Darf ich das Führen??

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.186 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juni 2008 um 23:50) ist von Thehunt.

  • Zitat

    Original von stg44
    Haha wie lustig :evil:

    Wieso? Fel ix hat Recht! Die gesetzlichen Neuregelungen lassen sich in seinem Link nachlesen und dann braucht man nicht so fragen.

    Aber wenn du es nicht selber lesen möchtest: Die Anttwort ist nein, da eine führbare Klinge unter 12 cm haben muss und nicht genau 12 cm.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Wieso? Fel ix hat Recht! Die gesetzlichen Neuregelungen lassen sich in seinem Link nachlesen und dann braucht man nicht so fragen.

    Aber wenn du es nicht selber lesen möchtest: Die Anttwort ist nein, da eine führbare Klinge unter 12 cm haben muss und nicht genau 12 cm.

    Das ist doch eine Antwort . Ich hab das auch gewusst mit den 12cm aber ich war mir nicht sicher ob 12 cm noch legal sind oder schon Verboten(Führen).

  • Inwiefern lustig, genau dort steht es.

    Zitat

    Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm


    Augen auf im Sraßenverkehr.
    Ich weiß auch immer nicht ob solche Fragen immer gleich nen Thread wert sind. :crazy3:
    Zum einen ist das bereits 1000 fach besprochen, zum Anderen bist Du doch auch häufig im Chat. Frag doch dort.
    Blätter doch mal im Forum statt Dir immer alles Mundgerecht vorquatschen zu lassen.

    Gruß, Micha


    EDIT:

    Zitat

    Darf man das denn Legal Führen ?


    Illegal führen darf man nicht. :n17:

  • Zitat

    Original von Helmut, ein Bär
    Inwiefern lustig, genau dort steht es.


    Augen auf im Sraßenverkehr.
    Ich weiß auch immer nicht ob solche Fragen immer gleich nen Thread wert sind. :crazy3:
    Zum einen ist das bereits 1000 fach besprochen, zum Anderen bist Du doch auch häufig im Chat. Frag doch dort.
    Blätter doch mal im Forum statt Dir immer alles Mundgerecht vorquatschen zu lassen.

    Gruß, Micha


    Gut du hast mich Überzeugt .In nächster Zeit keine "ich hab keine Lust zum Suchen " Threads von mir . Von mir aus kannn hier zu Gemacht werden.

  • ich wollte nur eine kurze sachliche autentische korekte antwort liefern.
    bei gesetztestexten ist meist jeder satzbau wichtig, womit die sachen eine etwas andere bedeutung erhalten.
    gilt das führen von messern mit 12cm klinge ab 12 cm eingebschlossen oder bis 12 cm nicht eingeschlossen.

    12cm nicht eingeschlossen^^, dann darf die klinge meines neuen messers nur noch 11,9999999999999.... cm haben :laugh:

    Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!!!

    Einmal editiert, zuletzt von FeI_ix (7. Juni 2008 um 17:03)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    [quote]Original von stg44

    Aber wenn du es nicht selber lesen möchtest: Die Anttwort ist nein, da eine führbare Klinge unter 12 cm haben muss und nicht genau 12 cm.

    Die Antwort ist falsch, Euer Ehren.

    Selbst wenn ich mir von der Klinge einfach drei Millimeter runterschleife (einer würde ja schon genügen) darf dieses Messer nicht geführt werden.

    Warum ?

    Weil es eindeutig eine Waffe ist und auch so beworben wird.

    Das war auch schon vor der Rechtsänderung so.

    Also, lieber mal nach einem schönen Gebrauchsmesser umschauen - oder mit Böker reden, dass die ihre Werbung ändern.

    Rampage Plus, das perfekte Messer für das Zuschneiden von Teppichen und Bodenbelag.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Ich glaube, das Messer wird hier waffenrechtlich falsch eingeschätzt.

    Bzgl. der Klingenlänge fällt das Rampage nicht unter das Führungsverbot, da im §42a WaffG steht:
    (1) Es ist verboten
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Sie beträgt jedoch beim Rampage genau 12 cm..
    Vorausgesetzt natürlich, dass die Angaben stimmen.

    Zudem sehe ich keine Veranlassung, das Böker Rampage als Waffe einzuschätzen.
    Es hat weder eine doppelseitig geschliffene Klinge, noch wird sie explizit als Nahkampfwaffe beworben.
    Der Begriff "taktisches Messer" besagt nur, dass es vielfältig einsetzbar ist.
    Es gibt z.B. auch taktische Taschenlampen und taktischen Kugelschreiber.

    Das ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung und kann evtl. vom BKA oder Gericht anders gesehen werden, doch wollte ich damit nur aufzeigen, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist, wie von vielen hier beschrieben.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Ok, bei der Auslegung des Gesetzes bezüglich der Länge lag ich falsch - das Führverbot gilt ab "über 12 cm", also bis exakt 12 cm darf geführt werden.
    Wo ich im Moment noch Schwierigkeiten sehe, ist die Klingenform, die wohl kaum zum schnitzen oder Brotschmieren konstruiert ist. Die Form und das Verhältnis zwischen Länge zu Höhe der Klinge und die Formgebung der Spitze mit gefasten Rücken implizieren die primäre Konstruktion als Stoßwaffe und dann erst als Schneid- bzw. Hiebwaffe.

    Ich würde mir vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen, daß dieses Messer nach dem aktuellen WaffG. geführt werden darf!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Ich würde mir vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen, daß dieses Messer nach dem aktuellen WaffG. geführt werden darf!

    ach, das entscheidet jetzt der hersteller?


    Zitat

    Original von TMS
    Eigentlich erfüllt es ja die Vorschriften, aber ist es wegen seiner Kreditkarten-Form vielleicht verboten zu tragen?

    ich wäre da vorsichtig, assailant bedeutet angreifer ... :new16:

    vita brevis, ars longa

  • C O 2,
    das entscheidet selbstverständlich nicht der Hersteller, aber wegen der Klingenform wird der Hersteller doch wohl eine stichhaltige Aussage zur Führbarkeit des Messer machen können.
    So nach dem Motto " Wir stellen das zwar her, aber ob das legal zu benutzen ist, wissen wir nicht und interessiert uns nicht" wird wohl kein verantwortungsvoller Hersteller mit guten Namen handeln.

  • Microtech ist ja eigentlich ein guter Hersteller, hat aber auch seinen Preis, wie man sieht :(
    Der Name des Messers spielt doch keine Rolle...
    Täuscht das Messer denn einen Gegenstand vor mit der Kreditkartenform?

    I'd rather be judged by 12 than carried by 6

  • Das Messer ist nicht verboten, ebenso wenig wie >> dieses hier <<

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    C O 2,
    das entscheidet selbstverständlich nicht der Hersteller, aber wegen der Klingenform wird der Hersteller doch wohl eine stichhaltige Aussage zur Führbarkeit des Messer machen können.
    So nach dem Motto " Wir stellen das zwar her, aber ob das legal zu benutzen ist, wissen wir nicht und interessiert uns nicht" wird wohl kein verantwortungsvoller Hersteller mit guten Namen handeln.

    Seh ich ähnlich. So wollte ich mir ja mal dieses Messer hier kaufen
    http://www.recon-company.com/S_W_Tanto_Boot…200-1131-d.html
    Eine Nachfrage via Email an den Importeur Herbertz ergab, daß das Modell mit 121 mm Klinge gesegnet ist (ob das Messer legal wird, wenn man etwas nachschleift... :confused2: kein Plan). Und da es offiziell als STIEFELMESSER angeboten wird, KANN es evtl. unter das Führverbot für Kampfmesser fallen... :( Wobei ja immer noch niemand zu wissen scheint, wie der Begriff KAMPFMESSER definiert ist. ???

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!