Hallo,
hab das Schicke Messerchen hier Entdeckt :http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…oducts_id=2491.
Darf man das denn Legal Führen ?
Darf ich das Führen??
-
stg44 -
7. Juni 2008 um 16:42 -
Geschlossen
Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.186 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
-
Haha wie lustig
-
Zitat
Original von stg44
Haha wie lustigWieso? Fel ix hat Recht! Die gesetzlichen Neuregelungen lassen sich in seinem Link nachlesen und dann braucht man nicht so fragen.
Aber wenn du es nicht selber lesen möchtest: Die Anttwort ist nein, da eine führbare Klinge unter 12 cm haben muss und nicht genau 12 cm.
-
Zitat
Original von Vogelspinne
Wieso? Fel ix hat Recht! Die gesetzlichen Neuregelungen lassen sich in seinem Link nachlesen und dann braucht man nicht so fragen.
Aber wenn du es nicht selber lesen möchtest: Die Anttwort ist nein, da eine führbare Klinge unter 12 cm haben muss und nicht genau 12 cm.
Das ist doch eine Antwort . Ich hab das auch gewusst mit den 12cm aber ich war mir nicht sicher ob 12 cm noch legal sind oder schon Verboten(Führen).
-
Inwiefern lustig, genau dort steht es.
ZitatVerbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm
Augen auf im Sraßenverkehr.
Ich weiß auch immer nicht ob solche Fragen immer gleich nen Thread wert sind.
Zum einen ist das bereits 1000 fach besprochen, zum Anderen bist Du doch auch häufig im Chat. Frag doch dort.
Blätter doch mal im Forum statt Dir immer alles Mundgerecht vorquatschen zu lassen.Gruß, Micha
EDIT:
ZitatDarf man das denn Legal Führen ?
Illegal führen darf man nicht. -
Zitat
Original von Helmut, ein Bär
Inwiefern lustig, genau dort steht es.
Augen auf im Sraßenverkehr.
Ich weiß auch immer nicht ob solche Fragen immer gleich nen Thread wert sind.
Zum einen ist das bereits 1000 fach besprochen, zum Anderen bist Du doch auch häufig im Chat. Frag doch dort.
Blätter doch mal im Forum statt Dir immer alles Mundgerecht vorquatschen zu lassen.Gruß, Micha
Gut du hast mich Überzeugt .In nächster Zeit keine "ich hab keine Lust zum Suchen " Threads von mir . Von mir aus kannn hier zu Gemacht werden.
-
ich wollte nur eine kurze sachliche autentische korekte antwort liefern.
bei gesetztestexten ist meist jeder satzbau wichtig, womit die sachen eine etwas andere bedeutung erhalten.
gilt das führen von messern mit 12cm klinge ab 12 cm eingebschlossen oder bis 12 cm nicht eingeschlossen.12cm nicht eingeschlossen^^, dann darf die klinge meines neuen messers nur noch 11,9999999999999.... cm haben
-
Zitat
...In nächster Zeit keine "ich hab keine Lust zum Suchen " Threads von mir ...
Ein löblicher Vorsatz. -
Zitat
Original von Vogelspinne
[quote]Original von stg44Aber wenn du es nicht selber lesen möchtest: Die Anttwort ist nein, da eine führbare Klinge unter 12 cm haben muss und nicht genau 12 cm.
Die Antwort ist falsch, Euer Ehren.
Selbst wenn ich mir von der Klinge einfach drei Millimeter runterschleife (einer würde ja schon genügen) darf dieses Messer nicht geführt werden.
Warum ?
Weil es eindeutig eine Waffe ist und auch so beworben wird.
Das war auch schon vor der Rechtsänderung so.
Also, lieber mal nach einem schönen Gebrauchsmesser umschauen - oder mit Böker reden, dass die ihre Werbung ändern.
Rampage Plus, das perfekte Messer für das Zuschneiden von Teppichen und Bodenbelag.
-
Ich glaube, das Messer wird hier waffenrechtlich falsch eingeschätzt.
Bzgl. der Klingenlänge fällt das Rampage nicht unter das Führungsverbot, da im §42a WaffG steht:
(1) Es ist verboten
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.Sie beträgt jedoch beim Rampage genau 12 cm..
Vorausgesetzt natürlich, dass die Angaben stimmen.Zudem sehe ich keine Veranlassung, das Böker Rampage als Waffe einzuschätzen.
Es hat weder eine doppelseitig geschliffene Klinge, noch wird sie explizit als Nahkampfwaffe beworben.
Der Begriff "taktisches Messer" besagt nur, dass es vielfältig einsetzbar ist.
Es gibt z.B. auch taktische Taschenlampen und taktischen Kugelschreiber.Das ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung und kann evtl. vom BKA oder Gericht anders gesehen werden, doch wollte ich damit nur aufzeigen, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist, wie von vielen hier beschrieben.
Gruß
Beowolf -
Ok, bei der Auslegung des Gesetzes bezüglich der Länge lag ich falsch - das Führverbot gilt ab "über 12 cm", also bis exakt 12 cm darf geführt werden.
Wo ich im Moment noch Schwierigkeiten sehe, ist die Klingenform, die wohl kaum zum schnitzen oder Brotschmieren konstruiert ist. Die Form und das Verhältnis zwischen Länge zu Höhe der Klinge und die Formgebung der Spitze mit gefasten Rücken implizieren die primäre Konstruktion als Stoßwaffe und dann erst als Schneid- bzw. Hiebwaffe.Ich würde mir vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen, daß dieses Messer nach dem aktuellen WaffG. geführt werden darf!
-
Hi, ich wollte deshalb keinen neuen Thread eröffnen, aber könnt ihr mir sagen ob dieses Messer geführt werden darf?
http://www.toolshop.de/product_info.p…ec9f33189adae26
Eigentlich erfüllt es ja die Vorschriften, aber ist es wegen seiner Kreditkarten-Form vielleicht verboten zu tragen? Praktisch ist es ja mit seinen Sechskant-Löchern.
-
Das darfst du Tragen .
-
Zitat
Original von Vogelspinne
Ich würde mir vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen, daß dieses Messer nach dem aktuellen WaffG. geführt werden darf!ach, das entscheidet jetzt der hersteller?
ZitatOriginal von TMS
Eigentlich erfüllt es ja die Vorschriften, aber ist es wegen seiner Kreditkarten-Form vielleicht verboten zu tragen?ich wäre da vorsichtig, assailant bedeutet angreifer ...
-
C O 2,
das entscheidet selbstverständlich nicht der Hersteller, aber wegen der Klingenform wird der Hersteller doch wohl eine stichhaltige Aussage zur Führbarkeit des Messer machen können.
So nach dem Motto " Wir stellen das zwar her, aber ob das legal zu benutzen ist, wissen wir nicht und interessiert uns nicht" wird wohl kein verantwortungsvoller Hersteller mit guten Namen handeln. -
Microtech ist ja eigentlich ein guter Hersteller, hat aber auch seinen Preis, wie man sieht
Der Name des Messers spielt doch keine Rolle...
Täuscht das Messer denn einen Gegenstand vor mit der Kreditkartenform? -
Das Messer ist nicht verboten, ebenso wenig wie >> dieses hier <<
Gruß
Beowolf -
ok danke für die Antworten
-
Zitat
Original von Vogelspinne
C O 2,
das entscheidet selbstverständlich nicht der Hersteller, aber wegen der Klingenform wird der Hersteller doch wohl eine stichhaltige Aussage zur Führbarkeit des Messer machen können.
So nach dem Motto " Wir stellen das zwar her, aber ob das legal zu benutzen ist, wissen wir nicht und interessiert uns nicht" wird wohl kein verantwortungsvoller Hersteller mit guten Namen handeln.Seh ich ähnlich. So wollte ich mir ja mal dieses Messer hier kaufen
http://www.recon-company.com/S_W_Tanto_Boot…200-1131-d.html
Eine Nachfrage via Email an den Importeur Herbertz ergab, daß das Modell mit 121 mm Klinge gesegnet ist (ob das Messer legal wird, wenn man etwas nachschleift... kein Plan). Und da es offiziell als STIEFELMESSER angeboten wird, KANN es evtl. unter das Führverbot für Kampfmesser fallen... Wobei ja immer noch niemand zu wissen scheint, wie der Begriff KAMPFMESSER definiert ist. -