Feder Tausch Diana 35

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 12.014 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Januar 2003 um 21:26) ist von svenni.

  • Hallo zusammen,
    ich möchte bei meiner alten Diana 35 die Feder tauschen. Ist dies mit normalem Werkzeug und ohne spezielle Kentnisse möglich ?
    Bin für jeden Tipp dankbar

    Einmal editiert, zuletzt von R*** (6. Januar 2003 um 20:19)

  • Wieso ist das Ilegal?
    sofern man über den Verein ein Bedürfniss begründen kann und sich dann den entsprechenden Eintrag auf der Wbk holt, sehe ich hier keine Probleme.
    Junge !!

    Einmal editiert, zuletzt von R*** (6. Januar 2003 um 23:34)

  • Für den Federtausch, sofern es nicht um die Originalfeder :F: handelt, ist grundsätzlich der Büchsenmacher zuständig.

    Rolf
    Erst dann besteht die Möglichkeit sich diese Waffe auf seine WBK eintragen zu lassen.
    Auch wenn es Dich stört: Gesetze sind zu beachten, so dumm sie auch scheinen.

    Desweiteren werde ich hier keine Anweisung zum Federtausch geben, auch wenn der Besitzer beteuert es handele sich um eine originale :F: -Feder.

    Gruß
    WJN

  • Tach allesamt,

    was passiert denn, wenn ich eine Exportfeder einbaue (habe keine WBK), das F einfach drauf lasse und damit beim durchstreifen der Feldmark erwischt werde? Illegaler Waffenbesitz, ok, aber wie wird das bestraft? Und darf der Förster (nen Polizisten werd ich da kaum treffen) meine Waffe probeschießen (und erkennen, dass das Teil stärker ist) oder nur ansehen? F ist ja noch immer drauf. Wenn er's nich in die Finger kriegt....
    Wie ist denn eigentlich prinzipiell die Rechtslage, wenn ich auf einem Acker z.B. Tauben schieße, um sie zu braten -> ist das illegal (kam in einem anderen Thread, war aber nich ganz klar)? Darf ich ein LG auf einem Feldweg/Acker überhaupt "führen"?

  • 1. Das Jagen mit einem Luftgewehr ist verboten (suche nach Schädlingsbekämpfung).

    2. Wen du mit deinem Luftgewehr in Wald und Flur Spazieren gehst ist das Führen einer Waffe. Luftdruckwaffen dürden nur auf dem eiogenen grundstück "Geführt" werden

    3. Wegen dem Illegalen Waffenbesitz lies dir mal das Waffengesetz durch da steht alles drinnen was du wissen willst und musst.

    Gruß
    Paramags (Administrator)

  • Zitat

    Original von Paramags
    1. Das Jagen mit einem Luftgewehr ist verboten (suche nach Schädlingsbekämpfung).

    2. Wen du mit deinem Luftgewehr in Wald und Flur Spazieren gehst ist das Führen einer Waffe. Luftdruckwaffen dürden nur auf dem eiogenen grundstück "Geführt" werden

    3. Wegen dem Illegalen Waffenbesitz lies dir mal das Waffengesetz durch da steht alles drinnen was du wissen willst und musst.

    Gruß
    Paramags (Administrator)

    zu 1 doch wenn du einen Jagdschein hast darfst du auch mit einem LG jagen du must nur ide Waidgerechtigkeit und die mindesteinergieforderungen erfüllen (die ein LG quasi ausschliessen )

    zu 2 das muss nicht dein eigenes Grundstücksein es muss nur umfriedet sein und der eigentümer muss dem zustimmen

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Und das Projektil darf nicht über die Umfriedung hinaus können. Das heißt selbst für ein LG mindestens 100m nach allen Seiten. Also eigentlich isses nicht erlaubt mal eben so im kleinen Garten auf 10m Dosenschießen, wenn Nachbars Grundstück 10m weiter beginnt.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Verehrter WJN (Moderator)

    Zitat:

    Rolf
    Erst dann besteht die Möglichkeit sich diese Waffe auf seine WBK eintragen zu lassen.
    Auch wenn es Dich stört: Gesetze sind zu beachten, so dumm sie auch scheinen.

    Ich möchte dich eindringlich bitten, solche Unterstellungen wie:
    " Wennes dich stört, Gestze zu beachten"
    hier in einem öffentlichen Forum zu Unterlassen.
    Wenn das deine private Meinung von mir ist, gut, jeder hat ein Recht darauf.
    Wenn du diese Meinung allerdings hier öffentlich machst, werde ich dies so nicht hinnehmen.
    Rolf

  • Zitat

    Original von Paramags
    1. Das Jagen mit einem Luftgewehr ist verboten (suche nach Schädlingsbekämpfung).

    2. Wen du mit deinem Luftgewehr in Wald und Flur Spazieren gehst ist das Führen einer Waffe. Luftdruckwaffen dürden nur auf dem eiogenen grundstück "Geführt" werden

    3. Wegen dem Illegalen Waffenbesitz lies dir mal das Waffengesetz durch da steht alles drinnen was du wissen willst und musst.

    Gruß
    Paramags (Administrator)

    Guten Tag !

    Betrifft Jagd mit Luftgewehr (WBK).

    Die Jagd mit dem Luftgewehr ist nicht grundsätzlich verboten. Unter Berücksichtigung der waidgerechtigkeit (Geschoßenergir zu Wild) ist eine sehr beschränkte jagd mit dem LG möglich. Die in Frage kommenden Wildarten kann man jedoch an einem oder 2 Finger abzählen. Nach derzeitiger Gesetzteslage kommt nur die Jagd auf Elstern in Frage, auf kurze Entfernung. Elstern sind nicht schußhart wie z.B. Krähen. Krähen können nicht mit LG`s erlegt werden, da sie äußert schußhart sind. Selbst mit gutem KK-Treffer verenden sie nicht sofort im Knall- bzw. nur selten (ausgenommen gute Treffer mit HV-Patronen z.B. Stinger oder Yellow Jacket).
    Denkbar wäre noch die Jagd auf Tauben mit extrem starken LG`s in großem kaliber, z.B. Webley&Scott Patriot 6,35mm und ca. 35 Joule. Da die Taube aber bekanntlich "auf jeder feder ein Auge hat" ist es schwierig nahe genug ranzukommen.
    Trifte jetzt zwar etwas vom Thema ab, wollte jedoch die Gesetzteslage klarstellen.
    (P.S. obiges bezieht natürlich nur für Jäger in ihrem Jagdrevier, unter Verwendung starker LG`s >7,5J)

    Gruß
    Svenni

    Einmal editiert, zuletzt von svenni (16. Januar 2003 um 21:27)