Spielzeug-Softair von Polizei beschlagnahmt

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 2.734 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2009 um 09:08) ist von HaPfco2.

  • Zitat

    14-Jähriger schießt mit Soft-Air-Waffe Altenbekener Damm
    Südstadt

    Hannover (ots) - Am Donnerstag, den 06.08.2009 hat ein 14-jähriger Schüler während einer Unterrichtspause in seiner Schule am Altenbekener Damm mit einer Soft-Air-Waffe geschossen.

    Nach Angaben einiger Schüler soll der Junge ihnen bereits auf dem Weg zur Schule die Soft-Air-Waffe gezeigt haben. Zwischen zwei Unterrichtsstunden habe er dann damit im Klassenraum geschossen. Angeblich habe er mindesten vier Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren auch getroffen. Diese sollen Hautrötungen davongetragen haben. Am nächsten Tag wurde ein Lehrer über den Vorfall informiert, der wiederum die Schulleitung in Kenntnis setzte. Diese führten am Freitag ein Gespräch mit dem 14-Jährigen und seiner Mutter. Da er die Direktorin bei dieser Unterredung verbal bedrohte, wurde auch die Polizei eingeschaltet. Die Beamten konnten die eventuell geschädigten Schüler vor Schulschluss nicht mehr antreffen. Diese müssen noch befragt werden. Die Soft-Air-Waffe wurde anschließend in der elterlichen Wohnung aufgefunden und sichergestellt. Die Waffe hat eine so geringe Geschossenergie, dass sie als Spielzeugpistole gilt. Allerdings darf sie in der Öffentlichkeit nicht geführt werden, da sie einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht. Gegen den 14-Jährigen wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung ermittelt. / hol, noe
    Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/…er?search=waffe

    Früher wurde so etwas vom Lehrer eingesackt (und man bekam es erst am Ende des Halbjahres wieder) oder gar nicht. Heutzutage kommt dafür die Polizei nach Hause.
    :bash:

    Fördermitglied des VDB.

  • Wird immer schlimmer und zeigt wie die Medien dieses Thema schön hochgepusht haben wenn selbst schon bei offensichtlichem Kinderspielzeug die Staatsmacht gerufen wird. Hierbei handelte es sich ja wirklich von vorn herein nur um ein solches Spielzeug.

    Wie du schon sagtest. Früher haben die Lehrer das eingezogen und weg wars und in nem schlimmeren Fall wurde was ins Mutti Heft geschrieben vom Lehrer was man von den Eltern zur Kenntniss genommen unterschrieben wieder mitzubringen hatte. Damit war das ganze dann aber auch erledigt. jedenfalls zu meiner Zeit und die ist noch nicht sooo lang her ;)

    @ 5-atü
    Dein Kommentar in dem anderen Thread mit den 16 Beamten ist einfach geil ;) Hab mich wunderbar amüsiert :laugh:

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Diese sollen Hautrötungen davongetragen haben.

    Na das war ja Glück im Unglück, dass die es überlebt haben und bei diesen gefährlichen Attacken nicht ums Leben gekommen sind :evil: :confused2:

    Oh the water is red, with the blood of the dead
    But I'm still alive, pray to God I survive!

  • Zitat

    Original von 5-atü

    was rechtfertigt eine ermittlung wegen gefährlicher körperverletzung,
    wenn oben doch die rede von nichts weiter als leichten hautrötungen ist ? :evil:
    und wenn schon im artikel selbst geschreben steht, dass die airsoft eine so geringe energie hat,
    dass sie sogar in Dt. als spielzeug gilt.....

    MDF kojona :lol:

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • Servus,

    mal abgesehen, dass sich die Meldungen die letzte zeit überschlagen und immer "verrückter" werden, stelle ich mir in diesem Falle die Frage, warum es sich hierbei um eine "gefährliche" Körperverletzung handelt, wenn es doch als Spielzeug deklariert ist? Gut, die "Bedrohung" kann man sinngemäß vielleicht noch verstehen.

    Wenn Die Kid´s nun zu Hause "spielen" und aufeinander schießen, ist es eben ein Spiel (bezogen auf die geringe Leistung!) und wenn´s wo anders, wo auch immer, ist, dann wird daraus eine gefährliche Körperverletzung???

    Muss ich das verstehen, oder ist mein Menschlicher Verstand durch die Medien schon so vermatscht?

  • Vielleicht aus diesem Grund ???
    Wobei es ja eigentlich keine Waffe ist, ein gefährliches Werkzeug vielleicht...

    mfG.
    TheDuke

  • Nun, das sowas kommt, dachte ich mir schon fast, doch nun stelle ich mir die Frage, ob man eine Spielzeugpistole so ohne weiteres dazu zählen kann/soll.

    Schon aus dem reinen Verstand heraus.
    >Ironie an<

    Dann hätten wir ja vor 20 Jahren ständig gegen das Gesetz verstoßen, als wir mit den Erbsenpistolen auf einander schossen. Die Gefängnisse hätten ja aus allen Nähten platzen müssen, oder zumindest wären die Straßenränder wegen der vielen Sozial- und Arbeitsstunden sauber gewesen.

    >Ironie aus<

  • Wenn ich überlege das wir uns gegenseitig mit den gefärlichen Zirkelspitzen gepiekst haben....
    Wow eine hautrötung als gefährliche körperverletzung,Deutschland wird als besser.

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Das ist ja der Hammer. Gibt´s hier eigentlich noch ein Rechtssystem?
    Wenn man das ließt, könnte man vom Glauben abfallen.

    Wir haben hier auch einen derben Fall der Justiz. Ein gewalttätiger Vergewaltiger, dessen Rückfallrisiko festgestellt wurde, ist nach der Haftstrafe nicht etwa in Sicherungsverwahrung gekommen. Nein, er kamm nach Hause.
    Wir hatten hier deswegen Demos, doch es brachte alles nichts.

    Nein, es wurden die Polizeistreifen erhöht, da Übergriffe auf den Täter befürchtet wurden.

    Hier mal der 1.Link dazu und hier noch ein 2. Link.

    Dolle Bohne...

    (Wollte damit nur auf´s ähnliche Prinzip verweisen)

    - FWB 300 S Universal - Tell 200 - Diana 25 - GSG Mini Uzi Co2 - Beretta CX4 - etc.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gonzo76 (13. August 2009 um 17:06)

  • /Vermutungsmodus an
    Wenn man sich gegenseitig beschiesst (Skirming Paintball etc.), so erlaube ich dem Mitspieler ausdrücklich auf mich zu schiessen,
    mit allen möglicherweise daraus resultierenden Folgen
    Dadurch wird die Haftung meines Mitspielers für den Verletzungsfall ausser Kraft gesetzt
    Schiesst jemand OHNE meine ausdrückliche Zustimmung auf mich, so muss er für alle möglichen Folgen (Verletzungen, auch wenn sie noch so gering ausfallen) haften
    /Vermutungsmodus aus
    Ich denke kaum, dass der Schüler die Zustimmung seiner Mitschüler hatte, wodurch die Strafanzeige wenigstens ansatzweise erklärbar wäre...

    [SIZE=7]Trotzdem ist die Reaktion von Lehrpersonal und Justiz maßlos übertrieben Früher wäre der betreffende Gegenstand (hier: Softair) den Eltern übergeben worden, vielleicht garniert mit einem Tadel, aber damit wäre die Sache auch erledigt gewesenNein, heute darf die Staatsmacht sich damit rumschlagen, Steuergelder werden verheizt und die Medien machen einen riesen Aufstand[/SIZE]

    mfG.
    TheDuke

    4 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (13. August 2009 um 17:46)

  • O tempora, o mores..
    was geht in denen bloß vor? Ich hab mich in der 5. Klasse nichtmal getraut einen Zehntklässler anzusprechen, und heute ist die erste Begrüßung, welche man von den kleinen 'Rackern' bekommt ne Softairkugel oder "alta".. :new16:


    Obwohl Soft-Air Waffen < 0.5 Joule nicht lebensgefährlich sind, und gefährliche Körperverletzung vielleicht übertrieben ist als Anklage, wenn man einen Treffer ins Auge bekommt kann das übel enden..
    Was natürlich nicht heißt, dass man wegen Waffenputzen zu Hause (also nicht herumschießen im Klassenzimmer) in die Psychatrie gesteckt werden sollte.. :(

  • Herrschaften. Manche Eurer Ansichten kann ich nicht teilen, weil sie nicht den Gesetzen entsprechen und auch unlogisch sind. Die Tatsachen: Dieser Schüler hat auf einem Schulgelände geschossen. Daß er geschossen hat ist klar. Er hat auf Menschen geschossen und diese wohl auch getroffen. Womit, ist in diesem Fall völlig nebensächlich. Ob es eine sog. 0,08 Joule Softair war (die Bezeichnung an sich ist schon ein Hohn und ein Auswuchs unserer Bürokratie), ob es eine o,5er war oder etwas anderes, ist völlig unwichtig. Außerdem weiss jeder von Euch, daß die meisten Softairs auf 2-3 Meter nicht von den originalen Waffen zu unterscheiden sind, schon gar nicht von unseren Polizisten (habe mal meine Glock 18c Softair im Schützenverein vorgezeigt und jede Menge Anerkennung geerntet). In meiner Jugend hatten Mitschüler auch jede Menge Blödsinn im Kopf und in den Taschen, bis hin zu -natürlich- Luftpistolen. Aber dafür gab es eine oder zwei tierische Ohrfeigen, nicht vom Lehrer, aber von den Eltern im Beisein des lehrers und meistens auch der Klasse und der Fall war erledigt. Die entsprechende Luftpistole ist dann auch aus Versehen unter einen Hammer im Werkunterricht geraten. Das war`s dann, aber mach das mal heutzutage mit einem Schüler, Du bist für alle Zeiten hinüber

    P.S.: @ Gonzo: Sorry, aber Sexualstraftaten haben damit wirklich nichts zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von redflyer55 (13. August 2009 um 17:30)

  • Ne Softair gehört nicht in die Schule. Mit Waffen gehört nicht auf Menschen geschossen. Soweit sind wir uns sicherlich alle einig.


    Zitat

    Trotzdem ist die Reaktion von Lehrpersonal und Justiz maßlos übertrieben Früher wäre der betreffende Gegenstand (hier: Softair) den Eltern übergeben worden, vielleicht garniert mit einem Tadel, aber damit wäre die Sache auch erledigt gewesen OhMann

    Im Artikel ist aber zu lesen:

    Zitat

    Diese führten am Freitag ein Gespräch mit dem 14-Jährigen und seiner Mutter. Da er die Direktorin bei dieser Unterredung verbal bedrohte, wurde auch die Polizei eingeschaltet.

    Hier wurde die Sache doch erst auf normalem Wege versucht zu klären ?!


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Zitat

    Original von Knuddlbaer

    Hier wurde die Sache doch erst auf normalem Wege versucht zu klären ?!

    ups, das hab ich glaubich übersehen :anon:

  • hier noch so eine Story eines schwerkriminellen Jugendlichen:

    Fördermitglied des VDB.

  • Wenn ein Schuss aus einer
    Spielzeugpistole schon
    als gefährliche Körperverletzung gilt,
    buchtet man dann jetzt jeden ein,
    der einem anderen einen Klaps auf
    den Rücken gibt :wogaga:?

    Oder fällt meine Faust künftig
    unter das Waffengesetz?

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Wenn ich daran denke das ich damals meine erste Softair sogar auf Klassenfahrt mit hatte wird mir bewusst wie viel Glück ich hatte.
    Damals (2002/2003) war das vll nicht so ein Thema aber hätte auch böse für mich enden können.
    Sogar zur Schule hatte ich sie öfter mit aber da hatte niemand was gegen gesagt von meinen Klassenkameraden.

    Oder ein Freund von mir hatte sogar mal mit einen anderen zusammen eine "Todesliste" erstellt. Ich wusste davon war mir aber klar das die eh nur rumalbern. Irgendwie ist diese Liste an die Schulleitung geraten aber ausser einen Gespräch und einer Rüge für die beiden sind sie ohne Strafe davon gekommen.

    Wenn die beiden heute so eine Liste machen würden dann würe das bestimmt nicht so glimpflich enden. Die wären mindestens beim Psychater gelandet.