Versand freie Waffen+Identifizierung?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.672 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2009 um 20:16) ist von Joffix.

  • Also, ich habe bei Egun ein nettes Angebot gefunden einer freien Waffe, also mit Altersnachweis durch jeden zu erwerben. Das Problem stellen die Versandkosten von 30€ da. Bei jeglicher Art von freien Waffen muss demnach die einwandfreie Identifizierung des Empfängers sicher gestellt werden, was eben nur durch einen besonderen Paketdienst geleistet werden kann, was eben 30€ kostet. Nun frage ich mich, wie dann sämtliche Online Shops so billig liefern können, denn dort ist ein solcher Versand meines Wissens nach noch nie passiert. Ich gehe so weit davon aus, dass Waffen mit :F: nicht unter diese Regelung fallen, da sie ja frei zu erwerben sind. Es muss nur bei der Annahme sichergestellt werden, dass die Person über 18 Jahre als ist, die die Waffe entgegennimmt.

    Zitat: "Der Versender von Waffen muß dafür sorgen, daß Waffen nicht in die Hände von "Unberechtigten" gelangen. Deshalb werden Waffen nur mit der Firma "OVERNITE" verschickt, da nur dort sichergestellt ist, daß nur an die "berechtigte Person" ausgeliefert wird. Der Lieferant muß die Identität des Empfängers überprüfen. An Personen, die evtl. vom rechtmäßigen Empfänger eine Vollmacht haben, wird nicht ausgeliefert. Deshalb die hohen Versandkosten. Das gilt auch für Erwerbsscheinfreie Waffen, die aber einer Altersbeschränkung unterliegen. Nu bei Versand von Waffenhändler an Waffenhändler darf mit der Post verschickt werden.
    Die Post (DPD) bietet den Versand mit Zusatz "EIGENHÄNDIG" an. Dazu lesen Sie bitte das im Anhang befindliche Schreiben von DPD an den Verband der Waffenhändler ."


    http://www.file-upload.net/download-13648….02.08.pdf.html


    Und gerade hierum geht es: Jede Person über 18 ist berechtigt eine freie Waffe zu kaufen, dazu ist allein ein Altersnachweis fällig, einer Person über 18.

    Die Antwort auf meine Anfrage war folgende:

    Zitat:"...gestern habe ich wegen der Versandart von Waffen (auch erwerbsscheinfreie Waffen, die ab 18 Jahren frei zu erwerben sind) nochmals mit dem Verband der Büchsenmacher telephoniert. Es ist immer noch so, wie ich es Ihnen mitgeteilt hatte.
    Der Absender muß dafür sorgen, daß keine unberechtigte Person Waffen, gleich welcher Art, ausgehändigt bekommt.

    Meine Angaben können Sie sich gerne beim BKA (Herr Benstein) besätigen lassen."

    http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

    Das BKA ist nicht zuständig bei:
    Waffenbesitz/erwerb
    Führen und Schießen
    Herstellen, Bearbeiten, Mitnehmen...

    Richtig, die Person muss als über 18 sich identifizieren, da sie somit berechtigt ist, aber es kann jeder mit ü18 ein solches Paket durch Vollmacht annehmen.

    Wenn dies wahr sein sollte mit dem OVERNITE Versand, wären jegliche Art von online Versand strafbar und zig Händler hätten ein ziemliches Problem. Ich habe jetzt mal bissle im Internet rumgesucht, aber nichts explizit eindeutiges zum Thema freie Waffen gefunden, aber ich hab so weit mal einige vllt relevante Zitate rausgeschrieben.


    (1) 1Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. 2Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. 3Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. ......
    (3) 1Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für denjenigen, der Schusswaffen oder Munition einem anderen, der sie außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erwirbt, insbesondere im Versandwege unter eigenem Namen überlässt. 2Die Vorschriften des § 31 bleiben unberührt.


    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;


    7.
    Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
    7.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;


    http://www.acp-waffen.de/agb_versand.ph…d=1&parameter=2


    "Artikel zu deren Erwerb keine Erwerbsberechtigung nachgewiesen werden muss versenden wir per DPD. Die Versandkosten betragen hier Euro 8,90 je 30 KG Paket.

    Waffen (sogen. freie Waffen) die in unseren Internetseiten mit dem Zusatz “Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“ gekennzeichnet sind, versenden wir mit dem DPD zu den obigen Versandkosten, jedoch nur noch gegen Vorkasse."

    Zitat Egun Versandbedingungen:" Der Verkäufer eines EWB - pflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen. Der Verkäufer muss sich vorab darüber informieren, ob der Versand mit dem gewählten Unternehmen (AGB) zulässig ist. Für die Erfüllung dieser waffenrechtlichen Voraussetzung ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich."


    Ihr entschuldigt diese lange Schreiberei, aber ich hätte gerne eine handfestes Überlegung, die meine Behauptung untermauert, denn ich habe wenig Lust so viel Geld sinnlos zum Fenster rauszuschmeißen für eine nicht gerade teure Bestellung...

    P.S. Sollte der Verkäufer des Artikels das hier lesen und es ihm nicht recht sein, dass ich ihn zitiere, so sei gesagt, dass ich lieber erst einen Thread im Internet eröffne bevor ich sonstige Wege in Betracht ziehe, aber selbstverständlich kann das Zitat gerne gelöscht werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Joffix (7. Januar 2009 um 21:21)

  • Sehe ich das richtig, dass Du die Versandkosten nachverhandeln willst?
    Du hast aber vor der Ersteigerung der Waffen von den Versandkosten gewusst.

  • Ich will nichts nachhandeln, ich will es vorher richtig wissen, weil wenn dem tatsächlich so ist, dann verliert das Angebot jegliche Lukrativität.

  • dabei gibts ausser den versankosten ja noch ein problem:

    post-pakete (auch wenn eigenhändig an den angeg empfänger) können bei abwesenheit während der zustellung danach beim nächsten POSTAMT (mit ausweis!) abgeholt werden

    es soll ja leute geben die jeden werktag zur arbeit müssen - und das ohne ausnahmen... :evil:

    wie will das irgendein botendienst mit einem einzigen stützpunkt pro stadt (wenn überhaupt) machen

    ich HASSE paketdienste und die entsprechenden versender
    (auch/obwohl es bei meinen diesbezüglichen schlechten erfahrungen NICHT um waffen gegangen ist sondern nur um edv/pc-teile)

    Einmal editiert, zuletzt von NickK (7. Januar 2009 um 19:51)

  • Zitat

    Original von NickK

    ich HASSE paketdienste und die entsprechenden versender

    Sag mal, wieso gehst du dann nicht in die entsprechenden Geschäfte?

    Man KÖNNTE sich die Sachen ja auch zur Arbeitsstelle liefern lassen, oder nicht?

    Sei doch froh, dass es überhaupt Leute gibt, die diese unterbezahlte Drecksarbeit machen.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Hallo,

    die Versandkosten kann jeder Anbieter selbst festlegen. Wenn diese über dem "Üblichen" liegen wird er weniger Gebote erhalten.
    Wenn Dir diese zu hoch sind, dann bietet man nicht.

    Gruß vom Mauserman

    Ein Baum ist stark durch seine Wurzeln - ein Mensch ist stark durch seine Freunde.

  • Ich sag' jetzt mal ganz salopp: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten, und manchmal auch solche, die einem nicht gefallen! Wenn der betreffende Verkäufer meint, das so machen zu wollen oder müssen, dann soll er es so machen.

    Es gibt andere seriöse Verkäufer / Shopbetreiber / Händler, die mit all dem keinerlei Probleme haben weil sie keines draus machen. Manche Sachen kann man solange "diskutieren" bis Dinge, die bislang völlig problemfrei gelaufen sind, plötzlich zu einer bedenklichen Sache degradiert werden und womöglich noch Anlaß zu "akutem Handlungsbedarf" geben.

    Demnächst werden auch Messer mit mehr als 10,5 cm Klingenlänge nur noch gegen DNA-Abgleich ausgeliefert ...... :new16:

    Mike

  • Kommt schon irgendjemand kennt sich doch da bisschen besser mit den Gesetzen aus, ich kriege trotz meiner Recherche keinen wirklichen Überblick über das Paragraphengewirr.

  • Wenn man mal tiefer drüber nachdenkt, gibt es keinen Hinderungsgrund eine "ab 18"-Waffe als reguläres Postpaket zu versenden. Pakete sind gegenzeichnungspflichtig. Minderjährige sind eingeschränkt geschäftsfähig. Meiner Meinung nach reicht es vollkommen aus, eine derartige Waffe als Paket zu versenden. Selbst wenn ein volljähriger Mitbewohner gegenzeichnet ist er eine berechtigte Person da über 18. Wenn der Postbote den dreijährigen Kevin gegenzeichnen läßt, hat er sowieso einen an der Knalle. Von daher ......

  • Um genau zu sein, man muss sicherstellen, dass nur Volljährige das Paket entgegennehmen, und das ginge nur über Postindent ab18.
    Allerdings würden die Post selbst dann bei Beschädigungen nicht haften, weil die laut AGB keine Waffen befördern.
    Da aber eh 98% aller Versandhäuser und Privatverkäufer mit der Post verschicken, einfach nach dem Motto "was keiner weiß, macht keinen heiß", lässt an es halt drauf ankommen.

  • Mal so ganz nebenbei: Wenn beispielsweise scharfe Waffen (keine Waffen nach KWKG, wohlgemerkt) exportiert werden sollen, sagen wir von Oberndorf nach Los Angeles, dann werden diese Waffen zumeist wie ganz reguläre Fracht per Spedition XY von A nach B gefahren, sagen wir von Oberndorf zum Frankfurter Flughafen. Und das völlig legitim.

    Da gibt es in der Regel auch keine besonderen Sicherungen. Und den Zoll interessiert dann nur noch, daß die Sachen auch tatsächlich deutschen Boden verlassen.

    Nur Waffen und Material nach KWKG werden mit explizit dafür vorgesehenen Unternehmen befördert, da ist dann aber auch alles vorgeschrieben, jeder Beförderer wird explizit genannt und nur die in der Genehmigung genannten Unternehmen dürfen überhaupt den Kram in die Hand nehmen. Dann wird das ganze vom Zoll noch "vorfeldüberwacht", sprich die Kameraden stehen da bis die Maschine samt Waffen abdockt.

    Von daher gibt es nicht den geringsten gesetzlichen Grund für ab 18-Waffen einen besonders gesicherten Transportweg zu nutzen

  • Zitat

    Original von Mr.CO2
    Sag mal, wieso gehst du dann nicht in die entsprechenden Geschäfte?

    weil z.b. antiquarische SSW nur fallweise bei z.b. eGun erhältlich sind und nicht bei entsprechenden Geschäften ?

    alles was ich ganz normal im Fachhandel bekomme kauf ich auch im Geschäft :)

    Zitat

    Original von Mr.CO2
    Man KÖNNTE sich die Sachen ja auch zur Arbeitsstelle liefern lassen, oder nicht?

    leider nein, ist vom Arbeitgeber nicht gewünscht - u.a. auch deshalb damit einkommende post im postbüro der firma geöffnet und protokolliert
    werden kann

    Zitat

    Original von Mr.CO2
    Sei doch froh, dass es überhaupt Leute gibt, die diese unterbezahlte Drecksarbeit machen.

    gegen die hart arbeitenden Mitarbeiter der Paketdienste hab ich nix :o

    nur gegen die Paketdienst-Unternehmen die Pakete ausliefern und dann kein Netz von Abholstellen mit Öffnungszeiten/Erreichbarkeit für Mo-Fr bis 18.00 arbeitende Privat-Empfänger anbieten

    --> also gleich per Post versenden und alles klappt - wie es auch die ganze Zeit geklappt hat als es noch garkeine Paketdienste gab

  • NickK: Per Post klappts eigentlich immer. Meine Scharfen verschicke ich aber rein zur Sicherheit trotzdem als eigenhändig eingeschrieben mit Rückschein, das ist dann ja doch eine andere Liga als :F:... leider geht das bei der Post nur als Express, da kommt schnell ein fünfziger zusammen:(

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    NickK: Per Post klappts eigentlich immer. Meine Scharfen verschicke ich aber rein zur Sicherheit trotzdem als eigenhändig eingeschrieben mit Rückschein, das ist dann ja doch eine andere Liga als :F:... leider geht das bei der Post nur als Express, da kommt schnell ein fünfziger zusammen:(

    Genau! Bei scharfen Waffen ist die Sache ja okay, aber bei :F: Waffen ist nunmal ein solcher Versand völlig übertrieben und es steht in keinem Kosten/Nutzenverhältnis. Mal schauen ob ich an dem Angebot dranbleibe, ohne diese absurden Versandkosten hätte ich das gute Stück schon längst daheim!