ital. Stilett?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 4.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. April 2008 um 17:04) ist von Rocaholic.

  • Also ich habe mal wieder auf einigen Messerseiten in Österreich und den USA gesurft. Das hat mein Interesse an einem ital. Stilett geweckt.
    Jetzt weiß ich aber nicht wie die Rechtslage genau um solche automatischen Messer steht.

    Darf ich so ein Messer online kaufen ???
    Ist die Einfuhr nach D. illegal???
    Darf das Messer bei mir in der Vitrine stehen???

    Ich will das Messer eigentlich nur als Sammelobjekt haben, also nicht mit mir führen.

    gruß Rocaholic ;)

  • Salü Rocaholic, willkommen im Forum.

    Klingt erstmal als würde es hier zu den "verbotenen Gegenständen" gehören, d.h. auch der Besitz ist strafbar. Gib doch mal "Springmesser WaffG" in die Suche ein, da findest Du sicher was genaueres.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • So weit ich weiss sind die Dinger schon seit den 70ern in Deutschland verboten.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Hmm...das ist schlecht, es müsste doch auch solche Messer ohne Springmechanismus geben, halt mit dem Aussehen eines Stiletts.
    Die wären dann doch legal, in der Vitrine ist es sowieso egal ob mit Springmechanismus oder ohne *lol*.

    Kennt jemand vielleicht eine Seite wo es solche "falschen" Stiletts gibt?

    gruß Rocaholic

  • Laut WaffG 2003 sind die Dinger nur noch erlaubt, wenn...

    • die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus)
    • der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang ist
    • die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der
      Klingenlänge entspricht
    • die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
    • die Klinge einen durchgehenden Rücken hat


    Quelle: Flyer von Messermagazin.de (Wieland Verlag GmbH)

    Fördermitglied des VDB.

  • Uff, in den Achtzigern gab es diese "Kastrate" ohne Wurffeder in jedem besser bzw. schlechter sortierten Bahnhofstabakladen (aufschlußreicherweise aber in kaum einem "richtigen" Waffen-/Schneidwarenladen), habe sie aber schon lange nicht mehr gesehen. Kann sein, daß sie einfach zu grottig verarbeitet waren. Legal wäre es m.W. schon, so ein Gerät daheim zu haben. Führen ist eine andere Frage, aber das schließt Du ja eh aus.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Ah, da ist ja schon die fachkundige Antwort zum rechtlichen Teil. :)

    Edit: Ist dieser "durchgehende Rücken" eigentlich irgendwie definiert?

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurbel (1. April 2008 um 22:58)

  • Zitat

    Original von Schnurbel
    Ah, da ist ja schon die fachkundige Antwort zum rechtlichen Teil. :)

    Edit: Ist dieser "durchgehende Rücken" eigentlich irgendwie definiert?

    Vielleicht wollte man damit geflammte Klingen ausschließen/ verbieten.

    Aber so richtig sicher waren sich selbst die Leute vom Messermagazin nicht:

    Zitat

    Eine gummiweiche Formulierung im Gesetzestext ist der „durchgehende Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt“. Ob eine falsche Schneide im vorderen Bereich des Klingenrückens und ein kleiner Absatz zum Rest des Rückens zulässig ist, darüber streiten sich noch die Experten.


    Quelle: Messermagazin.de/ Waffenrecht 2003 -Flyer

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Laut WaffG 2003 sind die Dinger nur noch erlaubt, wenn...

    • die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus)
    • der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang ist
    • die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der
      Klingenlänge entspricht
    • die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
    • die Klinge einen durchgehenden Rücken hat


    Quelle: Flyer von Messermagazin.de (Wieland Verlag GmbH)

    Diese Messer sind verboten!

    Bei 8,5 cm max. Klingenlänge und die Breite muss midestens 20 % betragen also 1,7 cm. Und das trifft bei Stilettomessern nicht zu.

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Vielleicht wollte man damit geflammte Klingen ausschließen/ verbieten.

    Aber so richtig sicher waren sich selbst die Leute vom Messermagazin nicht:


    Quelle: Messermagazin.de/ Waffenrecht 2003 -Flyer


    Der Ratgeber Waffenrecht 2003 -Flyer ist nicht ganz aktuell. Lt. BKA Feststellungsbescheid ist z. B. eine Kugelschreibermesser nicht verboten.
    http://www.bka.de/profil/faq/waf…eibermesser.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von tweg (1. April 2008 um 23:24)

  • Deshalb habe ich bewusst das Jahr 2003 dazu geschrieben. Die BKA-Entscheidung kam erst später.

    Und ab heute (01.04.2008) sind ja neue Regelungen in Kraft, wie das Führverbot von Einhandmessern. Mag sein, dass das BKA in ein paar Monaten Taschenmesser und MultiTools mit Einhandklinge erlaubt; aber vom heutigen Wissens-/ Interpretationsstand müssen wir vom grundsätzlichen Verbot ausgehen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Und ab heute (01.04.2008) sind ja neue Regelungen in Kraft, wie das Führverbot von Einhandmessern. Mag sein, dass das BKA in ein paar Monaten Taschenmesser und MultiTools mit Einhandklinge erlaubt; aber vom heutigen Wissens-/ Interpretationsstand müssen wir vom grundsätzlichen Verbot ausgehen.

    Gibt es da eigentlich einen Ansprechpartner beim BKA bei dem man sowas nachfragen kann?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Rocaholic
    Hmm...das ist schlecht, es müsste doch auch solche Messer ohne Springmechanismus geben, halt mit dem Aussehen eines Stiletts.
    Die wären dann doch legal, in der Vitrine ist es sowieso egal ob mit Springmechanismus oder ohne *lol*.

    gruß Rocaholic


    Guck dir doch mal das Ti-Lite von Cold Steel an. Das kommt, finde ich recht nahe. Führen ist zwar nicht erlaubt, weil Einhandmesser, aber das ist dir ja egal.

    http://www.coldsteel.com/tilites.html

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • mittlerweile gibt es diese hässlichen dinger nichtmal mehr in italien an jeder ecke! nur noch in san marino hab ich sie letztes jahr noch gesehen und ich wollte mir auch eins kaufen...als ich dann die verarbeitung gesehen hab, waren mir die 15 eulen doch zu viel...das coldsteel ist sehr schick, aber kuck doch auch mal hier

    http://www.messerdepot.de/product_info.php/products_id/1921

    das hab ich hier und ich mag es echt gerne, weil ich es sehr schick finde

    mfg black

    €dit: das ist übrigens kein stilett, sondern ein stinknormals springmesser, ein stilett ist ein langer schmaler dolch...zumeist mit mehrschneidiger klinge

    o
    L_
    OL <----This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

    2 Mal editiert, zuletzt von BlackBull (2. April 2008 um 17:36)