MPU für WBK (Großkaliber) Erfahrungen?! Fragen!

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 13.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2009 um 14:08) ist von boom@123.

  • Hallo,

    habe seit 1 Jahr eine WBK mit einer KK.

    Aber ich schieße GK seit ich 15 bin und dann konnte man ja später mit 18 nichts mehr kaufen.

    Es nervt schon ziemlich immer die Vereinswaffen zu leihen und nicht mal selber zu einem anderen Stand zum Training fahren zu können oder zum Wettkampf.

    Jetzt wollte ich diese MPU machen, falls die daneben geht muss ich das Ergebnis ja der Behörde nicht mitteilen. ;)

    Also in 4 Wochen könnte ich einem Termin beim TÜV bekommen. Soll 149,XX Euro kosten.

    Dauer ca. 1,5 Stunden. Ich habe die nette Frau am Telefongefragt wie das abläuft , sie meinte Gespräch mit Psychologen und halt Fragebögen.

    Meine Frage, soll ich mich darauf vorbereiten, oder macht einen die ganze Vorbereitung eh nur verrückt?

    Kann man solche Fragebögen bekommen und üben wie in der Fahrschule? ;)

    Wer hat so was schonmal gemacht, bitte um eure Erfahrungen.

    Danke an alle.

    :huldige:

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    Ich habe da selber keine Erfahrung und kann nur vom dem berichten, was ich gelesen habe.

    Da wird unter anderem nach deiner Lebenssituation gefragt, wie es in der Schule läuft, ob du unter Leistungsdruck stehst, ob und wieviele Freunde du hast, ob du eine Freundin hast, was du in deiner Freizeit sonst noch so machst, was deine Lieblingsfilme und Computerspiele sind, was dich an Waffen so fasziniert, wie du dich fühlst beim Schießen, warum dir der Sport mit einer KK-Waffe nicht reicht usw.


    Auweija. Naja so was dachte ich schon. Naja viele Sachen werden dem typen nicht gefallen...
    Mein Benutzername hier sagt ja schon viel^^.

    Naja mal sehen. Man muss ja nichts übers Knie brechen. Zur Not noch 4 Jahre warten und wenns bis dahin alles verboten ist, dann, ja dann, macht mal sich Gedanken was sonst noch für Möglichkeiten gibt.

    Amerika ist auch ein schönes Land.

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Wenn das Geld nicht knapp sitzt, dann kannst du ja hingehen, dir die Fragen anhören, und falls es negativ ausfällt... tcha, dann wirfst du es in den Schredder, übst mit den Erfahrungen die du gemacht hast nochmal deine Antworten (oder änderst dein Leben, damit du kein Amokläufer mehr bist :new16: ) und versuchst es erneut...

    Ich muss wohl auch irgendwann demnächst eine MPU machen :confused2:


    Irgendwo habe ich auch eine typische Frage des Fragebogens aufgeschnappt, wo danach gefragt wurde wie oft du lügst. Solltest du antworten, dass du niemals lügst, dann lügst du, solltest du sagen "hin und wieder" dann liegst du richtig und solltest du sagen "andauernd" dann nimmst du den Test nciht ernst :n17:

    jaja, so ist das...

  • Nicht das die nachher noch Kontakt mit der Behörde oder ähnlichem aufnehmen.

    Die Tatsache das ich bereits in legalem Waffenbesitz bin sollte ich vielleicht nicht erwähnen, wenn ich dort auftauche. Wobei andersrum konnte ich halt auch sagen wie verantwortungsbewusst ich damit umgehen, zwecks Transport und Aufbewahrung u.s.w.!

    Ach ich überlege mir das nochmal. Ich meine wenn ich auf dem Stand bin kann ich ja nach Lust und Freude schießen, ist auch viel Geld nur damit man dann eine eigene haben darf.

    150 MPU, Antrag Verband ca. 20 Euro, Behörde ca. 80 Euro, Waffe 9 Para 600-700 neu. Mal sehen.

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Zitat

    Original von Jogi
    Wenn das Geld nicht knapp sitzt, dann kannst du ja hingehen, dir die Fragen anhören, und falls es negativ ausfällt... tcha, dann wirfst du es in den Schredder, übst mit den Erfahrungen die du gemacht hast nochmal deine Antworten (oder änderst dein Leben, damit du kein Amokläufer mehr bist :new16: ) und versuchst es erneut...

    Ich muss wohl auch irgendwann demnächst eine MPU machen :confused2:


    Irgendwo habe ich auch eine typische Frage des Fragebogens aufgeschnappt, wo danach gefragt wurde wie oft du lügst. Solltest du antworten, dass du niemals lügst, dann lügst du, solltest du sagen "hin und wieder" dann liegst du richtig und solltest du sagen "andauernd" dann nimmst du den Test nciht ernst :n17:

    Ich will jetzt hier nix falsches erzählen, aber ich bin der Meinung, dass wenn du durchfällst das auf jedenfall gemeldet wird. Weil dann bist du auch für alle anderen Waffen die du eventuell schon mit unter 21 besitzen darfst(KK, Kal 12 Einzelladerflinte) ungeeignet.

    Guck dich mal bei WO um, ich glaub da hab ich mal ähnliche Threads mit mehr Antworten gesehen.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (14. Juni 2009 um 01:08)

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Ich will jetzt hier nix falsches erzählen, aber ich bin der Meinung, dass wenn du durchfällst das auf jedenfall gemeldet wird. Weil dann bist du auch für alle anderen Waffen die du eventuell schon mit unter 21 besitzen darfst(KK, Kal 12 Einzelladerflinte) ungeeignet.

    Guck dich mal bei WO um, ich glaub da hab ich mal ähnliche Threads mit mehr Antworten gesehen.

    Das halte ich für ein Gerücht. Das Ergebnis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. So wie ich gehört habe, wird man vor Beginn gefragt, ab das Ergebnis der Behörde automatisch weitergeleitet werden soll. Das würde ich nicht tun, sondern das positive Gutachten selbst einreichen.

  • Gut zu hören, ich bin auch bald dran mit MPU. Man weiß nie an welchen Gutmenschen Spako man da Gerät der einem die Butter aufm Brot nicht gönnt und eine GK Waffe schonmal garnicht.

    Pro Legal / BDS

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Gut zu hören, ich bin auch bald dran mit MPU. Man weiß nie an welchen Gutmenschen Spako man da Gerät der einem die Butter aufm Brot nicht gönnt und eine GK Waffe schonmal garnicht.

    Richtig. Darf man fragen was welchen Gründen ihr dort hinmüsst? Wegen Führerschein oder auch weil ich was kaufen wollt was Spaß macht? *lol*

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Ich möchte aber nochmal betonen, dass ich die MPU nie selbst "durchgemacht" habe. Ich war nur bei der TÜV-MPU-Stelle (TÜV-Nord) bei uns im Ort und habe ein bisschen gefragt, weil diese Fragen bezüglich der MPU in der WSK schon mal auftauchen.
    Daher kann Preis und Verfahrensweise regional durchaus unterschiedlich sein.

    Im WO-Forum wurde berichtet, dass jemand diese MPU auch beim Gesundheitsamt hat durchführen lassen. Wenn ich mich richtig erinnere, musste er dort nur gute 40 € bezahlen. Daher mein Tipp - auf jeden Fall nachfragen, ob man das bei Euch im Ort auch dort durchführen kann. Das hatte ich an anderer Stelle ja bereits geschrieben.

  • Bei der MPU wird vorher gefragt ob sie das ergebniss automatisch weiterleiten sollen,darauf mit Nein antworten und deine Adresse eintragen dann bekommst du es zu dir nach Hause geschickt und kannst es bei nichtgefallen entsorgen.

    Die wollen dich aus der Reserve locken mit fragen die Provozieren um deine Reaktion zu sehen.
    Ruhig bleiben und Ehrlich Antworten ist das wichtigste dabei.

    150 ist aber echt günstig.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    Ich habe vei WO mal gelesen, dass da auch Akten von deiner Waffenbehörde angefordert werden und du ggf. beim Test dazu gefragt wirst. Dein Sachbearbeiter weiß dann auch, dass du so einen Test machst und wenn dann in absehbarer Zeit kein Zeugnis über deine Eignung bei ihm auf dem Tisch landet, dann macht er sich auch so seine Gedanken.


    Das wäre ja noch schöner und widerspräche krass dem Datenschutz.
    Außerdem ist das Blödsinn, weil nicht jeder MPU-Teilnehmer bereits Waffen haben muss. Somit hätte dieser auch noch keine Unterlagen bei der Waffenbehörde.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich möchte aber nochmal betonen, dass ich die MPU nie selbst "durchgemacht" habe. Ich war nur bei der TÜV-MPU-Stelle (TÜV-Nord) bei uns im Ort und habe ein bisschen gefragt, weil diese Fragen bezüglich der MPU in der WSK schon mal auftauchen.
    Daher kann Preis und Verfahrensweise regional durchaus unterschiedlich sein.

    Im WO-Forum wurde berichtet, dass jemand diese MPU auch beim Gesundheitsamt hat durchführen lassen. Wenn ich mich richtig erinnere, musste er dort nur gute 40 € bezahlen. Daher mein Tipp - auf jeden Fall nachfragen, ob man das bei Euch im Ort auch dort durchführen kann. Das hatte ich an anderer Stelle ja bereits geschrieben.

    Habe ich schon, ist leider nicht. :(

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Zitat

    Original von Blackwater

    Richtig. Darf man fragen was welchen Gründen ihr dort hinmüsst? Wegen Führerschein oder auch weil ich was kaufen wollt was Spaß macht? *lol*

    Ich fahre verantwortungsvoll Auto, halte mich immer an die Geschwindigkeitsvorgaben. Ebend wie alle deutschen. :))

    Ne, bei mir gehts schon um was größeres zum Löchle machen. :knicker:

    Pro Legal / BDS

  • Gut zu hören, dann gehts dir wie mir. Ich stehe nur noch vor der Frage ob ich wirklich muss, oder auch noch 4 Jahre so damit leben kann. :n17:

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Ist diese MPU eigentlich unbegrenzt gültig oder muss man nach einer bestimmten zeit alles nochmal machen ???

    Will mir nämlich auch einen Großkalibrigen Löchlestanzer zulegen :lol:

    Sonst warte ich noch 2 Jahre ???

    Mitglied oder ohne Glied ? :D

    Einmal editiert, zuletzt von Benny90 (14. Juni 2009 um 13:47)

  • Zitat

    Original von Benny90
    Ist diese MPU eigentlich unbegrenzt gültig oder muss man nach einer bestimmten zeit alles nochmal machen ???


    Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
    Diese MPU ist notwendig, wenn jemand als 21 - 24 Jähriger GK-Waffen erwerben will. Ab 25 braucht man das nicht mehr.

    Mir scheint, der Sinn dieser medizinisch-psychologisches Untersuchung (absichtlich ausgeschrieben) ist nicht klar.
    Der Antragsteller lässt sich damit die geistige und körperliche Reife für diese Waffengattung bescheinigen.

    Die WaffVwV führt dazu aus:

    6.4 Unter Beachtung der nach § 6 Abs. 3 Satz 2 bestehenden Ausnahme bei
    Schusswaffen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 sind Gutachten nach § 6 Abs. 3
    z. B. notwendig für
    • den dauerhaften Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen/
    Biathleten mit Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 3;
    • die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Erben, Sammler etc. zwischen
    18 und 25 Jahren bzw. auch unter 18 Jahren;
    • die Erteilung einer Gelben Waffenbesitzkarte für Personen unter
    25 Jahren (Gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt auch zum Erwerb und
    Besitz von großkalibrigen Waffen), es sei denn, es ist die Auflage
    eingetragen, dass nur der Erwerb von Schusswaffen nach § 14
    Abs. 1 Satz 2 zulässig ist;
    • die Erteilung einer uneingeschränkten Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis
    an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht
    vollendet haben;
    • das Führen von Schusswaffen durch Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen,
    die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    ...
    Es umfasst sowohl in den Fällen Absatzes 2 – hier handelt es sich um die
    konkrete Fragestellung der Behörde - als auch des Absatzes 3 des § 6 –
    hier stellt sich kraft Rechtsvorschrift die Frage der hinreichenden Reife -
    nur die Antworten zu der jeweiligen Fragestellung. Hierbei ist streng zu differenzieren:
    Bei der Fragestellung nach § 6 Abs. 3 geht es um die Prüfung,
    ob der Antragsteller die altersbedingte Reife aufweist, die von einem
    Menschen verlangt werden kann, der eine Schusswaffe erwerben will, und
    die dem Alter eines 25jährigen entspricht. Sie ist von der Prüfung, ob eignungsausschließende
    Merkmale nach § 6 Abs. 2 vorliegen, deutlich zu unterscheiden.
    Im Regelfall wird keine Exploration des Antragstellers verlangt,
    sondern eine eher summarische Prüfung, ob Anhaltspunkte vorliegen
    die Bedenken an der erforderlichen Eignung begründen. Erst wenn
    begründete Bedenken bestehen, kommt eine weitergehende Untersuchung
    (Exploration) in Betracht. Erforderlich ist die wertende Aussage, ob
    eine Eignung vorliegt oder nicht.
    Außerdem sind Angaben zum Umfang der Untersuchung und der Methode,
    nach der das Gutachten erstellt wurde, erforderlich. Das Zeugnis muss
    weiter die Bestätigung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 AWaffV enthalten, dass der
    Gutachter in keinem Behandlungs-, Geschäfts- oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnis
    zu dem Begutachteten stand oder steht und dass sich der
    Gutachter nach § 4 Abs. 5 Satz 1 AWaffV einen persönlichen Eindruck
    von dem Begutachteten verschafft hat (Vorstellungspflicht).
    Das Gutachten selbst verbleibt beim Gutachter und wird entsprechend den
    standesrechtlichen Vorschriften aufbewahrt.

    6.5 Ein Zeugnis nach § 6 Abs. 2 ist nur dann von Ärzten/Psychologen der in
    § 4 Abs. 2 AWaffV genannten Fachrichtungen zu erstellen, wenn der
    Schwerpunkt in der Begutachtung der geistigen Eignung des Betroffenen
    liegt; in Fällen zweifelhafter körperlicher Eignung zum Schießen (z. B. infolge
    eines Augen- oder Ohrenleidens) kommen Zeugnisse von Ärzten der
    entsprechenden Fachrichtung in Betracht.

    Hinweis:
    WaffG:
    § 6 Persönliche Eignung
    ...
    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
    (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

    (Abs. 1 betrifft Fälle, die eine Eignung in Frage stellen. Wie z.B. körperliche oder geistige Behinderungen, Drogen- oder Suchtprobleme. Das Amt kann diese MPU jederzeit anfordern, wenn es Zweifel hat, ob der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse seine pers. Eignung noch besitzt oder verloren oder verwirkt hat. Gleiches gilt auch, wenn ein Antragsteller bereits wegen z.B. Alkohol oder Drogen aufgefallen ist.
    Abs. 2 ist für die Fälle, wo ein Sportschütze eine Ausnahme zum Erwerb von GK-Waffen erwirken will. Dazu muss er die geistige Reife eines 25 Jährigen nachweisen.)

  • Sorry mit meiner Frage war eigentlich gemeint ob ich diese MPU jetzt schon machen kann also mit 19 und ob sie deshalb noch in zwei Jahren gültig ist oder ob nach zwei Jahren die MPU nicht mehr gültig ist und erneut gemacht werden muss. ???

    Zitat

    Mir scheint, der Sinn dieser medizinisch-psychologisches Untersuchung (absichtlich ausgeschrieben) ist nicht klar. Der Antragsteller lässt sich damit die geistige und körperliche Reife für diese Waffengattung bescheinigen.

    Das verstehe ich auch irgendwie nicht so ganz da man ja mit 18 schon scharfe Waffen ohne MPU erwerben darf Z.B 22lfb . Und ob man jetzt mit einer 22er oder mit einer 9mm scheiße baut spielt eigentlich keine Rolle. :))
    Klingt komisch is aber so.

    Mitglied oder ohne Glied ? :D

    Einmal editiert, zuletzt von Benny90 (14. Juni 2009 um 19:14)

  • Zitat

    Original von Benny90
    Sorry mit meiner Frage war eigentlich gemeint ob ich diese MPU jetzt schon machen kann also mit 19 und ob sie deshalb noch in zwei Jahren gültig ist oder ob nach zwei Jahren die MPU nicht mehr gültig ist und erneut gemacht werden muss. ???


    Sorry, dann habe ich Dich falsch verstanden.
    Kurz um - das weiß ich nicht, jedoch kann ich mir das nicht vorstellen. Immerhin dürfte das für Dich auch unnötig schwerer werden.
    Bedenke - im Prinzip musst Du die geistige Reife eines 25 Jährigen nachweisen. Nicht dass ich Dir das nicht schon glaube, aber als 21 Jähriger ist das bestimmt leichter, weil Du dann näher dran bist.
    Ein vorzeitiges Gutachten nutzt Dir ja auch nichts.

    Nachtrag: Ein vorzeitiges "Durchfallen" könnte Dir dann auch zum Nachteil werden. Nicht dass die Behörde das Ergebnis bekommen könnte, sondern eher, dass Dir das bei einer spätere Prüfung wieder vorgelegt werden könnte.
    Daher halte ich Dein Ansinnen für nicht so sinnvoll.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (14. Juni 2009 um 19:22)