Trommelspalt verkleinern

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.229 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. September 2008 um 19:01) ist von Amarti.

  • Moin,

    Durch ausgiebige, langwierige Recherchen habe ich nun herausgefunden, dass Schreckschusswaffen ihre PTB-Zulassung verlieren, wenn man an den "wesentlichen Teilen" herumdoktort. Ist ja auch sinnvoll und richtig, sonst könnte ja jeder aufbohren wie er wollte.

    Wäre es aber erlaubt, eine passend gedrehte Hülse aus 18/8er so von Hinten in den Lauf einzusetzen, dass diese den Trommelspalt auf sagen wir 2/10mm verkleinert? Ich würde diese Hülse innen auf Laufdurchmesser-1mm drehen, aussen einerseuts auf den Laufinnen- und am anderen Ende auf den Laufaussendurchmesser. Das Dicke Stück dann logischerweise so lang wie der Trommelspalt -2/10mm, und die ganze Konstruktion per brutaler Gewaltanwendung in den Lauf gepresst.

    Am Lauf, dem einzigen überhaupt betroffenen wesentlichen Teil, würden dadurch maximal ein paar Riefen entstehen, und die hinzugefügte Länge von unter 1mm würde wohl auch kein Laden eines Geschosses wesentlich vereinfachen. Da ja alles ab 2 Kaliberlängen laut neuem WaffG als Lauf zählt, darf die gesamte Hülse nicht länger als ihr doppelter Innendurchmesser sein, was bei einem kalibergrossen Originallauf (also 9mm) und .5mm Wandstärke 16mm wären. Ziehen wir sicherheitshalber 5 ab, bleiben noch 11, davon maximal einer als "Überstand" und somit 10, die die Hülse im Lauf festklemmen.

    Im Anhang eine kleine Skizze, die Hülse in blau.

  • Zitat

    Ich würde diese Hülse innen auf Laufdurchmesser-1mm drehen

    Zitat

    und die ganze Konstruktion per brutaler Gewaltanwendung in den Lauf gepresst

    Das kannst du dann aber auch reinwerfen...

    Wenn ich z.B. beim HW37 etwas mit einer Länge von ca. 10mm hinten reinpresse, kommt mir vorne die Laufsperre raus! :confused2:

  • eine ähnliche idee ist mir letztens auch gekommen, habe da an ein sehr dünnes beilegeblech vor der trommel gedacht

    bezweifle allerdings dass das ganze legal vom privatmann machbar ist

    Einmal editiert, zuletzt von slimer (28. September 2008 um 17:54)

  • Zitat

    Originally posted by hubert


    Das kannst du dann aber auch reinwerfen...

    Wenn ich z.B. beim HW37 etwas mit einer Länge von ca. 10mm hinten reinpresse, kommt mir vorne die Laufsperre raus! :confused2:

    Mit "Innen" meinte ich den Innendurchmesser der Hülse. Der Aussendurchmesser des Teils, das in den Lauf kommt, hat natürlich den Innendurchmesser des Laufs, oder ein ganz kleines Bisschen mehr, damits auch hält.

    Thema Laufsperre: Die "alten" Flachstahl- oder Knubbelsperren kann man durch entsprechende Aussparungen der Hülse überlisten.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (28. September 2008 um 17:54)

  • Zitat

    bezweifle allerdings dass das ganze legal vom privatmann machbar ist

    Warum eigentlich nicht, du würdest ja nur etwas davorkleben.
    Naja, in .de ist alles möglich.
    Eventuell ca. 50 SP-Patronen verschiessen, dann ist der Spalt auch dicht.

  • ich denke das das ganze nicht so ganz legal ist, da eine "Veränderung" am Lauf vorgenommen wird.

    und der Trommelspalt dient auch den Energieabbau bei gewissen Waffen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    ich denke das das ganze nicht so ganz legal ist, da eine "Veränderung" am Lauf vorgenommen wird.

    und der Trommelspalt dient auch den Energieabbau bei gewissen Waffen.

    Gruß BbB

    Genau so ist es, da du ja den Lauf veränderst (deine Hülse wird ein Teil des Laufs und somit ein waffenrelevantes Teil). Du darfst dir ja auch keinen abschussbecher selbst bauen.
    außerdem dient der große Trommelspalt dazu den Gasdruck abzubauen. Ich denke zwar nicht, dass du ihn soweit erhöhen würdest, dass es die waffe sprengt, aber möglich ist das schon.

    Abgesehen davon, wozu willst du den Trommelspalt den verringern???

  • wer mit nem klapprigen trümmer schonmal sp geschossen hat weiss das *lol*

    es geht auch ohne reizstoff schon ne menge dreck durch den spalt flöten... mir fliegen als die brocken ins gesicht... mit pfeffer möcht ich das net testen!

    Einmal editiert, zuletzt von slimer (28. September 2008 um 19:10)

  • Zitat

    Ich denke zwar nicht, dass du ihn soweit erhöhen würdest, dass es die waffe sprengt, aber möglich ist das schon.

    Es geht ja dabei nicht um den Gasdruck an sich, die Waffe würde dem Druck auch mit 0,0mm Trommelspalt standhalten.
    Es geht meinse Wissens dabei wieder mal um die berühmte 7,5J -Grenze.
    Ein Geschoss das in die Mündung des Revolvers gesteckt wird, darf nicht mehr als 7,5J erreichen.

    Allerdings wirft sich die Frage auf, warum zumGeier haben die Ermas so einen kleinen Spalt?
    Die verwenden die gleiche Munition und die Sperre ist auch ziemlich weit hinten. Wenn da ein Geschoss die 7,5J nicht knackt, sollte es auch kein anderer Revolver im Kaliber 9mmk schaffen.

    Ein anderes Problem stellt, wie schon von Vampyr erwähnt, die Veränderung des Laufs dar. Du bearbeitest zwar in dem Sinn den Lauf nicht, fügst aber etwas hinzu.

    Müsste man bei der PTB erfragen ob es zulässig ist.
    Intressant wäre es allemal, wäre es doch eine Möglichkeit auch einen schlechteren Revolver SV-tauglich zu machen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Eben, deshalb ist diese 7,5J-theorie irgendwie seltsam. (Erma-Beispiel) Ich hab das auch nicht aus offizieller Quelle. Es wird nur immer wieder hier im Forum geschrieben wenns um den Trommelspalt geht.

    Wenn man den Trommelspalt tatsächlich verkleinern dürfte, wäre das eine super Sache.
    Da wär ich sofort dabei. Hab hier auch einige Modelle die so eine Kur gebrauchen könnten. *lol*


    Gruß K.

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  • Moin,

    hatte nicht schon mal jemand einen ähnlichen Plan?
    irgendwer wollte mit Superkleber eine Unterlegscheibe zwischen Trommel und Lauf kleben.
    Wie ist diese Diskussion ausgegangen?

    Halte das mit dem 7,5 Joule übrigens für eine urbane Legende und zwar deshalb weil man abgesehen von den Pyroaufsätzen eh nix mit einer SSW verschiessen darf, und deshalb isses wohl eher unwichtig, ob ein nicht erlaubtes Geschoss sich an 7,5 Joule hällt oder nicht.
    Welchen Sinn hätte es, für ein illegal verschossenes Geschoss einen Maximalwert festzulegen?

    MfG
    Bert


    Beitragsmodifikation:
    Ich habs gefunden: Trommelspalt verkleinen

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

    Einmal editiert, zuletzt von Bert_Gummer (28. September 2008 um 20:26)

  • Naja, beim Kleber hätte ich Angst dass der nicht hält :/

    Ich werd mal bei der PTB nachfragen, mal sehen was die dazu sagen.

    Und ja, das Ziel ist, auch nicht so ganz optimale Waffen SV-Tauglich zu machen.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Ob ihr nun die 7,5 J -Grenze theoretisch für nicht erreicht haltet, aus welchen gründen auch immer, ist völlig irrelevant!
    Beim Revolver setzt sich die Energiereduzierung für vorgeladene Geschosse wie Pyros aus Entlastungsbohrungen im Zusatzlauf und Trommelspalt zusammen. Eine Verminderung des Trommelspalt läßt die PTB-Zulassung daher erlöschen und ist daher verboten!

  • Hm, und warum gibts dann Revolver mit seeeeehr geringem Trommelspalt?
    Die Entlastungsbohrungen im Aubschussbecher des EGR66 sind auch nicht größer als die von einem anderen Revolver mit größerem Spalt.

    Gibts eigentlich eine offizielle Quelle für die Energiebegrenzungslegende bei Schreckschussrevolvern?
    Bei Pistolen sind die Entlastungsbohrungen im Pyrobecher übrigens auch nicht größer, und da ist gar kein Spalt zur zusätzlichen Gasentlastung borhanden.


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Nun,
    die offizielle Energiebegrenzung für freie Waffen liegt bei maximal 7,5 J. Darauf sind sowohl Waffen mit kalten Gasen wie Co2 oder kompremierte Luft als auch Waffen mit heißen Gasen betroffen. Der Unterschied bei den Waffen mit heißen Gasen sind die nachträglich eingeführte WBK-Pflicht für Kleinstkaliber- und gewisse Randzünderkaliber. Prinzipiell gilt auch für diese die 7,5 J Grenze, welche mit dem :F: gekennzeichnet wird.
    Bei SSW ist nun sozusagen zusätzlich die Möglichkeit gegeben, mittels des Zusatzlaufes, Geschosse ( Pyros / Leuchtkugeln ) abzuschiessen. Damit diese die Freigrenze von 7,5 J nicht überschreiten, wird die Energie mittels Größe und Anzahl der Entlastungsbohrungen und der Größe der Durchlaßbohrung im Zusatzlauf, Energieverlust über Öffnen des Verschlußes, Trommelspalt bei Revolvern etc. geregelt.
    Auch wenn viele SSW mit dem Zusatzlauf nie die 7,5 J Grenze errreichen, ist jegliche Veränderung / Leistungssteigerung verboten - genauso wie bei der LG´s mit ihren Exportfedern.
    Bei einer Co2-Pistole würde wahrscheinlich niemand auf den Gedanken kommen, es wäre erlaubt, die serienmäßigen 3 J Energie auf 5 J aufzupeppen - warum sollte dies bei einer SSW, einer ebenfalls freien Waffe, erlaubt sein?

  • Na ja, vielleicht weil eine SSW ja eigentlich gar nicht für das Verschießen von Geschossen vorgesehen ist, eine Co2-Pistole aber schon.

    Aber wie schon gesagt steht der Trommelspaltverkleinerung wohl die bauliche Veränderung eher im Weg.
    Selbst wenn man die Energiegrenze bei SSW vernachlässigen könnte, sehe ich hier den Knackpunkt. Ein Zusatzteil am Lauf bedeutet nun mal eine Veränderung an einem wesentlichen Teil, egal ob angeklebt, eingepresst, oder angeschweißt.


    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Auch wenn viele SSW mit dem Zusatzlauf nie die 7,5 J Grenze errreichen, ist jegliche Veränderung / Leistungssteigerung verboten - genauso wie bei der LG´s mit ihren Exportfedern.

    Wenn aber jemand den Zusatzlauf der RG3 (ohne Entlastungsbohrung) auf die RG100 schraubt "Passt schon", dann hat er zu Silvester ein Problem und beschwert sich anschliessend, daß die Raketen bei ihm teilweise ungezündet mit zu viel Schmackes raus geflogen wären.

    (Keine Ahnung, ob das jetzt die exakten Auswirkungen sind, aber am Zusatzlauf der RG3 ist keinerlei Entlastungsbohrung, von der RG100 und RG90 aber zwei grosse Löcher.)

    Andreas

  • Amarti,
    der von dir angeführte Fall ist verboten. Es darf nur der Zusatzlauf verwendet werden, der zu der benutzten SSW gehört. Wird ein Zusatzlauf verwendet, der nicht zu der SSW gehört, ist defacto für den Zeitraum die PTB weg und die SSW wäre so zu betrachten wie jede andere illegale Waffe auch.
    Deshalb haben die neueren SSW auch Zusatzläufe, die die PTB-Zulassung der SSW tragen.

  • Das ist mir schon klar.
    Mit "passt schon" wollte ich einen etwas nachlässigeren Griff in die Grabbelkiste darstellen. Ich unterstelle jemandem da noch nicht einmal böse Absicht. Bei meinen RG100 / RG90 / RG3 war überall das gleiche Gewinde.

    Andreas