Wagen gestohlen werden kann.

    Ein Wohnwagen gilt nichts als befriedeter Besitztum, indem man eine Schusswaffe erlaubnisfrei führen dürfte. Da gab es mal ein Urteil.
    Was anderes wäre, wenn Du den Wohnwagen auf einer von Dir gemieteten Parzelle eines Campingplatzes stehen hast.
    Dann ist diese Parzelle mit sicherlich Zaun drumherum ist sowohl befriedet als auch Besitztum.

    Verboten wäre aber klar ein Führen im Auto. Zum Transport muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Hallo,

    ich habe etwas gegooglet, aber auch keine eindeutige Antwort gefunden.
    Und befriedet ist ein Wohnwagen ja nicht, ausser Du baust einen Zaun drum rum, und selbst dann kann der, wie Lanam schon schreibt, ganze Wohnwagen gestohlen werden. Um sicher zu gehen, würde ich mich bei einer entsprechenden Behörde erkundigen.

  • wenn ich mich richtig erinnere (aber keine 100% garantie) dann gelten wohnwagen als behausung, ergo führerlaubnis und betreten durch behörden nur mit richterlichem durchsuchungsbeschluss und all das...aber war irgendwie nur so wenn es von vorn herein als wohn-vehikel gedacht war, ein grosser kombi in den man hinten eine matratze reingetan hat gillt nicht.

    wie gesagt, bin nicht mehr 100% sicher, aber irgend wie so war es...

    o
    L_
    OL
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  • Scheins dann doch abhängig,je nachdem wo man grade steht.
    Ein Rasthof an der Autobahn dürfte dann nicht dazu zählen.
    katha
    Mir gings um den Wohnwagen.Der ist ja ausschliesslich zum Wohnen gedacht.
    Gruß Max

  • Wenn der Wohnwagen oder Caravan zum wohnen gedacht bzw. eingerichtet ist, sehe ich keinen Grund, wieso es nicht das Selbe sein sollte, wie eine "befriedete Behausung". Mach Räder unter dein Haus (wie bei manchen Häusern der Amerikaner), und du kannst es auch wegfahren - das ändert allerdings immer noch nichts an der unverletzlichkeit deiner Wohnung usw... Also da würde ich mir keine Gedanken machen. Solange die Waffen vor dem Zugriff unberechtigter geschützt sind, und der Passus im WaffG steht, dass diese "Fahrzeuge, die zum Bewohnen gedacht sind" (Gedächtniszitat) der Wohnung gleichgestellt sind, ist das völlig legal.

    "Befriedeter Besitztum" spielt dann erst wieder bei der "benutzung" der Waffen eine Rolle...

    MfG

  • ein wohnwagen ist kein terrain.... es können nur grundstücke eingefriedet werden.... bzw. fällt diesen bei einer umzäunung diese eigenschaft zu... ein wohnwagen hingegen ist eine bewegliche sache...

  • Wenn der Wohnwagen oder Caravan zum wohnen gedacht bzw. eingerichtet ist, sehe ich keinen Grund, wieso es nicht das Selbe sein sollte, wie eine "befriedete Behausung". Mach Räder unter dein Haus (wie bei manchen Häusern der Amerikaner), und du kannst es auch wegfahren - das ändert allerdings immer noch nichts an der unverletzlichkeit deiner Wohnung usw... Also da würde ich mir keine Gedanken machen. Solange die Waffen vor dem Zugriff unberechtigter geschützt sind, und der Passus im WaffG steht, dass diese "Fahrzeuge, die zum Bewohnen gedacht sind" (Gedächtniszitat) der Wohnung gleichgestellt sind, ist das völlig legal.

    "Befriedeter Besitztum" spielt dann erst wieder bei der "benutzung" der Waffen eine Rolle...

    MfG


    es geht bei der be- bzw. einfriedung lediglich ums grundstück.... nicht um das was draufsteht.....

  • D.h. also man könnte auch in seiner Wohnung Probleme bekommen weil das Grundstück auf dem das Haus steht nicht " befriedet " ist ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • D.h. also man könnte auch in seiner Wohnung Probleme bekommen weil das Grundstück auf dem das Haus steht nicht " befriedet " ist ?


    Joachim


    nun wirds diffizil.... solange wie die wohnung gegen willkürliches betreten gesichert ist, wirst du keine probleme bekommen.... beim wohnwagen hingegen wird lediglich der tatbestand des hausfriedensbruchs erfüllt, wenn da eine unerwünschte person sich aufhält...

  • Wohnwagen = Haus = ohne KWS erlaubt, wenn keine Kinder Zugriff darauf haben.


    Über die Grenze ins Ausland würde ich damit aber nicht fahren.... also schön in Deutschland Campingurlaub machen.


    ist doch ausgemachter Dummfug ... basiert wahrscheinlich darauf, das Otto-Normal-Verbraucher meint er würde ein Haus kaufen

    Rechtlich ist es jedoch so, daß du das Grundstück kaufst mit allen nicht beweglichen Gegenstände drauf (und damit auch das Haus, da es nicht beweglich und deshalb immobil ist)

    Ein Wohnwagen ist aber mobil und deshalb nicht zum Grundstück gehörend. Selbst wenn das Grundstück eingezäunt ist, kann der Wohnwagen bewegt und abtransportiert werden und deshalb ist die Lagerung und Führung von SSW darin grundsätzlich nicht zulässig. Grundsätzlich, weil wenn dir das Grundstück gehört oder du die Erlaubnis des Eigentümers hast, dann darfst du SSW darauf ohne KWS führen.

    Im Haus = befriedeter Bereich eines Grundstückes (da das Haus untrennbar mit dem Grundstück verbunden da immobil) ist das Führen und lagern erlaubt, wenn dir das Grundstück gehört und/oder du die Erlaubnis des Eigentümers hast erlaubt.


  • ist doch ausgemachter Dummfug ... basiert wahrscheinlich darauf, das Otto-Normal-Verbraucher meint er würde ein Haus kaufen

    Rechtlich ist es jedoch so, daß du das Grundstück kaufst mit allen nicht beweglichen Gegenstände drauf (und damit auch das Haus, da es nicht beweglich und deshalb immobil ist)

    Ein Wohnwagen ist aber mobil und deshalb nicht zum Grundstück gehörend. Selbst wenn das Grundstück eingezäunt ist, kann der Wohnwagen bewegt und abtransportiert werden und deshalb ist die Lagerung und Führung von SSW darin grundsätzlich nicht zulässig. Grundsätzlich, weil wenn dir das Grundstück gehört oder du die Erlaubnis des Eigentümers hast, dann darfst du SSW darauf ohne KWS führen.

    Im Haus = befriedeter Bereich eines Grundstückes (da das Haus untrennbar mit dem Grundstück verbunden da immobil) ist das Führen und lagern erlaubt, wenn dir das Grundstück gehört und/oder du die Erlaubnis des Eigentümers hast erlaubt.

    sagte ich bereits....

  • im inneren des wohnwagens ist führen dennoch auch ohne kws gestattet. stand jedenfalls im lexikon. ich find den artikel nur gerade nicht weil ich...nunja, weil ich gegenwärtig im lexikon NICHTS finde^^

    o
    L_
    OL
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  • OT:

    The_10tacle, wenn du dich für etwas bedanken möchtest, kannst du einfach die Bedanken-Funktion nutzen.

    Des Weiteren noch mal der Hinweis für dich (und einige andere):
    Vollzitate, vor allem vom direkt vorausgehenden Post sind kontraproduktiv, grade wenn man nicht auf einzelne Punkte eingeht und nur eine Zeile drunter schreibt. Zwischen Zitat und Signatur geht dein Schreiben unter. Bei der neuen Forensoftware wird außerdem das Zitat mit der zitierten Stelle verlinkt, sodass man theoretisch gar keinen Text im Zitatfeld braucht, sondern nur den Link verwenden kann.

    Außerdem brauchst du in einem Forum nicht direkt jede neue Antwort eines Themas kommentieren.

    Wenn du dir deiner Idee so sicher bist, dann schreib den entsprechenden Gesetzestext dazu. Oder ist dieser in deinen vielen "...." versteckt?

    Betreffend deiner Posts am Freitag, 25. Juni 2010 um 00:07 Uhr und 00:10 Uhr:

    Wenn du innerhalb von fünf Minuten auf die "Bearbeiten" Schaltfläche klickst, steht unter dem Beitrag nicht einmal vermerkt, dass du diesen geändert hast.

    katha: Ich finde dazu auch nichts im Lexikon. Weder über die Software, noch über Google ;( Suchbegriffe waren "Wohnwagen" und "Wohnmobil" in Kombination mit KWS.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

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  • wenn alles fehlschlägt fragen wir floppy ;D

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    OL
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  • Aus der Broschüre "Waffenrechtliche Grundlagen" des Polizeipräsidiums Münster. Klick, Seite 5

    Zitat

    Zu den Wohnräumen gehören neben Wohnungen auch ................, wie auch Wohnwagen.
    Nicht hingegen die Schlafkoje des LKW oder der PKW mit Campingausstattung.

    Andreas