Hallo Forum
Hätte mal eine Frage zum befriedetem Besitztum speziell bei/in Wohnwagen.
Habe hier nichts gefunden,laut Wikipedia zählt auch ein Wohnwagen dazu.
Wie sieht es da aus z.B. mit der Aufbewahrung von SW und Messern die unter das Führungsverbot fallen.
Gelten da die gleichen Rechte,Vorschriften wie in einer Wohnung?
Gruß Max