Tach,
wieder mal ne blöde Frage ausm Verein
Ist es möglich eine Wiederladegenehmigung ohne eine eigene WBK zu bekommen?
Die Wiederladegenehmigung bezieht sich ja meines Wissens nicht nur auf die Kaliber in der eigenen WBK, sondern allgemein auf Patronenmunition.
Wie ist es jetzt wenn man gar keine WBK hat, sondern nur eben die Erlaubnis möchte, Patronenmunition herzustellen?
Der andere Kram wie z.B. Lagerung und Sicherheitsvorschriften mal aussen vor, das ist ja eh klar.
Der Besitz von Munition (was ja zwangsläufig nötig ist wenn man die Dinger selber macht) ist ja eigentlich an das Bedürfnis gekoppelt.
Ja ich weiß, was macht ein Mensch ohne Knarre mit Munition........
Das Ganze ist eher eine theoretische Sache, obwohl manche Vereinskollegen ohne WBK schon sowas in Erwägung zogen um für Schützenkollegen gelegentlich Spezialladungen fertigen zu können.
Also was meinen die Experten?
Gruß K.