Ausnahmegenehmigung für Teleskopschlagstöcke

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 6.414 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2009 um 13:26) ist von [RUS] Guard.

  • hi

    hab eben auf wikipedia das hier gelesen

    Ausnahmegenehmigung

    In Deutschland ist es allerdings möglich, durch den Besuch von Seminaren eine Erlaubnis zum Führen von Teleskopschlagstöcken zu erhalten (ähnlich einer Waffenbesitzkarte). Voraussetzung ist u. a. ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres. Weiterhin verboten bleibt das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen.
    (link: http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock , fast ganz unten)

    stimmt das?
    wenn ja wo gibts es diese seminare, eventuell links?

    danke

    Schreckschuss: HW 94, RG 89
    Luftdruck/CO2: HW 95, AirMagnum 850

  • Darüber ist mir nichts bekannt. Seit 01. April 2008 dürfen Schlagstöcke nicht mehr geführt werden - Ausnahmen sind Personen, die dies dienstlich tun. Vielleicht bezieht sich so ein Seminar auf dienstliche Träger? Aber warten wir mal ab, da äußern sich bestimmt noch Leute, die es besser und genauer wissen.

  • ja so war es mir ja auch in erinnerung
    ich hab es nur halt eben auf wikipedia gelesen und nun bin ich neugierig geworden ;)

    Schreckschuss: HW 94, RG 89
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  • ich hab nur seminare im raum schweiz gefunden und dort steht das man dort auch eine spezielle erlaubnis brauch um ihn bei sich zu führen
    die haben auch standpunkte in berlin und dresden (berlin wäre für mich sehr gut da ich dort wohne ;)) aber irgendwie keine kontaktdaten in berlin

    vielleicht weiß noch jemand was?

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  • Eigentlich ist Escrima da die richtige Wahl, wenn Du lernen willst wie man mit Stöcken kämpft.

    Wie gesagt, mir ist keine "Ausnahmegenehmigung" bekannt, die es Dir ermöglichen würde, einen Tele legal dabei zu haben.

  • naja.. wenn man den teli nich führen darf bringt mir das nichts den stockkampf zu trainieren =/
    aber ich werde mich bald bei krav maga anmelden :)

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  • Zitat

    Original von MilkGuy
    ich hab nur seminare im raum schweiz gefunden und dort steht das man dort auch eine spezielle erlaubnis brauch um ihn bei sich zu führen

    Das klingt doch alles sehr danach, dass es diese "Knüppel-Lizenz" auch nur in der Schweiz gibt und nicht hier. Selbst wenn es hier (ähnlich dem KWS für Gaswaffen) eine Führerlaubnis gäbe, wäre sie stellenweise unbrauchbar/ ungültig.
    Siehe nur die Regeln in den Waffenverbotszonen oder auch das Hausrecht von Deutscher Bahn & Co.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich habe den Wikipediaartikel dazu nicht gelesen. So, wie es zitiert ist, ist es jedenfalls Humbug.

    Eine generelle Ausnahmegenehmigung gibt es nicht.

    Seit dem 1. April 2008 dürfen Teleskopschlagstöcke, Tonfa etc. nur noch bei Vorliegen eines allgemein anerkannten Zwecks geführt werden. Für Sicherheitsdienstler ist es daher zumindest im Dienst weiterhin recht unproblematisch, einen Teleskopstock oder einen Tonfa zu führen. Und die Polizei ist vom WaffG ohnehin ausgenommen.

    Interessant wird halt nur folgende Konstellation, bei der dann das Zitat von Wikipedia einen Funken Wahrheit bekommt:

    Der Sicherheitsdienstler arbeitet an der Tür zu einer Diskothek in der eine Misswahl stattfindet (= öffentliche Veranstaltung = Waffentrageverbot).

    Hier kann dann jedoch der Sicherheitsdienstler eine Ausnahmegenehmigung von dem Waffentrageverbot auf öffentlichen Veranstaltungen beantragen.

    Grundlage hierfür ist, dass dargelegt wird, dass auf den Stock an der jeweiligen Tür zum Zeitpunkt der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichtet werden kann (was bei Türen in Problembezirken, wo es polizeibekannt immer mal wieder gerne scheppert, mit der richtigen Begründung auch klappt).

    Hier verlangt dann allerdings die Behörde - zumindest in Berlin - den Nachweis dafür, dass diejenigen, die einen Stock führen sollen, entsprechend daran ausgebildet sind, was i. d. R. über Bestätigungen von entsprechenden Instruktoren geschieht.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Zitat

    Original von MilkGuy
    wäre ja auch zu schön gewesen...


    Wieso? Jeder darf einen Schlagstock führen, der einen guten Grund dafür anführen kann. So war irgendwo mal zu lesen, dass man einem Taxifahrer das Führen eines solchen Schlagstocks zubilligt, wo dieser einer gewissen Gefährdung nachvollziehbar ausgesetzt ist.
    Selbiges kann für einen Wachmann gelten, auch wenn dieser nach Hause fährt. Im Dienst sowieso, sofern es der Dienstherr zulässt.

    Des weiteren das was Jermaine geschrieben hat.

  • Schon mal die möglichen Sanktionen abwiegeln?

    Ordnungswidrigkeit bis 10.000 €
    Möglicherweise und je nach Umstand Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

    Vollständig:
    § 53 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    ...
    21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
    ...
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (11. Februar 2009 um 16:57)

  • uiuiui..
    naja ich hät ihn eh nich geführt.. obwohl schade drum das ich ihn mir gekauft hab :(
    pfefferspray is ja denk ich ma au ne sehr gute SV waffe und wenn ich bald noch krav maga mache... :ngrins:

    Schreckschuss: HW 94, RG 89
    Luftdruck/CO2: HW 95, AirMagnum 850

    Einmal editiert, zuletzt von MilkGuy (11. Februar 2009 um 17:00)

  • Ich kann auch in Wikipedia einstellen, dass das Wasser den Berg hochläuft, nur stimmen muß es deshalb lange nicht....

  • Also das mit dem Taxifahrer kommt mir Spanisch vor. Kann man das irgendwo nachlesen?

    Da laut der hohen Damen und Herren ja Selbstverteidigung kein "allgemein anerkannter Grund" ist, dürfte es schwierig werden einen anderen Grund für einen Teleskopschlagstock zu finden.

    Vielleicht kann man ihn zum Umrühren des Kaffees benutzen, aber ob das als Grund durchgeht......

    Wenn das wirklich stimmt mit dem Taxifahrer, dann wären auch viele andere Personengruppen potenzielle "Erlaubnisträger".
    Und warum sollte der Taxifahrer einen Schlagstock zugebilligt bekommen wenn er sich genausogut mit einem Spray etc. verteidigen kann?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: