Einhandmesser?

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 6.199 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2002 um 15:58) ist von xray.

  • Zitat

    Original von FS92
    Sind eigentlich nach dem Neuen Waffengesetz Enhandmesser und Bowies noch erlaubt?

    keine ahnung, aber wenn einhandmeser verboten werden, dann :evil:

    aber ich glaub nur springmesser und butterflys und wurfsterne

  • Ich weiß echt nicht, wie oft ich die Links zum neuen Waffengesetz schon gepostet habe. Was ist das hier für ein fauler Haufen? *gr*

    Feststellende Fallmesser sind verboten.

    Feststellende Springmesser sind verboten, außer wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    -- höchstens 8,5 cm lang ist,
    -- in der Mitte mindestens eine Breite von 20% ihrer Länge aufweist,
    -- nicht zweiseitig geschliffen ist und
    -- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.

    Bowiemesser mit fester Klinge sind nicht verboten.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Ich weiß echt nicht, wie oft ich die Links zum neuen Waffengesetz schon gepostet habe. Was ist das hier für ein fauler Haufen? *gr*

    :crazy2::lol:(:):ngrins::new16:

  • Wenn ich mir das Durcheinander bei den Veröffentlichungen über die letzte Waffennovelle anschau, wunderts mich nicht, wenn der eine oder andere die Übersicht über das, was noch (!) erlaubt oder neuerdings verboten ist, verliert.

    Von meinem Waffenhändler und einem Bekannten, der bei Frankonia als Waffenverkäufer arbeitet, hab ich erfahren, daß jetzt Butterfly-Messer (wieso eigentlich die?), Wurfsterne (braucht eh keiner) und Stoßdolche (daß sind diese total widerlichen, überflüssigen Dinger, bei denen die Klinge zwischen Mittel- und Ringfinger herausschaut) verboten sind. Und Pumpguns mit Pistolengriff. Springer und alles andere an Blankwaffen bleibt (trotz teilweise anderslautender Presseberichte) erlaubt. - Bis wieder mal einer damit Blödsinn (!?!):n20: anstellt . -

    Ich glaub' nicht, daß sich da noch viel tut. Auch wenn in jeder Zeitung mittlererweile wöchentlich was über Messerstechereien steht. Aber das wär ja auch totaler Nonsens. Wo soll einer da anfangen und wo aufhören?

    Übrigens waren vor langer Zeit im Staat Preußen Klappmesser jeder Art streng verboten.*lol* Hat mir mal ein Waffensammler aus Berlin erzählt ...

    rifleman
    :winke:

    Erfindungen sollen Probleme lösen. Bis auf eine haben aber alle Erfindungen nur neue Probleme nach sich gezogen.
    Die beste Erfindung ist deshalb ohne Zweifel die Wasserstoffbombe. Sie löst alle unsere Probleme mit einem Schlag, und danach gibts niemanden mehr, der noch Probleme haben könnte.

  • Zitat

    Original von FS92
    Wie funktioniert eigentlich ein Einhandmesser?


    Einhandmesser haben meist einen Stift

    oder ein Loch

    an/in der Klinge. Mit dieser Öffnungshilfe, wird die Klinge dann mit dem Daumen aus dem Griff heraus geöffnet. Im Laufe der Zeit kann man soviel Übung darin bekommen, daß es schneller als bei einem Springer funktioniert :))

    Zitat

    Original von FS92
    Und was sind feststellende Fallmesser?


    Fallmesser auch Gravitationsmesser genannt, sind z.B. Fallschirmjägermesser, wie das Eickhorn LL80

    bei dem die Klinge durch eine Schleuderbewegung aus dem Gehäuse geschleudert wird und einrastet. Sobald die Klinge länger als 85 mm ist kommt man mit dem Gesetz in Konflikt :fluch:.

    Ciao

    Brer Fox

  • Zitat

    Original von FS92
    Wie funktioniert eigentlich ein Einhandmesser?

    naja, du hasts in der hand, und an der klinge is ne schraube oder sonst ein trumm befestigt, damit du mit der gleichen hand die klinke ausklappen kannst!

    hier is eins drauf!

    /edit: brer_fox war schneller

  • Zitat

    Original von Brer Fox
    Fallmesser auch Gravitationsmesser genannt ...

    Sobald die Klinge länger als 85 mm ist kommt man mit dem Gesetz in Konflikt :fluch:.


    Stimmt nicht! Wie ich schon oben geschrieben hatte, sind Fallmesser nach dem neuen Gesetz komplett verboten - egal wie kurz. :cry:

    Mit feststellend meinte ich, daß die Messer sich, wenn sie ausgeklappt bzw. ausgefahren werden, automatisch verriegeln.

    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (30. Juni 2002 um 20:43)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Stimmt nicht! Wie ich schon oben geschrieben hatte, sind Fallmesser nach dem neuen Gesetz komplett verboten - egal wie kurz. :cry:

    ... und was ist mit folgendem Zusatz:

    "...gilt nicht für Springmesser und Fallmesser, die nach Größe sowie Länge und Schärfe der Spitze als Taschenmesser anzusehen sind."

    Desweiteren hatte ich gerade letzte Woche die Diskussion mit Juristen der Polizei bezüglich dem LL80, da ich auf Nummer Sicher gehen wollte, um keinen Ärger zu bekommen, wenn ich das Messer auf meiner HomePage aufliste ???

    Ciao

    Brer Fox

  • Zitat

    Original von Brer Fox
    ... und was ist mit folgendem Zusatz:

    "...gilt nicht für Springmesser und Fallmesser, die nach Größe sowie Länge und Schärfe der Spitze als Taschenmesser anzusehen sind."

    Desweiteren hatte ich gerade letzte Woche die Diskussion mit Juristen der Polizei bezüglich dem LL80, da ich auf Nummer Sicher gehen wollte, um keinen Ärger zu bekommen, wenn ich das Messer auf meiner HomePage aufliste ???


    Wo steht denn der Zusatz? Kann ich nicht finden. Du meinst doch das neue Waffengesetz, oder?

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    [Wo steht denn der Zusatz? Kann ich nicht finden. Du meinst doch das neue Waffengesetz, oder?

    Bei den vielen Gesetzetexten habe ich den Überblick verloren :cry: . Folgendes habe ich zu dem Thema beim Bundesministerium des Inneren gefunden:

    Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern
    Eine Diskussion - wie zu den vorgenannten Gas- und Schreckschusswaffen - fand in der Vergangenheit auch bezüglich so genannter Wurfsterne sowie der Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser statt. Die hierzu vorliegenden Tatsachen, die insbesondere seitens der Bundesländer vorgetragen wurden, finden ihren Niederschlag in der Aufnahme eines künftigen Verbotes des Umgangs mit diesen Gegenständen.

    Eine Einschränkung erfährt auch das "Taschenmesserprivileg". Dieses bezog sich schon im geltenden Recht auf die im Übrigen auch dort grundsätzlich verbotenen Spring- und Fallmesser. Nach dem neuen Waffengesetz wird die gesetzliche Ausnahme vom Waffenverbot nunmehr auf die Gattung der Springmesser beschränkt und insoweit verschärft, als die - besonders zur Bedrohung und zum Messerkampf geeigneten - Springmesser, bei denen die Klinge nach vorne hervorschnellt, unabhängig von der Klingenlänge und -beschaffenheit dem Verbot unterfallen - § 2 Abs. 3 und § 40 in Verbindung mit der Waffenliste (Abschnitt 1 Nr. 1.3.3 und 1.4.1 bis 1.4.3).

    Da soll mal einer durchblicken ??? . Meinen Zusatz hatte ich bei einer Version von 2001 gefunden.

    Ciao

    Brer Fox

  • Das ist wirklich alles ziemlich wirr mit den ganzen Ankündigungen und Versionen. Mit Logik hat das ja alles eh nichts zu tun.

    Das einzige, was gilt, ist natürlich das beschlossene Waffengesetz, und da kommt der Zusatz nicht mehr drin vor. Ich würde den entsprechenden Abschnitt ja hier reinkoppieren, aber mit dem pdf-File geht das nicht so einfach. Einfach runterladen ( http://www.visier.de/multimedia/8582/Waffengesetz355_02.pdf ) und in Anlage 2, Abschnitt 1, Punkt 1.4.1 nachschauen (Seite 43). Auch nach Erfurt ( http://www.bundesrat.de/pr/pr141_02.html ) gab's in diesem Punkt keine Änderungen.

    Marcus

  • Hallo Old_Surehand,

    ich habe noch einen anderen Link, mit einem in meinen Augen besseren PDF-File, da durchsuchbar, gefunden - das heißt aber noch lange nicht, daß ein Nicht-Jurist das versteht :cry: :

    http://www.bmi.bund.de/downloads/Neuregelung_waffenrecht.pdf

    Und da habe ich auf Seite 173 folgenden Passus gefunden:

    Zu Nummer 2.1:
    Die hier genannten Gegenstände waren bisher schon überwiegend durch § 37
    Abs. 1 des Waffengesetzes erfasst und werden künftig dem Waffengesetz insgesamt
    zumindest mit der Maßgabe unterliegen, dass sie erst ab achtzehn Jahren erworben
    werden dürfen.
    Hinsichtlich der hier genannten Messer gilt Folgendes:
    Spring- und Fallmesser, die die Kriterien des so genannten Taschenmesser-Privilegs
    erfüllten (vgl. Nr. 37.2.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz),
    wurden bislang als Gebrauchsgegenstände angesehen, also nicht unter den Begriff
    der Hieb- und Stoßwaffen im Sinne des § 1 Abs. 7 Satz 1 des bisherigen Waffengesetzes
    subsumiert. Für Faust- und Butterflymesser gibt es hierzu bislang keine eindeutige
    Festlegung. Die Bundesratsinitiative eines Entwurfs eines Dritten Gesetzes
    zur Änderung des Waffengesetzes, die sich noch nicht auf Faustmesser bezog, ging
    ausweislich der Begründung des federführenden Bundesrats-Innenausschusses
    (BR-Drs. 589/1/97) davon aus, dass Butterflymesser „klassische Hieb- und Stoßwaffen“
    seien. In Bezug auf Faustmesser, die eigentlich als Spezialwerkzeuge für
    Kürschner und Jäger zum Abziehen von Fellen entwickelt worden sind („Skinner“),
    hat sich noch keine Verkehrsanschauung gebildet.
    Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser unterfallen nunmehr allesamt dem Regime
    des Waffengesetzes; dabei wird – ohne rechtliche Auswirkungen – darauf verzichtet,
    eine unterschiedliche Zuordnung unter die Buchstaben a oder b des § 1 Abs. 2 des
    Entwurfs vorzunehmen. Einzige sich unmittelbar daraus ergebende Rechtswirkung
    ist die Tatsache, dass bislang frei verkäufliche derartige Taschenmesser (in Bezug
    auf diese war die Nicht-Waffeneigenschaft und mangels sonstiger Einbeziehung die
    Nicht-Geltung des Regimes des bisherigen Waffengesetzes unzweifelhaft) nunmehr
    grundsätzlich erst an Volljährige verkauft werden dürfen.
    In Bezug auf den Waffenhandel
    und dessen Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 des
    Grundgesetzes) liegt hierin eine Regelung der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2
    des Grundgesetzes), die durch das Interesse des Gemeinwohls gerechtfertigt ist.

    Was soll uns das nun sagen ???

    Ciao

    Brer Fox

    PS: Hoffentlich haben unsere :huldige: Politiker verstanden, was sie da beschlossen haben - ich habe da so leicht meine Probleme mit, aber ich bin ja auch nur Architekt und kein Jurist :cry: .

  • Hi Brer Fox,

    das pdf-File, das Du meinst, ist der Entwurfsstand vom 18.5.2001, also völlig überholt (Schau mal im Acrobat Reader unter Dokumenteneigenschaften) . Außerdem fehlt in dem File die Anlage 2 zum Waffengesetz, in der die verbotenen Gegenstände aufgezählt werden.

    Die Begründung zu diesem Entwurf, die Du hier zitierst, sagt ja denn auch nichts darüber aus, welche Messer verboten sein sollen und welche nicht.

    Das File solltest Du schnellstens löschen oder in den "Veraltet"-Ordner ablegen. Das stiftet nur Verwirrung... ;)

    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (30. Juni 2002 um 22:38)

  • :kotz: Ich geb auf, da will man mal gesetzestreu sich an den neuen Gesetzen orientieren und findet bei seiner :huldige: Regierung nur veralteten Kram :nuts: .

    Da hilft nur eins, bevor die einem ans Bein , werde ich meine Sammlung wohl um zwei Stücke deutscher Geschichte verringern müssen :bash:

    Gute Nacht

    Brer Fox :n23:

  • Da kann ich dir nur Recht geben.

    Vor allem das entschädigungslose Verbieten von Messern und sonstigen Sachen, die bisher erlaubt waren, finde ich eine echte Sauerei! :evil: Keiner kann mir erzählen, das würde die innere Sicherheit so verbessern, daß es das wert ist.

    Marcus

  • und was ist mit küchenmessern?? achja das sind ja keine waffen.... aber wo liegt da die logik?? messer aus waffengeschäft = waffe, messer aus küchenzubehörshandel= küchengerät?? was währe wenn es für die küche so fallmesser geben würde die ja jetz bei euch verboten sind? währen die dann erlaubt oder?? ich versteh die welt nichtmehr.... warum sind baseballschläger eisenstangen usw. noch nicht verboten?? warum kann man ein auto ohne Waffenpass "führen"?? wie kommt man dazu das man beim bundesheer mit vollautomatischen waffen schießen darf und sie führen darf ohne waffenpass?? beim Bundesheer kommt jeder idiot an ne vollautomatische... ziviel bekommt genau der gleiche idiot nichtmal ein einschüssiges KK-gewehr auf legalem wege.... also wie lagt da die logik meine herrn gesetzgegner, und "anti-waffen fetischisten"?

    ciao... ein klepto der die welt schon so lange nichtmehr versteht....

  • So das Problem mit dem neuen Waffenrecht hat mir keine Ruhe gelassen :confused2: , eine schlaflose Nacht bereitet :( , ergo habe ich versucht mich noch etwas Vertrauter mit der Materie zu machen, dabei habe ich erfahren, daß das neue Waffenrecht zwar verabschiedet, aber noch nicht veröffentlicht ist - daher bin ich wohl immer wieder bei alten files gelandet :))

    Selbst unsere :huldige: Freunde und Helfer hängen noch in der Luft und wissen auch noch nicht was Sache ist ??? . Aber eins scheint ja wenigstens ALLEN außer den Politikern klar zu sein, daß die meisten Straftaten mit illegalen Waffen verübt werden (siehe die Kriminalstatistiken und den Verfassungsschutzbericht) :new16: .

    Es besteht also doch noch Hoffnung, daß es mal eine Datei geben wird, in der alles klar und verständlich beschrieben wird, daß auch ich armer Wicht es verstehe :nuts: .

    Klepto: Bitte sag das mit den Küchenmessern nicht so laut, sonst kommen die noch auf dumme Gedanken und wir können unser Rumpsteak mit Pommes nur noch püriert zu uns nehmen, da es dann ja auch bald ein Küchenmesserverbot geben wird :lma: .

    Ciao

    Brer Fox