17 HMR Kurzwaffen

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.667 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2009 um 14:58) ist von Der Entenmann.

  • Hallo,

    Gibt es eigentlich Pistolen in 17 HMR? Revolver gibt es ja,nur suche ich im Moment noch eine passende Ergänzung für unser Ferienhaus am Lake Michigan... Da ich bereits eine Langwaffe in 17 HMR besitze und das Kaliber recht ansprechend finde, wollte ich halt gern noch eine Kurzwaffe im selben Kaliber.

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • nein ich denke die gibt es noch nicht, obwohl ich irgendwie was läuten gehört habe das es eine von Browning geben wird!

    Einmal editiert, zuletzt von euroconnect (8. Juni 2009 um 00:43)

  • Mon sollte bedenken, dass die .17HMR eine reine Langwaffenpatrone ist. Verschießt man diese aus einer Kurzwaffe, hat man viel (unnützen) Mündungsblitz und wenig Leistung, da die Patrone auf lange Läufe abgestimmt ist. Da dem Geschoss dann auch Geschwindigkeit fehlt, ist sie auch nicht so präzise.
    Es ist das gleiche Problem, wie eine .22 Magnum aus einer Kurzwaffe.

    Also, kann man machen und wird es auch geben, aber...

  • Zitat

    Original von C_O_2
    wie wärs z.B. mit der hier ?

    was bei uns die Co2 kniffe zum spaßschießen zuhause ist, ist dann so eine bei den amis, denen ist es wurscht ob die mit 330J oder nur mit 250J die Dose oder Flasche im Garten Locht

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • Ich glaub die Accelerator Pistol ist genau das richtige... Sieht schick aus, und hat einen recht langen Lauf, noch dazu kann man Optiken montieren...

    Oder deren Conversion Kit für 1911er... sieht auch toll aus...

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • Zitat

    Original von schadavi
    warum verboten? weil es Schutzwesten durchschlagen könnte? :crazy2:


    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.2.5
    mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;

    (unten lag ja Kurzwaffe im Wiki-Beitrag)

    @ Entenmann
    Nachtrag: Du kannst Deine Trauer um den Chat einstelle. Er ist längst wiederbelebt und erfreut sich bester Gesundheit (und Umgangsformen :new16:

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (8. Juni 2009 um 14:41)

  • Geht sicher auch aus einer Langwaffe. Der Erfinder hatte das Kaliber meine Ich auch aus einem 20"-Lauf getestet, mit Verschluss und Griffstück kommt die Kiste locker auf 60cm.

    Kurzwaffenmässig wäre diese Patrone böse, da stimme Ich dir zu.

    PS: Wie siehts eigentlich mit meiner alten Bleimunition aus? Ich hab hier einen Haufen .357 mit Bleigeschoss rumliegen, dazu einen GP100 und eine Lever-Action-Büchse im selben Kaliber. Die Brinellhärte liegt etwa bei 11, ist diese Munition durch meinen Unterhebler ausreichend "legalisiert"?

    Ich weiss, bist kein Anwalt, aber trotzdem :P

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)