Ich habe das seltene Glück, den Ort meines Bedürftnisses :-), also den FT- Schießstand in relativer Nähe zu haben. Solche kurzen Strecken fahre ich sowieso lieber mit dem Rad als mit dem Auto, daher folgende Frage an die (wirklichen!) Experten:
Ist es ein Verstoß gegen das Waffengesetz, wenn ich das Gewehr mit dem Fahrrad transportiere?
Natürlich kenne ich die einschlägigen Bestimmungen, die Waffe ist dann entladen und gesichert, nicht zugriffsbereit und von der Muni getrennt in einer Gewehrtasche verpackt. Ein Schloß ist natürlich auch dran. Nur- die Tasche hat auch Rucksackriemen und ich würde sie mir dann auf den Buckel binden.
Angenommen, ein eifriger Polizist findet das seltsam oder so- hätte ich dann ein Problem?
Danke schon mal für eure qualifizierten Antworten!