Ich habe mal ne Frage: wo darf man überall mit einer 5.5mm softair schiessen? ist das so, wie bei co² und co, also nur, wenn die Kugel das Grundstück nicht verlassen kann oder kann ich z.B. in nen Park gehen, wenn nicht viel los ist, und da schiessen? Hat mich schon lange interessiert......
5.5mm
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ChrisXXXX -
20. Juli 2002 um 01:42 -
Geschlossen
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Eines vornweg...ich weis es nicht ganz genau.
Aber sachlich gesehen sind ja Springs nicht als Waffen ausgelegt...eher als Spielzeug.
Möglicherweise kann man demzufolge schon ausserhalb des befriedeten Besitztums damit schiessen.
Allerdings würde ich das auch nicht unbedingt auf einem Kinderspielplatz oder in der Offentlichkeit tun.
Im Wald oder auf einer Wiese schon eher.Um allerdings ganz sicher zu gehen solltest du dich villeicht hier erst mal genauer erkundigen.
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Das mit den 5,5mm Softairs ist gaaanz einfach.
Hat sie ein gestempelt, ist es eine freie Waffe und in allem den Ludtdruckwaffen gleichgestellt - auch wenn in der Anleitung was von Spielzeug steht.Hat sie das nicht (ältere Waffe), so ist sie eigendlich als Spielzeug ab 14 Jahre deklariert und fällt nicht unters Waffengesetz.
Kann also rein theoretisch überallhin mitgenommen werden - auch zu Volksfesten oder ins Kino.Allerdings gab es da Gerichtsbeschlüsse, die was anderes aussagten, da unter Umständen auch mit 5,5mm Waffen die 6mm Farbmunition verschiessbar sei.
Das wiederum macht diese Waffe ohne WBK-Pflichtig (die mit ist weiter frei ab 18).
Wahrscheinlich ist es noch so, daß es von Land zu Land verschieden ist.Wie es mit dem neuen WaffG wird, weiss ich nicht.
Es sollten doch nur "Waffen" mit unter 0,08J als Spielzeug gelten.
Ist das durch?
Dann müssen alle 5,5mm SA ein haben, die ohne sind WBK-pflichtig wie bei Signalpistolen ohne PTB.Eddi
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meine Waffe hat kein , man konnte sie laut softair-world.de auch ab 14 Jahren dort erwerben, also ist sie als "Spielzeug" auszulegen und ich kann z.B. in nem Wald damit schiessen, oder?
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Ich hab mich mal kundig gemacht.
Softairwaffen im kal. 5,5 die kein F haben kannst du mit in die öffentlichkeit nehmen.
Das heist du darfst damit ausserhalb deines befriedeten Besitztums schiessen...also wie du sagtest im Wald.
Da kann dir keiner was anhaben.
Softairs im kal. 5,5 oder 6 mm die das F im Fünfeck haben darfst du nur auf deinem besitztum schiessen und führen und musst sicherstellen das das Geschöss deinen grund und Boden nicht verlässt.
Für diese Waffen gilt das gleiche wie auch für Luftdruckwaffen.Allerdings giebt es eine Einschränkung im Allgemeinen.
Auf Volksfesten oder Veranstalltungen sind selbst Softairs kal. 5,5 ohne F verboten.
Genauere Regelungen dazu wird von der jeweiligen Stadt beschlossen...ausnahmen giebt es.Also fakt ist....du kannst mit deiner in den Wald oder auf die Wiese gehen...kein Problem.
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gut...., dann weiss ich jetzt bescheid....danke euch!
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gut zu wissen, ich gehe dann mal mit meiner softair in den wald!
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lass mal heute Nachmittag, dann können wir gemeinsam...., ich bringe meine mit und du deine, ok?
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Jo, kannst Du machen - sofern Deine eine 5,5mm Spielzeug"waffe" ist.
Und wie gesagt, die darf dann kein haben.viel Spass im Kino.
Eddi
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heh heh, war geil heute....
Wir haben Waffen und Alcohol vorschriftsmässig getrennt, des eine in die linke (am besten den alc) und die Waffe in die Rechte:D