Unbekannte Schreckschusswaffe

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 7.027 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2003 um 21:25) ist von svenni.

  • Hola zusammen!
    Hab vorgestern den keller von meinem verstorbenen Opa aufgeräumt, und inner Ecke eine mir unbekannte Gas? Schreckschusswaffe? gefunden.
    Sie ist komplett brüniert, und für ihre Maße (10,2 cm lang) sehr schwer!
    Auf dem Lauf ist der Firmenname Gerstenberger & Eberwein, Germany, eingraviert, auf dem Griffstück steht auf der einen Seite EM-GE, auf der anderen Seite: Modell 6A.
    So wie es aussieht, ist das Kaliber 6mm, und sie hat ein 5- Schuss Magazin, dass vorne unter den Lauf gesteckt wird, und hinten am Ende der Pistole wieder herauskommt!
    Hab das Internet schon durchforstet, aber keine Hinweise zu dieser Pistole gefunden!

    Werd die nächsten Tage eventuell mal Bilder von dieser Pistole hier rein stellen, bis dahin hoffe ich jedoch, dass jemand von euch Infos zu dieser Pistole hat! Links zu Bedienungsanleitungen wären auch nicht schlecht (das Teil hat nämlich zwei interessante verstellbare Bolzen, dessen Bedeutung ich noch nicht herausgefunden habe!)

    In dieem sinne!

    Lui

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • @D.U.:

    frag doch die von umarex...

    (der beiname steht im letzten umarex-gaspistolen-katalog, als erklärung: nicht nur bei winzern sehr beliebt)

    Einmal editiert, zuletzt von Eyken (17. Januar 2003 um 15:56)

  • Auf Weinbergen gibt es immer Vögel die sich über die Trauben hermachen, vor allem Stare...Zur Abwehr wurden schon im 19 Jhd. Schreckschusspistolen eingesetzt...Da sie klein und handlich ist, eignet sie sich für diese Aufgabe gut...Es gab ja auch eine Pistole mit dem Namen Starterpistole...jetzt rate mal warum die so heißt ???

  • Also die Bilder die ihe hier reingestellt habt, passen sehr gut zu meiner Pistole, soll heißen, sie sieht denen sehr ähnlich! Nur ist sie halt nicht von Röhm (ständ dann ja drauf) sondern von Gerstenberger & Eberwein!

    Hab in einem englischen Forum noch ein paar Infos dazu gefunden, z.B dass die Firma schon ab 1939 noch unter dem Namen Moritz & Gerstenberger Waffen aller Art produzierte, nach dem 2. WK den Namen in Gerstenberger & Eberwein änderte, und ab den 60gern unter dem Namen Em-Ge weiter produzierte!

    Weitere Infos hab ich leider nicht, auch hinsichtlich der Frage, ob diese Waffe einen Sammlerwert besitzt, aufgrund ihres anscheinend schon hohen Alters!
    Also, über mehr Infos wär ich euch sehr dankbar!

    Lui
    :huldige:

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Und noch wieder ne sache!
    kann auf dieser Em-Ge 6A weder das PTB- zeichen, noch eine PTB- Nummer finden! Auch ein Beschussstempel, etc ist nirgendwo zu finden (gabs das damals überhaupt schon)!
    Ein möglicher Grund könnte sein, dass die Waffe aussem Amiland reimportiert wurde, da Gerstenberger & Eberwein bis zu den 60 intensiv nach Amerika exportierte!
    das Fehlen der PTB- Nummer bedeutet aber doch, dass ich die Waffe ohne einen Waffenschein gar nicht besitzen darf, obwohl es nur eine Schreckschuss- waffe ist, oder?

    Lui :(

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Also der Röhm RG3 kommt sie am nächsten!
    Verkaufen werd ich sie ganz sicher nicht, wenn sie schon so alt ist!
    Aber was passiert, wenn man mich mit dieser Pistole erwischt?
    Ich trage meine Schreckschusswaffen natürlich nicht in der Öffentlichkeit, aber ich darf diese Pistole ja noch nicht mal bei mir zu Hause haben, oder?

    Lui :cry:

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Wenn die Pistole kein PTB hat, dann hast Du ein Problem!!

    Hier mal ein Auszug aus meinem Bericht über die Perfecta-Pistole:

    Die beiden Perfecta-Modelle aus den 1960er Jahren, die auf den Fotos zu sehen sind, trugen, wie beschrieben, keine PTB-Kennzeichnung. Diese ist in Deutschland seit 1969 Pflicht. Der Paragraph 22 WaffG. und die 3. Verordnung regeln die Freistellung von Gas- und Alarmwaffen. Die Bauartprüfung erfolgt bei der „Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt“, kurz „PTB“. Der Altbesitz hätte bis 1976 angemeldet werden müssen. Gemäß §59 Abs. 1 WaffG. hatte, wer am 1.3.1976 die tatsächliche Gewalt über erlaubnispflichtige Schusswaffen ausübte, diese Waffen bis zum 1.6.1976 bei der zuständigen Behörde anzumelden. Zum Nachweis der Anmeldung stellte die Behörde eine Waffenbesitzkarte aus, sofern der Anmeldende die erforderliche Zuverlässigkeit besaß.

    Nach Ablauf der Anmeldefrist (1.6.1976) darf die tatsächliche Gewalt über anmeldepflichtige, jedoch nicht angemeldete Waffen nicht mehr ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man zum Besitz der Schreckschusswaffen ohne PTB-Kennzeichnung ein Bedürfnis benötigt. Ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze entfällt bei Schreckschusswaffen. Eine Alternative wäre noch § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG. Dann müsste man glaubhaft machen, als Waffensammler wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein, oder durch den Erwerb von Schusswaffen eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern. Wie soll man das bei Schreckschusswaffen herleiten? Die Anforderungen für den Erhalt einer WBK für Sammler sind als außerordentlich schwierig und kostenintensiv zu bezeichnen.

    Unverzüglich nach dem Auffinden der beiden alten Perfecta-Pistolen hatte ich als gesetzestreuer Bürger diese bei der zuständigen Kreispolizeibehörde gemeldet, um mich nicht dem Straftatbestand des illegalen Waffenbesitzes schuldig zu machen. Aufgrund der oben geschilderten Rechtslage wurde ich von der Behörde ultimativ aufgefordert, die beiden Pistolen, zusammen mit weiteren alten Fundstücken, vom Büchsenmacher vernichten zu lassen, und darüber einen Vernichtungsnachweis vorzulegen. Dieser Aufforderung bin ich selbstverständlich, wenn auch schweren Herzens, nachgekommen. Es bleibt festzuhalten, dass es in Deutschland nahezu unmöglich ist, eine legale Sammlung alter Signalwaffen ohne PTB-Kennung aufzubauen und weiterzuführen. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das deutsche Waffengesetz meines Erachtens keiner Verschärfung bedarf, da die illegalen Waffen naturgemäß nicht reglementiert werden können und restriktivere Gesetze somit nur den ohnehin gesetzestreuen Bürger treffen. Vor der Vernichtung der Pistolen habe ich diese natürlich noch ausgiebig fotografiert und katalogisiert, wie in diesem Bericht zu sehen ist. - Nach diesem weitschweifigen Ausflug in die Abgründe des deutschen Bürokratismus, wende ich mich nun wieder der Perfecta-Geschichte zu. Ab jetzt nur noch mit PTB-„Segen“.

  • Ja genau ralph, das ist sie!
    Woher hast du das Bild? Hast du ne Homepage zu dieser Pistole gefunden?

    @Para + Gunimo

    Wenn ich sie in meinem hintersten Schrank verstecke, und sie niemandem anders zeige, und sie evntuell mal auf unserem abgeschirmten Privatgrundstück zum testen anschiesse, da dürfte doch keiner ein problem mit haben, oder?
    Oder meint ihr, ich müßte wirklich so rigoros sein, und das schöne Stück vernichten?

    Ach wat solls, ich brech mein Studium ab, geh zur Polizei, und dann darf ich sie ja behalten :ngrins:

    Lui

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Lui:

    wenn du so sehr an der waffe hängst, beantrag ne wbk(oder bist du etwa vorbestraft?)

    wenn du vielleicht einen freund hast, der eine besitzt, lass ihn doch die waffe aufbewahren!

  • Zitat

    Original von Lui
    @Para + Gunimo

    Wenn ich sie in meinem hintersten Schrank verstecke, und sie niemandem anders zeige, und sie evntuell mal auf unserem abgeschirmten Privatgrundstück zum testen anschiesse, da dürfte doch keiner ein problem mit haben, oder?
    Oder meint ihr, ich müßte wirklich so rigoros sein, und das schöne Stück vernichten?

    Ach wat solls, ich brech mein Studium ab, geh zur Polizei, und dann darf ich sie ja behalten :ngrins:

    Lui

    Solange die Waffe in deinem Besitz ist bleibt es Illegaler Waffenbesitz. In diesen fall würde ich wirklich rigoros sein und es so machen wie Gunimo sagte auch wenn es schade ist.

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Original von Lui
    @Para + Gunimo

    Wenn ich sie in meinem hintersten Schrank verstecke, und sie niemandem anders zeige, und sie evntuell mal auf unserem abgeschirmten Privatgrundstück zum testen anschiesse, da dürfte doch keiner ein problem mit haben, oder?
    Oder meint ihr, ich müßte wirklich so rigoros sein, und das schöne Stück vernichten?

    Ach wat solls, ich brech mein Studium ab, geh zur Polizei, und dann darf ich sie ja behalten :ngrins:

    Lui

    ...tja, dann solltest Du nicht in einem öffentlichen Internetforum so viel "Werbung" machen. Ich bin sicher, dass Du uns spätestens morgen berichten wirst, dass Du das Teil total zersägt hast und die Bruchstücke im Altmetall entsorgt hast, gell...:smash:

    Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied... :))

    gunimo

  • Zitat

    Original von Eyken
    Lui:

    wenn du so sehr an der waffe hängst, beantrag ne wbk(oder bist du etwa vorbestraft?)

    wenn du vielleicht einen freund hast, der eine besitzt, lass ihn doch die waffe aufbewahren!


    Eyken,

    ...wer sinnentnehmend lesen kann, der ist klar im Vorteil! :));D

    Versuche es nochmal:

    Nach Ablauf der Anmeldefrist (1.6.1976) darf die tatsächliche Gewalt über anmeldepflichtige, jedoch nicht angemeldete Waffen nicht mehr ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man zum Besitz der Schreckschusswaffen ohne PTB-Kennzeichnung ein Bedürfnis benötigt. Ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze entfällt bei Schreckschusswaffen. Eine Alternative wäre noch § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG. Dann müsste man glaubhaft machen, als Waffensammler wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein, oder durch den Erwerb von Schusswaffen eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern. Wie soll man das bei Schreckschusswaffen herleiten? Die Anforderungen für den Erhalt einer WBK für Sammler sind als außerordentlich schwierig und kostenintensiv zu bezeichnen.