Elektroschocker: Wirkung

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 20.318 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2009 um 11:16) ist von Butika.

  • Hallo,

    mich würde interessieren ob ein Elektroschocker mit bspw. 750.000V einen Angreifer wirklich kampfunfähig macht oder ob lediglich Schmerzen zugefügt werden. Bei Tasern oder Stun guns sieht an ja des häufigeren, dass die Personen beinahe ohnmächtig werden. Wenn ich mir nun im Internet Videos zu Elektroschockern anschaue, so werden die Artikel mehr zum Spaß eingesetzt und nicht wirklich zur Selbstverteidigung.

    Kann jemand mehr dazu sagen ?

    Gruß,
    DeLine

  • Diese 750.000 oder 1 Megavolt dinger die 50 Euro kosten kann man getrost vergessen. Hab mal sowas im selbstversuch gewagt, das zeug hält nichtmal ne Katze auf.

    anders dagegen diese Paralyser dinger, die zwar Schweineteuer sind, die spannung niedrig halten aber dafür ordentlich Strom liefern.

    Da gehn den unter Strom gestellten sofort die Lichter aus.

    Hier mal ein Beispiel http://www.ascent-equipment.com/elektroschockg…5-cm--2459.html

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbauch_Baer (8. Mai 2009 um 13:07)

  • Die hohe Stromstärke und die Konstante machen da die Wirkung aus.

    ein Bekannter von mir hat mal sowas abbekommen, das ding hat keine 5 mal gepitscht und der war Steckensteif für 20 Minuten am boden.

    Die dinger liefern 1 mA Strom, was schon richtig ordentlich ist.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Das hört sich schon beachtlich an, denke dann würde sich der Aufpreis zum Paralyser definitiv lohnen. Wenn, dann sollte so ein Ding einen Angreifer auch aus den Schuhen hauen und nicht wie bei YouTube lediglich kitzeln.

  • Aber wenn du ihn draußen bei dir tragen willst, nimm keinen Langen.
    Der könnte dann nämlich als Hiebwaffe eingestuft werden und ein Führen wäre dann untersagt.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Originally posted by Bierbauch_Baer
    Die hohe Stromstärke und die Konstante machen da die Wirkung aus.

    ein Bekannter von mir hat mal sowas abbekommen, das ding hat keine 5 mal gepitscht und der war Steckensteif für 20 Minuten am boden.

    Die dinger liefern 1 mA Strom, was schon richtig ordentlich ist.

    Gruß BbB

    Würdest du zu einem Paradef-Markenprodukt mit 150.000V und 1mA raten:

    http://www.beka-int.de/Uber_uns/Produ…rparalyser.html

    Oder zu einem Enforcer-Produkt mit 75.000V und 1,2mA:

    https://ssl.kundenserver.de/s33837302.shop…view.shopscript

    Ich denke 150.000V und 1mA sind schon ratsamer, oder ?

    Gruß,

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    ... und der war Steckensteif für 20 Minuten...


    Daaaaa fällt mir ein, sowas könnte man mal im Alter brauchen. :opi: Zahlt die Krankenkasse so ein Ding? Könnte ja auf Dauer billiger sein, als ein bekanntes Medikament. Ich bräuchte auch noch einen Freiwilligen. :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (8. Mai 2009 um 13:57)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Daaaaa fällt mir ein, sowas könnte man mal im Alter brauchen. :opi: Zahlt die Krankenkasse so ein Ding? Könnte ja auf Dauer billiger sein, als ein bekanntes Medikament. Ich bräuchte auch noch einen Freiwilligen. :ngrins:

    Der Taschendefibrilator für den kleinen Herzstillstand zwischendurch, oder meinst Du eine Blutinsuffizienz in einem anderen Bereich? ;)

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Aber wenn du ihn draußen bei dir tragen willst, nimm keinen Langen.
    Der könnte dann nämlich als Hiebwaffe eingestuft werden und ein Führen wäre dann untersagt.

    Gruß K.


    Nur weil er in Stabform gebaut ist, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass er als Hiebwaffe eingestuft wird.
    Es sei denn er ist explizit für diesen Zweck gebaut und auch so beschrieben.
    Eine Mag-Lite ist ja auch keine Hiebwaffe im Sinne des Waffengesetz.
    (NOCH NICHT)

    Allerdings würde auch ich eher zu einem kleinen Paralyser raten, da er weniger aufträgt und sich besser tragen lässt.

  • Sorry, wenn ich jetzt so dazwischen gehe, aber ist das Führen von Elektroschockern nicht seit dem 01.04.2008 verboten? Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber irgendwie klingelt da was im Hinterkopf!

    Der Taser ist ja seit 01.04.2008 komplett verboten. Und die Elektroschocker dürfen meiner Erinnerung nach nur noch auf befriedeten eigenen Grund und Boden benutzt werden.

  • Soweit ich weiß, sind nur Taser verboten. E-Schocker sind bis zur entgültigen Einstufung vom Staat bzw. der Prüfstelle erlaubt. Da gibt es auch ein Schriftstück.

  • E- schocker dürfen seit 01-04-08 auch nicht mehr geführt werden!

    Ich glaub die sind sogar als Hiebwaffe eingestuft.

    Und Taser sind sogar als Verbotener Gegenstand deklariert.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Der §42 a nimmt aber doch explizit nur Bezug auf
    "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)"

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Das wär mir neu. Gibts da irgendeine Quelle wo E-Schocker als Hieb oder Stoßwaffe eingestuft wird?

    Das mit dem Verbot von E-Schockern stimmt nur bedingt.
    Es sind alle Geräte ohne Prüfzeichen verboten.
    Da es aber noch kein Prüfverfahren gibt um die Geräte zu prüfen und logischerweise auch noch keine Geräte mit Prüfzeichen, hat das BKA eine Ausnahmegenehmigung verfasst.
    Die Geräte ohne Prüfzeichen sind erlaubt, solange es keine Geräte mit Prüfzeichen gibt.
    Sobald ein Prüfverfahren existiert und somit Prüfzeichen vergeben werden können, sind die übrigen Geräte verbotene Gegenstände.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • moin. text wegen dumpfsinn schreioben selbst entfernt. gruß rabe

    2 Mal editiert, zuletzt von räbchen (10. August 2009 um 13:35)

  • Ich möchte mich hier mal zu den physikalischen Eingenschaften von Elektroschockern äussern.
    Da ich mich früher gerne mit künstlichen Blitzen beschäftigt habe und auch das eine oder ander elektrische Gerät dazu gebaut habe möcht ich mal erklären was es so mit Volt, Milliampere und so weiter bei den Elektroschockern auf sich hat.
    Das mit der hohen Voltzahl als Leistungsangabe ist einfach nur Blödsinn.
    Hier mal die trockene Theorie:

    Ein Blitz braucht um 1cm Luft zu überbrücken etwa 10000 Volt Spannung.
    Bei einem normalen Elektroschocker liegen die Elektroden zwischen denen der Blitz entsteht bei etwa 2 bis 3cm und das bedeutet das im normalfall nicht mehr als 20000 bis 30000 Volt Spannung zwischen den Elektroden herschen.

    Wichtiger ist es auf die Stromstärke zu achten den die ist ausschlaggebend wieviel Power ein Elektroschocker hat.
    Normalerweise steht auf der Packung irgendwas mit 1mA, 2mA (mA=Milliampere, die Einheit der Stromstärke) oder ein ähnlich hoher Wert.
    Je mehr mA der Schocker hat umso mehr Leistung hat er und umso mehr wird es weh tun wenn man in Kontakt mit ihm kommt.

    Und in der Praxis:

    Im Normalfall kann man die Spannung und Leistung eines Elektroschockers oder einer anderen Hochspannungsquelle mit folgenden Faustregeln ohne großartige Messungen bestimmen.

    Bevor ihr einen E-Schocker kauft probiert ihn aus und beobachtet den Blitz der entsteht und achtet auf den Abstand der Kontakte zwischen denen der Blitz entsteht.
    Ein E-Schocker mit 2cm Kontaktabstand zum Beispiel hat also 20000 Volt egal was auf der Verpackung steht.
    Knattert der Blitz laut und ist er dick mit hellblau bis weißer Farbe dann steckt viel Power dahinter.
    Zischt, summt oder knattert der Blitz nur leise mit einer hellvioletten bis dunkelblauen Farbe vor sich hin dann steckt wenig Power hinter der Entladung.

    Wenn man die oben genannten Faustregeln befolgt dann kann man die Leistung eines Elektroschockers schon gut einschätzen ohne das man einen schmerzhaften Selbstversuch machen muss.

  • Natürlich kann die Spannung auch höher sein, was hat das mit dem Elektrodenabstand zu tun? Die 10000V/cm sind nur das minimal nötige Potential um die Luft zu ionisieren und einen Lichtbogen aufzubauen. Dass in der Praxis die Spannung dann massiv einbricht, ist was anderes.

    Und Leistung ist U*I, zusätzlich ist für die physiologische Wirkung die Frequenz ganz entscheidend.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt