Wiederladeschein ohne eigene WBK?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 9.823 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2010 um 19:02) ist von Kentucky.

  • Tach,

    wieder mal ne blöde Frage ausm Verein :)

    Ist es möglich eine Wiederladegenehmigung ohne eine eigene WBK zu bekommen?

    Die Wiederladegenehmigung bezieht sich ja meines Wissens nicht nur auf die Kaliber in der eigenen WBK, sondern allgemein auf Patronenmunition.
    Wie ist es jetzt wenn man gar keine WBK hat, sondern nur eben die Erlaubnis möchte, Patronenmunition herzustellen?

    Der andere Kram wie z.B. Lagerung und Sicherheitsvorschriften mal aussen vor, das ist ja eh klar.

    Der Besitz von Munition (was ja zwangsläufig nötig ist wenn man die Dinger selber macht) ist ja eigentlich an das Bedürfnis gekoppelt.

    Ja ich weiß, was macht ein Mensch ohne Knarre mit Munition........ :)

    Das Ganze ist eher eine theoretische Sache, obwohl manche Vereinskollegen ohne WBK schon sowas in Erwägung zogen um für Schützenkollegen gelegentlich Spezialladungen fertigen zu können.

    Also was meinen die Experten?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ist es möglich eine Wiederladegenehmigung ohne eine eigene WBK zu bekommen?


    Uneingeschränktes Ja.
    Der "Pulverschein" hat mit dem Waffenrecht nicht zu tun. Es muss auch lediglich die Vereinsmitgliedschaft (diesmal nicht Verband) von mindestens 6 Monaten und das regelmäßige Schießen mit VL und/oder Großkaliber bescheinigt werden.
    Allerdings ist das Mindestalter 21 zur Teilnahme an dem Lehrgang.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Die Wiederladegenehmigung bezieht sich ja meines Wissens nicht nur auf die Kaliber in der eigenen WBK, sondern allgemein auf Patronenmunition.
    Wie ist es jetzt wenn man gar keine WBK hat, sondern nur eben die Erlaubnis möchte, Patronenmunition herzustellen?


    Ja, ist tatsächlich so. Wer einen Pulverschein hat der das Wiederladen zulässt, darf alle Kaliber herstellen. Das hat nichts mit der WBK zu tun.
    Da Munition nun aber zum WaffG zugehörig ist, findet sich in:

    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
    ...
    (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

    Zusätzlich findet sich im SprengG:
    SprengG § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang

    (1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Der andere Kram wie z.B. Lagerung und Sicherheitsvorschriften mal aussen vor, das ist ja eh klar.

    Der Besitz von Munition (was ja zwangsläufig nötig ist wenn man die Dinger selber macht) ist ja eigentlich an das Bedürfnis gekoppelt.
    Ja ich weiß, was macht ein Mensch ohne Knarre mit Munition........ :)


    Jein, wie schon oben erklärt.
    Die Herstellung (wiedergeladener) Munition ohne eigene Waffe macht Sinn, denn somit ist das schießen mit fremden Waffen, wie Leihwaffen aus dem Verein oder von anderen Schützen preiswert möglich., Ob der Waffenbesitzer das zulässt, steht auf einem anderen Blatt.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Das Ganze ist eher eine theoretische Sache, obwohl manche Vereinskollegen ohne WBK schon sowas in Erwägung zogen um für Schützenkollegen gelegentlich Spezialladungen fertigen zu können.


    Nein, nein. Nicht nur theoretisch. Ich habe damals auch meine Erlaubnis nach § 27 SprengG (der Pulverschein) weit vor der WBK gehabt. Das habe ich damals gemacht um die einjährige Wartezeit zu überbrücken.
    Schließlich gibt es Vorderladerschützen mit freien VL, die auch keine WBK haben, brauchen aber der Pulverschein um das Schwarzpulver zu erwerben. Üblicherweise macht man einen Kombikurs, so dass nicht selten beide Erlaubnisse in dem Schein stehen.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Also was meinen die Experten?

    Gruß K.


    Ein bissl' weiß ich davon :))

    Noch ein Wort zu den Kursen.
    Wenn wir das Gewerbliche weglassen, gibt es drei Teilbereiche in der Erlaubnis. Wiederladen, Vorderlader und Böllern. Letzteres ist reine Traditionssache und wird nicht überall praktiziert und daher ist es schwieriger ein Bedürfnis dafür zu bekommen. Wiederlade- und VL-Kurse finden zusammen an einem Wochenende statt. Sie sind im Gegensatz zur Waffensachkunde mehr praktisch bezogen und weniger theoretisch. Also im Prinzip genau umgekehrt wie der Lehrgangsinhalt zur WSK.
    Leider finden die Kurse weniger häufig statt und sind wegen der erhöhten Behördenaufwandes und der Pflichtversicherung des Lehrgangsträgers teurerer als eine WSK. (Behörde hat Pflichtbeisitz und der Träger muss das (teuer) bezahlen.)
    Insgesamt halte sie für einfacher als eine WSK. Auch der Lernaufwand ist erheblich kleiner.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (29. Dezember 2009 um 02:26)

  • Alles klar, danke für die detailreichen Infos.

    Dann werd ich das mal so weitergeben. Unser örtlicher Büma hält nämlich im März einen solchen Kurs und da werden sich aufgrund dieser erfreulichen Infos auch sicher viele Leute aus unserem Verein dazugesellen.

    Ein Kollege fragte mich gestern beim Training auch wieviel man so ungefähr für die Wiederladeausrüstung ausgeben muss um vernünftig arbeiten zu können.

    Ich hab mal geguckt wie die Preise momentan sind und bin auf ca. 500-700 Eier gekommen.

    Ich kenn mich aber leider nicht wirklich aus und weiß nur theoretisch was man alles braucht.

    Kommt meine Vermutung in etwa hin?

    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ein Kollege fragte mich gestern beim Training auch wieviel man so ungefähr für die Wiederladeausrüstung ausgeben muss um vernünftig arbeiten zu können.

    Ich hab mal geguckt wie die Preise momentan sind und bin auf ca. 500-700 Eier gekommen.


    Ja das kommt in etwa knapp hin. Rechne mit:

    Unbedenklichkeitsbescheinigung ~ 40 €
    Kurs ~ 180 €
    (Fahrt & Übernachtung?)
    Beantragung der Erlaubnis ~ 100 €
    Das sind dann schon mal rund 320 € bis zum grünen Heftchen

    Eine brauchbare Ausrüctung mit einer Einstationenpresse, die auch für Langwaffenhülsen stabil genug ist incl. einem Matrizensatz rechne mit rd. 500 €.
    Was Du brauchst habe ich mal hier als sinnvolles Minimum in einer Übersicht zusammengestellt:

    http://www.pulverschein.de/Ausrustung.pdf

    Es ist sinnvoll mit einer Einstationenpresse zu beginnen. Man merkt aber bald, dass eine größere Anzahl Kurzwaffenpatronen darauf sehr viel Mühe machen. Immerhin fasst man jede Hülse 4 mal an. (Beachte die Videoanleitungen auf meiner Seite.) Spätestens bei einer Tagesproduktion von ca. 250 Patronern hat man dann auch für eine Woche genug getan. So sehnt man sich schnell nach einer Mehrstationenpresse. Der König ist da Dillon. Sie kostet ladefertig mit Hülsensorter gute 900 €, aber dafür schafft man gut 800 Patronen in einer Stunde. Die vormals angeschaffte Einstationenpresse ist keinesfalls überflüssig. Sie dient dann für seltene Kaliber bzw. Langwaffenpatronen. Auch kleine Testserien zum Ausprobieren neuer Laborierungen leistet sie wertvolle Dienste. Denn für Kleinigkeiten lohnt es nicht eine Dillon neu einzustellen. Denn die Umrüstung einer Dillon ist zeitaufwändig und teuer. Das geht dann einfacher mit einer kleinen Presse. Für letztere kostet ein neuer Matrizensatz pro Kaliber 35 € (LW) oder 60 € (KW) plus 10 € Hülsenhalter.
    Diese Teile sind keine Verschleißteile. Achtet man drauf dass diese nicht rosten, halten sie ein Leben lang.

    Aber Achtung: So verlockend eine große Produktionsmenge auch ist, man darf die Muntion nicht im gewerblichen Sinne verkaufen. Auch die Abgabe an Vereinskollegen ist nicht ratsam, denn man haftet für Fehler. Das für den Fall wenn man sich die Investition wieder "refinanzieren" will. Gegen einen gemeinsamen Kauf einer Ausrüstung spricht aber nichts dagegen, solange alle die daran arbeiten auch dazu berechtigt sind.

  • Ja nee, verkaufen ist klar. Wenn dann eh nur fürn Eigengebrauch und intern fürn Verein.
    Wir haben aktuell Einen im Verein, der zum Selbstkostenpreis (also etwas günstiger als Fabrikmunition) für uns die Patronen lädt.
    Allerdings reizt es viele, selber an den Ladungen rumzuprobieren. Deshalb werden sich wohl einige für den Kurs im März anmelden.

    Evtl. kaufen wir dann gemeinsam die Ausrüstung und richten ein "Wiederladekämmerlein" ein in dem man dann laden kann.

    Über die Lagervorschriften fürs Pulver muss ich mich noch genau informieren. Wir würden es dann evtl. im Vereinsheim bzw. in einem bis jetzt leerstehenden Tresor lagern.


    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ja nee, verkaufen ist klar. Wenn dann eh nur fürn Eigengebrauch und intern fürn Verein.

    Wir haben aktuell Einen im Verein, der zum Selbstkostenpreis (also etwas günstiger als Fabrikmunition) für uns die Patronen lädt.


    Das halte ich schon für grenzwertig und ich würde das auf reine und seltene Ausnahmefälle begrenzen. Schließlich misst sich eine gewerbliche Tätigkeit nicht alleine in eine finanzielle Gewinnabsicht.
    Und wehe jemanden anderes fliegt mal eine Kanone um die Ohren.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Allerdings reizt es viele, selber an den Ladungen rumzuprobieren. [quote
    Deshalb werden sich wohl einige für den Kurs im März anmelden.


    Schade das ihr soweit weg wohnt.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Evtl. kaufen wir dann gemeinsam die Ausrüstung und richten ein "Wiederladekämmerlein" ein in dem man dann laden kann.

    Über die Lagervorschriften fürs Pulver muss ich mich noch genau informieren. Wir würden es dann evtl. im Vereinsheim bzw. in einem bis jetzt leerstehenden Tresor lagern.


    Gruß K.


    Ja, kann man machen. Dann im Antrag ein unbewohntes Nebengebäude angeben. Das erhöht die zu lagernde Pulvermegne auf 3 Kg SP oder 5 Kg NC.
    Zu Hause darf man im unbewohnten Nebenraum max 1/3 Kg lagern.
    Über die genauen Lagerbedingungen und Ausführung des Pulverschrankes bekommt üblicherweise der Antragsteller ein Merkblatt bei Aushändigung der Erlaubnis.
    Ein Tresor ist zwar erlaubt, jedoch sehr ungünstig. Damit hat man eine toll verdämmte Bombe im Raum.
    Einfacher Metall(blech)schrank oder Holzkiste (nach bes. Anforderungen) ist da günstiger.

  • Ich hatte meinen Kurs schon mit 17 Gemacht um dann wenn ich 18 werde den Schein (Eraubnis nach §27 Sprengstoffgesetz) zu beantragen, was ich nicht wusste, man muß 21 sein.

    Nach einem Gespräch auf der Polizei, habe ich dann eine Sondergenemigung bekommen, ich habe den Vorderlader,Wiederlader,Böllerschein seit ich 18 Jahre alt bin, zimlich zeitgleich mit der WBK erhalten.

    Gruß Hubert

  • Ja ja, im Ösiland ist das natürlich wieder einfacher oder?

    Mann, echt.......... :cry:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (29. Dezember 2009 um 14:23)

  • Jo, alles frei ab 18J :))

    Aber ich muss sagen dass die Deutschen "Legalwaffenbesitzer" auch sehr lange gepennt haben. Wer als Jäger oder Sportschütze oder einfach Liebhaber von Druckluftwaffen Rot oder Grün wählt, dem gehört es nicht besser :direx:

    Einmal editiert, zuletzt von Tux On (29. Dezember 2009 um 14:58)

  • Zitat

    Original von Tux On
    Boah, was ein Aufwand... :ngrins:


    Nö, eigentlich nicht.
    Unbedenklichkeit beantragen, Lehrgang besuchen , Vereinsbescheinigung abholen, Erlaubnis beantragen.

    BTW: Mag mag ja darüber streiten, aber das Wiederladen und VL-schießen ist nicht ohne Gefahren. Wer da ganz unbedarft ran geht und elementare Grundregeln missachtet, muss sich nicht über Waffensprengungen wundern. Daher bin ich schon der Meinung, dass die Pflicht des Lehrganges sinnvoll ist.
    Das sage ich nun nicht aus Eigennutz, sondern aus Überzeugung. Die meisten Wiederlader dürften mir da zustimmen.

  • Zitat

    Original von Tux On
    Jo, alles frei ab 18J :))

    Aber ich muss sagen dass die Deutschen "Legalwaffenbesitzer" auch sehr lange gepennt haben. Wer als Jäger oder Sportschütze oder einfach Liebhaber von Druckluftwaffen Rot oder Grün wählt, dem gehört es nicht besser :direx:

    Warts ab. Dank EU seid ihr auch bald dran ;)

    Gruß K.

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  • Kentucky

    Hehe, meinste?! Ich war schon mal dran, bin Deutscher, Wohne und Lebe aber in Österreich. Sozusagen, "Waffengesetzflüchtling" ;D

    Also kann mich in der Beziehung so schnell nix umhauen ;)

  • Na ja, BESSER wirds auch bei euch nicht.

    Ich hoffe ja immer noch auf eine Einsicht und ein Ende der Hysterie aber irgendwie glaub ich da nicht wirklich dran.
    Ich mein, sind wir doch mal realistisch.

    Die nächste Gewalttat, die von dem Medien wieder so "neutral" behandelt wird wie die letzten Amokläufe, bricht uns das Genick.

    Viel gibts ja nicht mehr zu verbieten, aber die Briten machen uns vor, daß es nichts gibt was nicht möglich wäre (wenn das Volk mitmacht)


    Gruß K.

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  • Naja, klar, wenn es das Volk mitmacht. Hier in A behandeln die Medien dieses Thema aber wircklich sehr viel Neutraler als wie die in D. Woran das wohl liegen mag?

    Aber wie dem auch sei, ich bezahle lieber meine Steuern im schönen Österreich, vielleicht sogar a bisserl mehr wie in D, habe dafür aber ein für mich lebenswerteres Leben als wie in D! Denn da ist wircklich mittlerweile ALLES verboten und das was noch erlaubt ist bekommt man mit sicherheit auch noch vermiesst, und das betrifft nicht nur das Waffengesetz.

  • So, heute hab ich mir den Antrag für die Unbedenklichkeitsbescheinigung runtergeladen.

    Jetzt muss ich doch tatsächlich zum Hausartzt und der muss seinen Stempel draufhauen.
    Zumindest steht es so aufm Antrag.

    Na ja, tun wir ihnen den Gefallen. *lol*

    Gruß K.

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  • Da mein Buch leider noch nicht da ist.
    Besteht die Prüfung eigentlich aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung oder ist da noch ne mündliche Fragerunde dabei?

    Bin echt schon so gespannt auf den Lehrgang.
    Hab mich heut schon mit einem erfahrenen Wiederlader aus unserer Gegend in Verbindung gesetzt.
    Der lehrt mich das dann nach der Prüfung richtig ;)


    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von Kentucky
    Besteht die Prüfung eigentlich aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung oder ist da noch ne mündliche Fragerunde dabei?
    Gruß K.


    Wenn der Lehrgangsträger sich an die Verordnung hält, so muss er eine schriftliche und praktische Prüfung abhalten. Die anwesende Behörde (Pflicht!) kann zusätzlich eine mündliche Prüfung verlangen. Der praktische Teil VL laden und schießen kann entfallen, wenn das bereits Bestandteil des Unterrichts war.

    Wie der Lehrgangsträger seinen Unterricht und die Prüfung zu gestalten hat, ist dieser Verordnung zu entnehmen. Danach hat er seinen Lehrplan aufzustellen und genehmigen zu lassen. Der Titel besagt es schon:

    http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_3.pdf

    Für den Inhalt und die Prüfung Wiederladen beachte die Anlage 5
    Für den Inhalt und die Prüfung VL-Schießen beachte die Anlage 6

    Zusätzlich gilt der erwähnte Zusatz des § 36 der 1. SprengV). :
    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__36.html

    Infos genug? :))

    Da Du jetzt erst den Antrag zur Unbedenklichkeit stellst, wann ist der Lehrgang? Schließlich wird die komplette Zuverlässigkeits-Prüfungsmaschenerie angeworfen, was i.d.R. 2 - 6 Wochen dauert.
    Der Lehrgangasträger darf noch nicht mal Teilnehmer zum Lehrgang zulassen, wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt (§ 34 der 1. SprengV).

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (4. Januar 2010 um 13:03)

  • Lehrgang ist im März. Sollte genug Zeit sein für alle Beteiligten mir den Wisch auszustellen.

    Danke für die Infos. Na dann werd ich mal loslegen.
    Hoffentlich kommt mein Buch bald.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: